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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: oliverM am 19. März 2016, 13:26

Titel: VerwG Berlin 23.3. um 10:00
Beitrag von: oliverM am 19. März 2016, 13:26
Verhandlung unserer Mitstreiterin Darya am VerwG Berlin
Kirchstr. 7, 10557 Berlin

23.3. um 10:00

Perso mitbringen, Taschenmesser lieber nicht ;)
Titel: Re: VerwG Berlin 23.3. um 10:00
Beitrag von: SchwarzSurfer am 23. März 2016, 14:57
Ich war da, es waren 4 Verhandlungen. Meist ging es um Befreiungen aus Härtefallgründen.
Folgende Argumentationsketten hat die Richterin vorgetragen
1. Wer einem Zweitstudium nachgeht, ist aus staatlicher Sicht nicht förderungswürdig, erhält also kein Bafög. Mit der Begründung, dass man sich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen könnte bekommt man keine Befreiung, außer es gelingt nicht einen Job zu finden (dann greift Hartz4)
2. Wer freiwillig auf Sozialleistungen verzichtet (Bafög oder Hartz4) der verzichtet automatisch auch auf die "Sozialleistung" der Rundfunkbeitragsbefreiung. Im Klartext: Die Rundfunkbeitragsbefreiung ist eine Sozalleistung (!) und kein Grundrecht.
3. Bearbeitungsverzögerungen beim Beitragsservice wurden damit begründet, dass es sich um die größte Behörde mit 81 Mio. Beitragskonten handelt. Das ist nicht nur Kafkas größter Alptraum sondern zeigt auch, dass der Richterin nicht bewusst ist, dass der Beitragsservice keine Behörde ist.
Fazit: 1. Es lebe die Büroktratie, auch Bildungsferne Bürger müssen alles Beantragen was sie kriegen können und beweisfest an den Beitragsservice schicken. 2. Moderne Sklaverei: Wer sich weiterbilden will und das Geld nicht hat soll gefälligst arbeiten gehen um den Rundfunkbeitrag zahlen zu können.

Immerhin hat die Richterin noch mit uns diskutiert und hat zumindest die Kopplung an die Sozalleistungen kritisiert, auch wenn sie davon überzeugt war, dass der örR im Grundgesetz verankert ist. Ich habe gefragt in welchem Artikel, sie meinte 5. Ich: "Da steht doch nur was von keine Zensur und jeder darf sich aus Quellen bedienen".
Ich habe auch den Vorteil angesprochen den man angeblich hat und bei dem sich die Frage stellt, ob der Staat ihn definieren darf, und ob das nicht eine "Meinungsdiktatur" sei. Sie meinte ich würde den Vorteil freiwillig nicht nutzen, darauf habe ich gesagt, dass der Saat den Vorteil uns gar nicht aufzwingen darf. Darauf sagt sie, dass mit dem Beitrag der örR finanziert wird. Das ist interessant, denn die Argumentation mit dem Vorteil, der mit einem Beitrag abgegolten wird, ist damit bereits zusammengebrochen, denn ein voraussetzungsloser Beitrag wäre ja eine Steuer.
Sie meinte auch im laufe eines Verfahrens und in der Diskussion, dass sie den örR gut findet, da sonst die Medienlandschaft ganz anders aussähe. Das sehe ich auch so: Der örR hat die Aufgabe, die Medienlandschaft in bestimmter (z.B. der Politik gewogenen) weise zu ändern, ist also ein Propagandainstrument.
Titel: Re: VerwG Berlin 23.3. um 10:00
Beitrag von: PersonX am 23. März 2016, 15:57
Die Angaben zur Diskussion  lassen ja tief blicken.
Die Richterin konnte scheinbar  gar nicht unvoreingenommen entscheiden.
Irgendwie wirkt es immer so, als ist vielen Richtern nicht bekannt was tatsächlich im Grundgesetz steht und warum.

Zitat
Im Klartext: Die Rundfunkbeitragsbefreiung ist eine Sozialleistung (!) und kein Grundrecht.

Es gibt keine Grundpflicht einen bestimmten Anbieter mit einer Zahlung zu versorgen.

Es gibt jedoch das Grundrecht der ungehinderten Information -> Art. 5. GG. Daraus entsteht eine Pflicht für den Staat, der Staat hat dieses Recht nicht zu missachten.

Kann eine Person A sich nicht ungehindert aus allgemeinen Quellen informieren, dann wurde das Grundrecht missachtet. Eine Hinderung ist der Entzug von finanziellen Mitteln.

Titel: Re: VerwG Berlin 23.3. um 10:00
Beitrag von: 907 am 23. März 2016, 16:16
3. Bearbeitungsverzögerungen beim Beitragsservice wurden damit begründet, dass es sich um die größte Behörde mit 81 Mio. Beitragskonten handelt. Das ist nicht nur Kafkas größter Alptraum sondern zeigt auch, dass der Richterin nicht bewusst ist, dass der Beitragsservice keine Behörde ist.

Zitat
Im Jahr 2014 ist im privaten und nicht privaten Bereich ein Anstieg um rund 2,1 Mio. auf rd. 44,5 Mio. Beitragskonten zu verzeichnen. Im privaten Bereich stieg die Zahl der Wohnungen um + 2.961.533 Wohnungen. Im nicht privaten Bereich ist ein Anstieg von Betriebsstätten (+ 145.639), Gästezimmern (+ 12.369), Ferienwohnungen (+ 3.501) und Kraftfahrzeugen
(+ 76.864) zu verzeichnen. Die Gesamterträge sind von 7.681,2 Mio. € im Jahr 2013 um 643,1 Mio. € auf 8.324,3 Mio. € im Jahr 2014 gestiegen.
Quelle: BS Geschäftsbericht 2014

Ich denke in Juni wird Geschäftsbericht 2015 veröffentlicht.
Titel: Re: VerwG Berlin 23.3. um 10:00
Beitrag von: Blitzbirne am 23. März 2016, 18:27
Sie meinte auch im laufe eines Verfahrens und in der Diskussion, dass sie den örR gut findet, da sonst die Medienlandschaft ganz anders aussähe.

Wenn die das schon so offen sagt, ist sie nicht mehr unparteiisch. Das wäre für mich ein konkreter Grund, die Richterin wegen Befangenheit auszusortieren. Sollte doch machbar sein, oder?