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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: PersonX am 22. März 2016, 11:32

Titel: Lesehinweis, "Wieder das verfälschte Zitat des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG durch..."
Beitrag von: PersonX am 22. März 2016, 11:32
http://rundfunkbeitragsklage.de/gewaltregister/

Das ist ein ausdrücklicher Lesehinweis, weil es typischerweise auf eine Beispielantwort des BS eingeht.

Zitat
Autor schwarzseher
Wieder das verfälschte Zitat des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG durch Weglassen des Wortes „ungehindert“:

und folgend auch
Zitat
Zahlung unter Vorbehalt
Das Schreiben im nachfolgenden Link

Sowie die Antwort der Staatskanzlei dazu.
Und die weitere Antwort durch schwarzseher


Egal wie viele Personen sich damit beschäftigen, auf der einen Seite wird es nicht verstanden, um was es wirklich geht. Deshalb folgen Antworten, welche an der Fragestellung vorbei gehen.

Ein Bürger kann und sollte sein Rechte deutlich und stärker nachfragen und einfordern.

siehe dazu

Lesehinweis, Grundrechte und Bürgerrechte
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18030.0.html
Titel: Re: Lesehinweis, "Wieder das verfälschte Zitat des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG durch..."
Beitrag von: volkuhl am 22. März 2016, 13:29
...
Egal wie viele Personen sich damit beschäftigen, auf der einen Seite wird es nicht verstanden, um was es wirklich geht. Deshalb folgen Antworten, welche an der Fragestellung vorbei gehen.
...

Dass es "nicht verstanden" wird, glaube ich nicht...

Man stelle sich vor, was passiert wäre, wenn das BVerwG in unserem Sinne entschieden hätte: Der gigantische Geldstrom des ÖRR wäre schlagartig versiegt.
Nun ist es so, dass erstmal fleißig weiterkassiert wird, bis dass BVerfG eine Entscheidung trifft (kann dauern...). Dieses wird im günstigsten Fall eine "Übergangsregelung" vom Gesetzgeber fordern, so dass der Zahlungszwang vorerst bestehen bleibt und neu gestaltet werden kann. Die bis dahin gezahlte Kohle ist futsch!

Titel: Re: Lesehinweis, "Wieder das verfälschte Zitat des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG durch..."
Beitrag von: Spark am 22. März 2016, 13:31
Ich bin weiterhin der Meinung, daß die unvollständige Zitierung (sagt man das so?) des Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG keine bloße Unachtsamkeit ist. Bis jetzt ist mir noch kein Schreiben vom BS oder RA untergekommen, wo der Artikel korrekt zitiert worden wäre.

Auch wenn es immer wieder von Seiten der RA's und auch den Gerichten bestritten wird, es findet eindeutig eine Einschränkung dieses Grundrechts statt, und zwar für jeden zahlungspflichtigen Bürger dieses Landes. Ein Nutzer des örR wird es aber wahrscheinlich nicht als Hinderung empfinden, aber für Nichtnutzer der ör Optionen ist es eindeutig eine.
Deshalb hätte im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch das Zitiergebot aus Artikel 19 Abs. 1 GG zur Anwendung kommen müssen.
Titel: Re: Lesehinweis, "Wieder das verfälschte Zitat des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG durch..."
Beitrag von: Totalverweigerer am 22. März 2016, 13:44
Dieses wird im günstigsten Fall eine "Übergangsregelung" vom Gesetzgeber fordern, so dass der Zahlungszwang vorerst bestehen bleibt und neu gestaltet werden kann. Die bis dahin gezahlte Kohle ist futsch!

Und deshalb ist die Zahlungsverweigerung in Verbindung mit politischen Forderungen (s. Streikaufruf von zahlungsstreik.net) das wirksamste Mittel, um das System unter Druck zu setzen.

GELDHAHN ZU!!!
Titel: Re: Lesehinweis, "Wieder das verfälschte Zitat des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG durch..."
Beitrag von: volkuhl am 22. März 2016, 13:48
Aus einer mir bekannt gewordenen fiktiven Klageschrift eines entfernten Bekannten des Bruders meines Nachbarn:
Zitat
Wegen der von mir geforderten 17,50 € pro Monat kann ich mir kein Abonnement der lokalen Tageszeitung mehr leisten. Somit kann ich a) meine Informationsquelle nicht mehr frei wählen und b) bin nicht mehr in der Lage "amtliche Bekanntmachungen" zu lesen

GELDHAHN ZU!!!
Korrekt!
Allerdings wird sich zeigen müssen, wie lange das möglich ist und welche staatlichen Repressalien der staatsferne ÖRR noch mobilisiert.