gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Coladose am 14. März 2016, 15:35
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Hallo liebes Forum,
angenommen Person A und Person B (nicht verheiratet) sind in eine neue Wohnung gezogen, bei der beide als Mieter im Mitvertrag sind.
Angenommen beide Personen wurden mittlerweile vom "Beitragsservice" angeschrieben, haben aber noch nicht geantwortet.
Angenommen Person A würde nun gerne, bis zum Schluss, gegen den "Beitragsservice" kämpfen, diesen Kampf allerdings ohne Person B ausfechten (weil diese leichter einzuschüchtern ist).
Wie würde es Person A anstellen, damit sich der "Beitragsservice" zukünftig nur noch an ihn wendet, Person B dagegen in Ruhe läßt?
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In einem identischen Fall haben beide Mieter die ersten Festsetzungsbescheide abgewartet. Person B hat dann in ihrem Widerspruch auf Person M als Beitragsschuldner verwiesen und um Abmeldung und Löschung aller personenbezogenen Daten gebeten. Künftige Post wurde nur noch an Person M in derselben Wohneinheit geschickt.
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Person B schreibt .... ich bin nicht beitragspflichtig, für die Wohnung existiert bereits ein Beitragskonto xxxnummer Person A - fertig.
schwarzen Peter hat Person A