Hallo,
Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:
In einem Haushalt wurde noch nie GEZahlt. Person A hat auf Beitragsbescheide mit Widersprüchen geantwortet. Nach fast 2 Jahren erhält Person A einen Widerspruchsbescheid.
Nehmen wir weiterhin an:
Der weitere Rechtsweg ist Person A zu "heiß", sie will sich aber auch nicht einfach fügen. Mit dem Widerspruchsbescheid ist eine Zahlung unter Vorbehalt nicht mehr möglich.
Kann der "Vertrag" mit dem BS auf den Ehepartner Person B umgeschrieben werden und dieser zahlt unter Vorbehalt? Sollte er dazu eine Beitragsinformation abwarten? Die Personen A und B haben Sorge, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stattfinden, nachdem der Widerspruchsbescheid rechtskräftig wird.
Kann es sinnvoll sein, dass Person A dem Beitragsservice einen Brief schreibt, sinngemäß "die Zahlung der Gebühren übernimmt Person B, bitte schreiben Sie dieser die "Mitgliedsnummer" damit sie zahlen kann."?
Danke.