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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 20. März 2016, 12:53
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Bildquelle: http://img.badische-zeitung.de/layouts/images/logo.jpg
badische-zeitung.de, 19.03.2016
Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht
von Christian Rath
Auch die Verfassungsrichter werden sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert - auch ohne Fernseher. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den seit 2013 geltenden Rundfunkbeitrag bestätigt. Früher kam es nicht auf die Wohnung, sondern auf ein empfangsbereites Gerät an. Viele behaupteten deshalb, sie hätten weder Fernseher, Radio noch Computer. Es wurde häufig geschwindelt. Schließlich sagen Statistiker, dass es in 97 Prozent der deutschen Haushalte einen Fernseher gibt und in 96 Prozent ein Radiogerät. Letztlich zahlte nur noch der Ehrliche die Rundfunkgebühr.[..]
Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-den-rundfunkbeitrag-nicht-zu-unrecht (http://www.badische-zeitung.de/bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-den-rundfunkbeitrag-nicht-zu-unrecht)
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Es wurde häufig geschwindelt. Schließlich sagen Statistiker, dass es in 97 Prozent der deutschen Haushalte einen Fernseher gibt und in 96 Prozent ein Radiogerät. Letztlich zahlte nur noch der Ehrliche die Rundfunkgebühr.
anschauen: Mimimi... (http://www.youtube.com/watch?v=gUeeIjyI7QQ)
(http://assets.noisey.com/content-images/contentimage/38775/Baby-flickr-donnierayjones.jpg)
Quelle: http://assets.noisey.com/content-images/contentimage/38775/Baby-flickr-donnierayjones.jpg
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@Kurt, Du bist einfach nur köstlich und sprichst mir aus der Seele, Sorry für OT ;)
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Badische Zeitung schreibt:
Natürlich werden sie weiter nach Karlsruhe ziehen, doch dort sind ihre Chancen am schlechtesten. Schließlich verstehen sich die Verfassungsrichter als Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen
Sie kennen sich mit den Argumenten nicht, aber ihnen genügt ihre Kenntnis über die Verfassungsrichter, um zu wissen, wie geurteilt wird, und das "nicht zu Unrecht". Das sind die Vorstellungen von Rechtsstaat dieser Zeitung.
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Der "Journalist" dieses "Beitrages",
Christian Rath
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )
Und das letzte Schandurteil dieses Baden-Württembergischen Verfassungsgerichtshofes ist sicher noch bekannt
( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/verwaltungsgerichtshof_baden_wuerttemberg__rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess/index_ger.html ) .
Dann hatte der da vielleicht auch seine Finger mit im Spiel (?)
Und will seinen "finanziellen Verdienst" beim VGH Mannheim natürlich gerne behalten.
Kein Wunder, dass Christian Rath die Leipziger Rechtsbeugung auch verteidigt.
Das wird von seinem Arbeitgeber ja so auch erwartet.
Der denkt bestimmt, dass er nochmal zum BVerfG kommen wird. Rückständig genug ist er ja dafür...
Markus
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Der "Journalist" dieses "Beitrages",
Christian Rath
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )
Ist das wirklich derselbe Christian Rath?!
Stammen daher seine Kenntnisse über die Verfassungsrichter?
Ist er so gestrickt, wie er sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe vorstellt?
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Der "Journalist" dieses "Beitrages",
Christian Rath
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )
Und das letzte Schandurteil dieses Baden-Württembergischen Verfassungsgerichtshofes ist sicher noch bekannt
( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/verwaltungsgerichtshof_baden_wuerttemberg__rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess/index_ger.html ) .
Dann hatte der da vielleicht auch seine Finger mit im Spiel (?)
Und will seinen "finanziellen Verdienst" beim VGH Mannheim natürlich gerne behalten.
Kein Wunder, dass Christian Rath die Leipziger Rechtsbeugung auch verteidigt.
Das wird von seinem Arbeitgeber ja so auch erwartet.
Der denkt bestimmt, dass er nochmal zum BVerfG kommen wird. Rückständig genug ist er ja dafür...
Markus
Herr Rath bat mich um folgende Richtigstellung: der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
sind zwei unterschiedliche Gerichte.
Vom Verfassungsgerichtshof gibt es übrigens eine erfreuliche Entscheidung: http://openjur.de/u/645444.html (http://openjur.de/u/645444.html)
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Christian Rath
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )
Und das letzte Schandurteil dieses Baden-Württembergischen Verfassungsgerichtshofes ist sicher noch bekannt
( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/verwaltungsgerichtshof_baden_wuerttemberg__rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess/index_ger.html ) .
