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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 25. März 2016, 09:48

Titel: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Auf die Wohnung kommt es an
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. März 2016, 09:48
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/0/01/TAZ_2009.svg/320px-TAZ_2009.svg.png)
Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/0/01/TAZ_2009.svg/320px-TAZ_2009.svg.png

taz.de, 18.03.2016

Auf die Wohnung kommt es an

von Christian Rath (siehe auch Badische-Zeitung: Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17992.msg117964.html#msg117964))

Zitat
Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandfunk über die Runfunkgebühr finanziert. Diese musste jeder bezahlen, der ein empfangsbereits Fernseh- oder Radiogerät besaß. Seit 2007 gelten auch internet-fähige Computer als Empfangsgerät. Da mit dem Aufkommmen von Smartphones der Begriff des Empfangsgeräts immer schwammiger wurde, entschlossen sich die Länder zu einer Reform. 2013 wurde die Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt, der pro Wohnung bezahlt wird. Auch eine vierköpfige WG zahlt nur einmal Rundfunkbeitrag.[..]

[..]Die Kläger können gegen das Leipziger Urteil noch Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Erfolgsaussichten in Karlsruhe sind aber gering, da sich das Bundesverfassungsgericht als Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks versteht.

In Leipzig wird es aber auch noch weitere Prozesse um den Rundfunkbeitrag geben. Zum einen ist noch offen, ob die Inhaber einer Zweitwohnung zweimal Rundfunkbeitrag bezahlen müssen. Zum anderen liegen bereits mehrere Klagen von Unternehmen vor, die die Berechnung des Beitrags für Betriebsstätten angreifen. Nach dem neuen Modell werden Firmen mit wenigen großen Betriebsstätten gegenüber Unternehmen mit vielen kleinen Betriebstätten bevorzugt. Darüber will das Bundesverwaltungsgericht im Herbst entscheiden.

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https://www.taz.de/!5287956/ (https://www.taz.de/!5287956/)