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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: apfelroeschen am 21. März 2016, 06:36

Titel: aufsichtsführende Behörde bzw. Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten?
Beitrag von: apfelroeschen am 21. März 2016, 06:36
Hallo Forum,

hoffentlich könnt ihr mir in folgender Frage weiterhelfen:
Welche Stelle führt die Oberaufsicht / ist Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten /bzw. im konkreten Fall den SWR)? Betroffene Person möchte sich über das Vorgehen des SWR wegen Machtmissbrauch beschweren.
(Info: Mehrere Festsetungsbescheide, z.T. mit mehrwöchiger Verzögerung zugestellt, auf Widersprüche wurde auch nach Monaten – im längsten Fall seit 1,5 Jahren  kein Widerspruchsbescheid erstellt! Also für betroffene Person keine Möglichkeit zur Klage, dafür aber Zwangsvollstreckung)
Wer weiß was?
Meine einzige zusätzliche Idee, falls ihr nicht helfen könnt, wäre, den SWR direkt anzuschreiben (evtl. gleich direkt die Justizabteilung) und dort um Beantwortung dieser Frage zu bitten.
Allerdings habe ich mit dem SWR bisher die Erfahrung gemacht, dass meine Schreiben einfach gar nicht beantwortet werden.
Für eure Antworten im Voraus besten Dank!





Titel: Re: aufsichtsführende Behörde bzw. Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten?
Beitrag von: nexus77 am 21. März 2016, 07:05

Allerdings habe ich mit dem SWR bisher die Erfahrung gemacht, dass meine Schreiben einfach gar nicht beantwortet werden.
Für eure Antworten im Voraus besten Dank!

Das ist nicht nur beim SWR der Fall, sondern zB. auch beim WDR. Ansonsten vermute ich die "Stelle" die Du suchst, existiert nicht. Bzw. es wäre die "Politik" (welche in großer Mehrheit hinter GEZ&Co. steht)...
Titel: Re: aufsichtsführende Behörde bzw. Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten?
Beitrag von: Totalverweigerer am 21. März 2016, 08:19
Aufsichtsbehörde für die LRA sollte die Staatskanzlei der Landesregierung sein.
Titel: Re: aufsichtsführende Behörde bzw. Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten?
Beitrag von: apfelroeschen am 21. März 2016, 08:38
Aufsichtsbehörde für die LRA sollte die Staatskanzlei der Landesregierung sein.

Hallo Totalverweigerer,

den Begriff "Staatskanzlei" hab ich beim Suchen nur für Bayern gefunden.
Könnte das in Ba-Wü das Staatsministerium sein?
Titel: Re: aufsichtsführende Behörde bzw. Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten?
Beitrag von: Totalverweigerer am 21. März 2016, 08:40

Hallo Totalverweigerer,

den Begriff "Staatskanzlei" hab ich beim Suchen nur für Bayern gefunden.
Könnte das in Ba-Wü das Staatsministerium sein?

Nachfragen.
Titel: Aufsichtsführende Behörde bzw. Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten?
Beitrag von: ellifh am 21. März 2016, 09:01
Einen Link gefunden:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwjaudTpptHLAhWKXBoKHZPhCfIQFggiMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.uni-goettingen.de%2Fde%2Fstaatliche-aufsicht-%25C3%25BCber-den-%25C3%25B6ffentlich-rechtlichen-rundfunk%2F50590.html&usg=AFQjCNGudghzyM1tyHnBu5J2tbz0vTFAjw&bvm=bv.117218890,d.bGs

Titel: Re: Aufsichtsführende Behörde bzw. Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten?
Beitrag von: nexus77 am 21. März 2016, 11:55
Einen Link gefunden:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwjaudTpptHLAhWKXBoKHZPhCfIQFggiMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.uni-goettingen.de%2Fde%2Fstaatliche-aufsicht-%25C3%25BCber-den-%25C3%25B6ffentlich-rechtlichen-rundfunk%2F50590.html&usg=AFQjCNGudghzyM1tyHnBu5J2tbz0vTFAjw&bvm=bv.117218890,d.bGs

Daraus:

"4) Verfahren
Die Landesregierung weist die Rundfunkanstalt auf einen Gesetzesverstoß hin. Wird dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, erteilt die Aufsicht eine entsprechende Anweisung. Weitere Aufsichtsmittel
(etwa Ersatzvornahme oder Bestellung eines Staatskommissars) sind nicht vorgesehen."

So ich nehme also an die Landesregierungen haben diese ganzen Verstöße schon mehrfach gerügt ? *lach*
Titel: Re: aufsichtsführende Behörde bzw. Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten?
Beitrag von: Kurt am 21. März 2016, 12:46
Hier - ganz bequem und vor allem öffentlich und unausweichlich - nachfragen:

https://fragdenstaat.de/behoerde/staatsministerium-baden-wurttemberg/

von hier - ziemlich unten:
Übersicht über den Geschäftsbereich des Staatsministeriums (http://stm.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/aufgaben-und-organisation/)

nach dort:
Zuständigkeiten: hier > Punkt 11

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=MinGeschAbgrBek+BW+Artikel+1&psml=bsbawueprod.psml&max=true


Gruß
Kurt