Dann hatte der da vielleicht auch seine Finger mit im Spiel (?)
Herr Rath bat mich um folgende Richtigstellung: der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
sind zwei unterschiedliche Gerichte.
Danke, Sophia, für die Richtigstellung.
Ist natürlich blamabel für mich, dass ich VerfGH und VGH verwechselte.
Pardon, da war ich zu voreilig.
Christian Raths Verteidigung des Zwangsbeitrages interessiert mich weiterhin noch.
Aus dem Text:
Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen.
Das ist, würde ich sagen, nur das sinngem. Nachsprechen von Paul Kirchhofs Behauptung im Auftragsgutachten
über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS (S. 59) .
( Beitragsrechtfertigung aus dem „strukturellen Vorteil, den jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht” )
Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ? ?
Sein Text "Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht" ist, wie ich finde, somit leider überflüssig und unbrauchbar.
Markus
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Badische Zeitung schreibt:
Natürlich werden sie weiter nach Karlsruhe ziehen, doch dort sind ihre Chancen am schlechtesten. Schließlich verstehen sich die Verfassungsrichter als Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen
Sie kennen sich mit den Argumenten nicht, aber ihnen genügt ihre Kenntnis über die Verfassungsrichter, um zu wissen, wie geurteilt wird, und das "nicht zu Unrecht". Das sind die Vorstellungen von Rechtsstaat dieser Zeitung.
Sagt mal, liebe Mitforisten, ist dieses Argument nicht eigentlich ein Totschlagargument?
Weil es zahlreiche Dinge gibt, von denen alle im Staat profiteren, wenn es das gibt?
Ich denke da mal ganz entspannt an Vereine, an Konzerte, an Zeitungen, an Strom, an Muellentsorgung, an der Bahn, dem OePNV - trotzdem wird das meiste Nutzungsabhaengig erhoben, auch wenn alle davon profitieren.
Was faellt euch noch ein?
Und dieses Argument liesse sich auch in unserer Sache verwenden:
Wenn das wirklich so wichtig ist, ja warum wird das dann nicht auch ueber Steuern finanziert? Strassen bauen wir ja auch aus Steuermitteln, etc.
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Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ?
Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll. Bisher ist es nur eine unbewiesene Unterstellung. Aber Kirchhof hatte doch in seinem Gutachten auch bezüglich der Nichtnutzer (Ausstiegsoption) was geschrieben?
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Aber Kirchhof hatte doch in seinem Gutachten auch bezüglich der Nichtnutzer (Ausstiegsoption) was geschrieben?
Ja richtig, Nichtnutzer-Befreiung war in seinem Gutachten mit vorgeschlagen.
Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ?
Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll. Bisher ist es nur eine unbewiesene Unterstellung.
Nach Kirchhofs und Raths "Logik" hieße das ja auch umgekehrt:
Ein Ende von ARDZDFDR würde für Alle nachteilig wirken.
Aber, soviel ich weiß, gibt's dazu auch keine klare Aussagen,
was daran so schlecht sein sollte ( ? ? )
Markus
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Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll.
Er sagt ja nicht FÜR WEN dieser Vorteil sein soll, für die Bürger sicher nicht. Für GEZ, Ör und alle die davon profitieren ist es sicher ein Vorteil (wenn auch ein moralisch zweifelhafter, aber wer hat schon noch Moral oder Skrupel heutzutage wenn es um GELD geht??)
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Badische Zeitung schreibt:
Natürlich werden sie weiter nach Karlsruhe ziehen, doch dort sind ihre Chancen am schlechtesten. Schließlich verstehen sich die Verfassungsrichter als Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen
Genau! Der Schutzpatron des örR muss sich eben auch geanu an die Buchstaben unseres Grundgesetztes halten!
Dort sind in für jeden Bürger verständlicher Sprache die Freiheitsrechte des Bürgers formuliert!
Der Staat darf den Bürger nicht knechten!
Die Umverteilung von Unten nach Oben durch die Zwangsabgabe steht gegen das Sozialstaatsprinzip!
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Vom Verfassungsgerichtshof gibt es übrigens eine erfreuliche Entscheidung: http://openjur.de/u/645444.html (http://openjur.de/u/645444.html)
Inwiefern erfreulich?
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Vom Verfassungsgerichtshof gibt es übrigens eine erfreuliche Entscheidung: http://openjur.de/u/645444.html (http://openjur.de/u/645444.html)
Inwiefern erfreulich?
