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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: MaJu am 21. März 2016, 08:25

Titel: Nach Widerspruchsbesch. auf andere Person im Haushalt ummelden? Vorbeh.-zahlung?
Beitrag von: MaJu am 21. März 2016, 08:25
Hallo,

Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:
In einem Haushalt wurde noch nie GEZahlt. Person A hat auf Beitragsbescheide mit Widersprüchen geantwortet.  Nach fast 2 Jahren erhält Person A einen Widerspruchsbescheid.

Nehmen wir weiterhin an:
Der weitere Rechtsweg ist Person A zu "heiß", sie will sich aber auch nicht einfach fügen. Mit dem Widerspruchsbescheid ist eine Zahlung unter Vorbehalt nicht mehr möglich.

Kann der "Vertrag" mit dem BS auf den Ehepartner Person B umgeschrieben werden und dieser zahlt unter Vorbehalt? Sollte er dazu eine Beitragsinformation abwarten? Die Personen A und B haben Sorge, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stattfinden, nachdem der Widerspruchsbescheid rechtskräftig wird.

Kann es sinnvoll sein, dass Person A dem Beitragsservice einen Brief schreibt, sinngemäß "die Zahlung der Gebühren übernimmt Person B, bitte schreiben Sie dieser die "Mitgliedsnummer" damit sie zahlen kann."?

Danke.