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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: teleinvasion am 09. März 2016, 13:26
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Hallo liebe Mitstreiter,
erst mal vielen Dank für sehr nützliche Informationen.
Ich habe einen Widerspruch + Antrag auf Aussetzung und Vollziehung gestellt und eine Frage zur "Eingangsbestätigung" im Beispielablauf, hier in Fett:
WIDERSPRUCH(2) gegen jeden BeitragsBESCHEID incl.
Antrag auf "AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG"
eventuelles
Antwortschreiben "Rundfunkbeitrag" des Beitragsservice
ohne Rechtsbehelfsbelehrung abwarten + ignorieren/ abheften
(eine Art "Eingangsbestätigung")
im Anhang ist diese Art Eingangsbestätigung - bzw. genau das ist meine Frage: ist es das? ??? Auf der Rückseite stehen Kontodaten. Sonst war nichts dabei.
Bin mir jetzt nicht sicher, ob das mit dem Anhang klappt aber ich versuch es mal.
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Als "Antwortschreiben" des Beitragsservice auf den Widerspruch kann alles, was als Reaktion auf den Widerspruch gewertet werden kann, bezeichnet werden. Da sich Beitragsservice/LRA Zeit lassen mit der Bescheidung des Widerspruchs, können Zweifel aufkommen, ob der Widerspruch angekommen ist. Häufig beinhaltet dieses Antwortschreiben den Text "Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag...". Da dieser Brief als Infopost zu werten ist, weil er keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, kann man ihn abheften, ohne reagieren zu müssen. Es sollte aber schon angefangen werden, die Klage zu schreiben, damit man nicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt damit belästigt wird. Der Widerspruchsbescheid kommt ganz sicher, irgendwann, in einigen Wochen/Monaten danach. Dann läuft die Frist von vier Wochen bis Abgabetermin zur Klageeinreichung. Antrag auf Fristverlängerung mindert den damit verbundenen Stress nur wenig.
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Danke für die Antwort Roggl.
Was passiert wenn man sich vor oder nach dem Widerspruchsbescheid entscheidet doch nicht zu klagen?
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Wenn man nicht klagen will, muss man entweder bezahlen oder mit der Zwangsvollstreckung rechnen. Eine andere Möglichkeiten wäre Bargeldzahlung anbieten. Wenn bezahlt wird, anschließend das ganze wiederholen, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Verzögern ist auch eine Form des Widerstands.