Zum diesem Beschluss 65/13, 1 VB 65/13, StGH Ba-Wü, Aug. 2013,
hatte Mitglied fliega unter -Antrag auf Befreiung - Wohnungs- & Betriebsstättenabgabe-
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14514.msg96999.html#msg96999 )
auch etwas geschrieben:
Bereits der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg erwog eine Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wegen des Fehlens einer gesetzlich vorgesehenen Widerlegungsmöglichkeit für die durch den RBStV erfolgte Annahme der Rundfunknutzung durch alle (Beschl. v. 19.8.2013, 1 VB 65/13, juris Rz. 13).
Erfreulich dazu kann dazu wohl gesagt werden, dass es ein aufmunterndes Schandurteil ist.
Ich selbst verstehe den StGH Ba-Wü so:
"Ihr habt recht.
Aber wir wollen uns nicht die Finger verbrennen.
Macht ruhig weiter, bis mal jemand Mut zur Gerechtigkeit hat...."
Markus
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Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ?
Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll. Bisher ist es nur eine unbewiesene Unterstellung. Aber Kirchhof hatte doch in seinem Gutachten auch bezüglich der Nichtnutzer (Ausstiegsoption) was geschrieben?
Das Problem ist, daß hier mit zwei verschiedenen Argumenten gearbeitet wird, ohne daß es den Argumentierenden klar ist bzw. ohne sie sauber voneinander zu trennen.
Das Eingangsargument ist folgendes: Der Staat hat die Aufgabe dafür zu sorgen, daß in Deutschland ein staatsferner und vielfaltsichernder Rundfunk gewährleistet ist (BVerfG-Auslegung von Art. 5 Abs. 2 GG). Dieser Aufgabe kommt der Staat nach, indem er die LandesMedienAnstalten (http://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/aufgaben.html) eingerichtet hat, die über die Zulassung von Sendern entscheiden und (theoretisch) eine Programmaufsicht führen.
Dadurch wird (worst case) dafür gesorgt, daß es zum Beispiel keinen "Nazi-Sender" mehr geben kann. Und dies kann man tatsächlich (behaupte ich mal) als im Interesse der Bürger liegend ansehen, selbst, wenn die einzelnen Bürger keine Rundfunknutzer sind. Denn ein extrempolitischer Rundfunk kann infolge seiner "Suggestivkraft" (Kirchhof) tatsächlich der Demokratie schaden. Ein Teil der Rundfunkbeiträge wird darum für die LMA verwendet, damit sie dieser Aufgaben nachkommen können.
Dieses Argument wird nun als Träger für das ö.-r.-R.-Argument mißbraucht. Denn die ÖRR tun nun so, als wäre die Gewährleistung staatsfernen und vielfaltsichernden Rundfunks ihre Aufgabe bzw. würde von ihnen geleistet (was nachweislich nicht der Fall ist).
Während man den Bürgern also durchaus noch Argument 1 verkaufen kann (eine geringe steuerliche Belastung der Bürger könnte die LMA (die man auch durchaus noch abspecken könnte) durchaus finanzieren), schiebt man ihnen aber zugleich Argument 2 unter, mit der Begründung von Argument 1, und behauptet damit fiktive Umstände, die aber durch Argument 1 durchaus eine gewisse Scheinbegründetheit erfahren.
In dem Moment, indem ein verständiger Bürger durchaus eine gewisse Stichhaltigkeit von Argument 1 anerkennt, wird er dergestalt übertölpelt, daß er sich gegenüber Argument 2 blenden läßt.
Übersehen wird dabei aber, daß Argument 1 nicht zwangsläufig Argument 2 braucht, sprich: staatsfreier Rundfunk läßt sich durchaus ohne die ÖRR umsetzen (inzwischen vielleicht soger gerade ohne).
Argument 1 und 2 sind völlig unterschiedliche Argumente und dürfen nicht miteinander verquickt werden.
Was die Kirchhofsche Ausstiegsoption angeht, so bin ich persönlich der Auffassung, daß das hier im Forum mißverstanden wird. Kirchhof schrieb, daß im unwahrscheinlichen Fall, daß jemand tatsächlich an einem Ort wohne, an dem objektiv gesehen kein Rundfunkempfang möglich ist (Funkloch), die Bürger auch nicht zahlen müssen.
Damit hat er sich aber gerade nicht auf diejenigen bezogen, die bewußt auf den Rundfunkempfang verzichten, indem sie sich keine Rundfunkgeräte zulegen.
