gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: apfelroeschen am 21. März 2016, 06:36
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Hallo Forum,
hoffentlich könnt ihr mir in folgender Frage weiterhelfen:
Welche Stelle führt die Oberaufsicht / ist Kontrollinstanz für die Landesrundfunkanstalten /bzw. im konkreten Fall den SWR)? Betroffene Person möchte sich über das Vorgehen des SWR wegen Machtmissbrauch beschweren.
(Info: Mehrere Festsetungsbescheide, z.T. mit mehrwöchiger Verzögerung zugestellt, auf Widersprüche wurde auch nach Monaten – im längsten Fall seit 1,5 Jahren kein Widerspruchsbescheid erstellt! Also für betroffene Person keine Möglichkeit zur Klage, dafür aber Zwangsvollstreckung)
Wer weiß was?
Meine einzige zusätzliche Idee, falls ihr nicht helfen könnt, wäre, den SWR direkt anzuschreiben (evtl. gleich direkt die Justizabteilung) und dort um Beantwortung dieser Frage zu bitten.
Allerdings habe ich mit dem SWR bisher die Erfahrung gemacht, dass meine Schreiben einfach gar nicht beantwortet werden.
Für eure Antworten im Voraus besten Dank!
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Allerdings habe ich mit dem SWR bisher die Erfahrung gemacht, dass meine Schreiben einfach gar nicht beantwortet werden.
Für eure Antworten im Voraus besten Dank!
Das ist nicht nur beim SWR der Fall, sondern zB. auch beim WDR. Ansonsten vermute ich die "Stelle" die Du suchst, existiert nicht. Bzw. es wäre die "Politik" (welche in großer Mehrheit hinter GEZ&Co. steht)...
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Aufsichtsbehörde für die LRA sollte die Staatskanzlei der Landesregierung sein.
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Aufsichtsbehörde für die LRA sollte die Staatskanzlei der Landesregierung sein.
Hallo Totalverweigerer,
den Begriff "Staatskanzlei" hab ich beim Suchen nur für Bayern gefunden.
Könnte das in Ba-Wü das Staatsministerium sein?
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Hallo Totalverweigerer,
den Begriff "Staatskanzlei" hab ich beim Suchen nur für Bayern gefunden.
Könnte das in Ba-Wü das Staatsministerium sein?
Nachfragen.
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Einen Link gefunden:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwjaudTpptHLAhWKXBoKHZPhCfIQFggiMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.uni-goettingen.de%2Fde%2Fstaatliche-aufsicht-%25C3%25BCber-den-%25C3%25B6ffentlich-rechtlichen-rundfunk%2F50590.html&usg=AFQjCNGudghzyM1tyHnBu5J2tbz0vTFAjw&bvm=bv.117218890,d.bGs
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Einen Link gefunden:
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Daraus:
"4) Verfahren
Die Landesregierung weist die Rundfunkanstalt auf einen Gesetzesverstoß hin. Wird dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, erteilt die Aufsicht eine entsprechende Anweisung. Weitere Aufsichtsmittel
(etwa Ersatzvornahme oder Bestellung eines Staatskommissars) sind nicht vorgesehen."
So ich nehme also an die Landesregierungen haben diese ganzen Verstöße schon mehrfach gerügt ? *lach*
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Hier - ganz bequem und vor allem öffentlich und unausweichlich - nachfragen:
https://fragdenstaat.de/behoerde/staatsministerium-baden-wurttemberg/
von hier - ziemlich unten:
Übersicht über den Geschäftsbereich des Staatsministeriums (http://stm.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/aufgaben-und-organisation/)
nach dort:
Zuständigkeiten: hier > Punkt 11
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=MinGeschAbgrBek+BW+Artikel+1&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Gruß
Kurt