Natürlich beißt sich das auch wieder, denn beide Gruppen nehmen nicht am Rundfunk teil. Der Unterschied ist, die einen können selbst dann nicht, wenn sie wollen, die anderen könnten jederzeit, wollen aber nicht. Die erste Gruppe kann objektiv nachweisen, daß sie keinen Rundfunkempfang hat, die zweite Gruppe aber könnte ja jederzeit ein Rundfunkgerät beschaffen und nutzen (Generalverdacht, weil die Deutschen alle Lügner und Steuerhinterzieher sind [/sarkasmusmodus]).
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Also Personen D I A B O L und O rauchen voll die >:D.
Da fragt man sich doch was so in anderen Köpfen los ist?
zum Beispiel beim Bundesfinanzgerichtshof. Was denken die da wohl, dass das BVerwG Seitenlang Ausführungen zu Steuern macht? Hmm.
Oder das BVerwG was dachten die wohl als der BGH Seitenlang Ausführungen zu "Festsellungsbescheiden" einer "Inkassogemeinschaft" im Auftrag von Bäh machten?
Und was das Bundesverfassungsgericht wohl gerade denkt, wenn es so auf die Gerichte und Fachanwälte runtersieht?
Und was das BKA wohl denkt, dass Rasterfahndung 2.0 bald anläuft zur "Aktualisierung des
Beitragsvorratsdatenspeichers"?
Na und die Bundeswehr, steht vor ihren flugunfähigen "Geräten". Was die wohl denken, das ARD und ZDF im "Ertrag" schwimmen und
https://www.orh.bayern.de/images/files/Sonderberichte/16-03-08_Sonderbericht_BR_2016.pdf
S. 84 eine Flugzeug-Drehkulisse für 363 Tsd Erdnüsse/Peanuts bauten? Kann man machen, für 20 Tage Nutzung im Jahr.
Sehr merkwürdig alles.
Früher war alles BESSER.
Da war der Beitrag an eine Vorrausetzung gebunden. Den wirtschaftlichen Vorteil.
UPS! Iss er in Berlin ja heute noch:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/umwelt/gebuehren_1957.pdf
§ 4 Dollet Ding. Und dann trifft es doch den Eigentümer. Sehr merkwürdig.
Und was das OVG Berlin-Brandenburg gerade denkt, dass in Berlin das Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung reformiert wird? Dollet Ding. Dass das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für den good old Sender für Besetzer galt und den RBB nicht gilt, würde ja heißen...
Sehr merkwürdig.
Da halt ich mich doch an den guten alten Prof. Dieter Wilke:
Und setze meine in der Wohnung befindliche Anlage in Betrieb, indem ich einen Stoff hinzufüge und abführe. Mein Klo. Da spül ich jetzt mal den RBStV runter. Und schon entfaltet sich die Abwassergebühr.
Prof. Kirchhof deine Idee war von äußerster "Schläue" geprägt! Der umhegte Bereich der Wohnung!
Art. 8 EMRK. Voll Schlau!
Was die Griechen wohl dachten, als ihr Staatsfernsehen" von der EU platt gemacht wurde?
>:D
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Was die Kirchhofsche Ausstiegsoption angeht, so bin ich persönlich der Auffassung, daß das hier im Forum mißverstanden wird. Kirchhof schrieb, daß im unwahrscheinlichen Fall, daß jemand tatsächlich an einem Ort wohne, an dem objektiv gesehen kein Rundfunkempfang möglich ist (Funkloch), die Bürger auch nicht zahlen müssen.
Damit hat er sich aber gerade nicht auf diejenigen bezogen, die bewußt auf den Rundfunkempfang verzichten, indem sie sich keine Rundfunkgeräte zulegen.
Einspruch ;)
Es wird gelegentlich von diversen Entscheidungsträgern darauf verwiesen, dass sich dies allenfalls auf "Funkloch-Zonen" beziehe. Dies ist aber das Missverständnis, denn wer sich genau damit befasst und auch die persönliche Stellungnahme von Kirchhof zu Gemüte führt, erkennt, dass damit die Gruppe der Nicht- oder Teil-Nicht-Nutzer gemeint ist.
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
[...]
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
[...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
Es geht also nicht etwa nur um Haushalte, bei denen
- "offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört werden kann"
sondern eben um Haushalte, bei denen
- "offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird".
Im Übrigen hatte er auch eine deutliche Differenzierung nach der Nutzungsintensität vorgeschlagen.
Diesbezügliche Diskussion dann bitte am besten unter vorgenanntem Thread weiterführen. Danke.