Keine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für die Altersvorsorge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten!
Hannover 1.3.2016
Der Landtag wolle beschließen:Entschließung
Laut diversen Medienberichten (u. a. BILD, Focus) mit Bezug auf den noch nicht veröffentlichten 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ist eine 25-Cent-Sonderab- gabe geplant, mit der Gebührenzahler die Finanzlücken in den Pensionskassen der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten schließen sollen. Die Gebühr müsste jeder Haushalt dann zusammen mit dem Rundfunkbeitrag entrichten.
Ein neuer Rundfunkbeitrag soll vermutlich ab 2017 in Kraft treten. Wie hoch er ausfallen wird, steht derzeit noch nicht fest. Die KEF hat eine Senkung des Beitrags um 30 Cent auf 17,20 Euro gefor- dert. In dieser Pauschale könnte die Extra-Abgabe für die Pensionen bereits enthalten sein. Das hieße, dass ohne die Extra-Abgabe eine höhere Beitragssenkung möglich wäre. Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro pro Monat und Haushalt.
Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf,
1. sich in den Verhandlungen mit den anderen Ministerpräsidenten gegen die Erhebung einer Extra-Abgabe für die Finanzierung von Pensionszahlungen in den Sendeanstalten auszu- sprechen,
2. sich bei den Verhandlungen mit den anderen Ministerpräsidenten für eine deutliche Senkung des Rundfunkbeitrags einzusetzen - mindestens in der Höhe des von der KEF vorgeschlage- nen Betrags,
3. sich für eine seit langem auch von der KEF geforderte Reform der Altersversorgung in den Sendeanstalten einzusetzen.BegründungMit der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags 2013 wurde eine Aufkommensneutralität verein- bart. Die Jahreseinnahmen aus der Rundfunkgebühr lagen zuvor bei rund 7,5 Milliarden Euro jähr- lich. Durch den neuen Rundfunkbeitrag wurden daraus im Jahr 2014 8,32 Milliarden Euro. Auch für die restlichen Jahre der laufenden Periode 2013 bis 2016 wird mit Mehrerträgen gerechnet.
CG
Parlamentarischer Geschäftsführer
Laut diversen Medienberichten (u. a. BILD, Focus) mit Bezug auf den noch nicht veröffentlichten 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ist eine 25-Cent-Sonderabgabe geplant, mit der Gebührenzahler die Finanzlücken in den Pensionskassen der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten schließen sollen. Die Gebühr müsste jeder Haushalt dann zusammen mit dem Rundfunkbeitrag entrichten.
ZitatKeine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für die Altersvorsorge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten!
Keine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für die zusätzliche Altersvorsorge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten!
Keine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgehende, zusätzliche Altersvorsorge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten!
„….Die Tarifverträge sind immer noch an den Bundesangestelltentarif (BAT) (Anm: vom 01. April 1961!!!)angelegt, der im übrigen öffentlichen Dienst seit 2005 durch den drastisch sparsameren Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) abgelöst worden ist. Die Rundfunktarifverträge garantieren den fest angestellten Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks alle zwei Jahre einen automatischen Aufstieg in eine höhere Gehaltsstufe. So beträgt zum Beispiel das Einstiegsgehalt für Redakteure (Gruppe 15) 4642 €; mit dem 13. Dienstjahr sind 6308 € erreicht (Stand 2009).[23] Feste freie Mitarbeiter verdienen oft noch deutlich besser, so dass für sie ein Wechsel in eine Festanstellung unattraktiv ist. Trotz Sparvorgaben ist der Mitarbeiterapparat bis in die jüngste Zeit weiter aufgestockt worden.[24]https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Kritik_am_.C3.B6ffentlich-rechtlichen_Rundfunk
„Urteil zum Rundfunkbeitrag ist ein wichtiges Signal - Sender haben Anspruch auf sichere Finanzierung vom 18.03.2016http://rundfunk.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++5f7897c2-ecf9-11e5-a23e-525400248a66
Berlin, 18.03.2016. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist zufrieden mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. "Wie schon diverse Gerichte und Instanzen zuvor, haben nun auch die Leipziger Richter bestätigt, dass eine allgemeine Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtmäßig ist", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Das Urteil schafft Sicherheit für die Sender und Beschäftigten. Vor allem aber zeigt es, dass der Wechsel von der geräteabhängigen Gebühr zum geräteunabhängigen Beitrag der richtige Schritt war - und dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade im Digitalzeitalter mit einer Vielzahl von Empfangsmöglichkeiten Anspruch auf eine sichere Finanzierung hat", so Werneke weiter……“
„…..Baden-Badener Pensionskasse (bbp): Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Baden- Baden. Mitglieder sind u. a. die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio. Die bbp ist der Rückdeckungsversicherer ihrer Mitglieder nach dem Versorgungstarifvertrag neu (VTV)……http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/glossar.html
2. Pressemitteilung der Gewerkschaft Ver.DiNaja, dass sich eine Gewerkschaft für die zu vertretenden Mitglieder kämpferisch zeigen muss, ist ja nachzuvollziehen.
...stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Das Urteil schafft Sicherheit für die Sender und Beschäftigten. Vor allem aber zeigt es, dass der Wechsel von der geräteabhängigen Gebühr zum geräteunabhängigen Beitrag der richtige Schritt war - und dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade im Digitalzeitalter mit einer Vielzahl von Empfangsmöglichkeiten Anspruch auf eine sichere Finanzierung hat", so Werneke weiter……“
..Baden-Badener Pensionskasse (bbp): Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Baden- Baden. Mitglieder sind u. a. die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio. Die bbp ist der Rückdeckungsversicherer ihrer Mitglieder nach dem Versorgungstarifvertrag neu (VTV)…Was dies wohl wieder für ein Konstrukt sein mag?
MOMENT MAL!Zitateine 25-Cent-Sonderabgabe geplant, mit der Gebührenzahler die Finanzlücken in den Pensionskassen der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten schließen sollen.
"Berlin/Rostock, 28. November 2014 ... Anders liegen die Dinge bei der weiteren Aufstockung der Rücklage um 25 Cent durch den 16. RÄndStV. Diese Rücklage dient nicht der Sicherung einer funktionsgemäßen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der laufenden Beitragsperiode. Dementsprechend soll sie auch nicht zur Disposition der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestellt werden (s. LT-Drs. 16/7091, S. 8 f.). Der Gesetzgeber belastet dadurch Beitragszahler /-innen in einem Umfang, der zur Funktionserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht erforderlich ist.Jetzt fehlt nur noch der o.g. gegenwärtig gültige RStV bzw. die Stelle im KEF_Bericht zu den 25 cent....
Als Rechtfertigung wird in der Gesetzesbegründung die Wahrung „finanzieller Spielräume“ (LT-Drs. 16/7091, S. 8 ) bei einer künftigen Ausgestaltung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder des Beitragsfinanzierungsmodells genannt. Es fehlt jedoch bereits an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die es rechtfertigen könnte, zu diesem Zweck in die Grundrechte der Beitragszahler/-innen einzugreifen. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben dient das Beitragssystem allein den in § 1 RBeiStV genannten Zwecken, wozu in erster Linie die funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zählt. Die Wahrung politischer Gestaltungsspielräume ist kein in § 1 RBeiStV erwähnter Belastungsgrund.
Darüber hinaus: Der Rundfunkbeitrag ist als Gegenleistungsabgabe ausgestaltet. Leistung (Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) und Beitragslast (Beitragshöhe) müssen in einem Verhältnis der Reziprozität stehen. Vorteile des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebotes müssen dabei den zur Abgabe herangezogenen Personen zugutekommen. Dies schließt es aus, Abgaben der heutigen Abgabenschuldner zurückzubehalten, um sie zugunsten künftiger Abgabenschuldner zu verwenden. Die Gruppe der heutigen Abgabenschuldner ist nicht (vollständig) identisch mit der Gruppe der künftigen Abgabenschuldner.
Die Anstalten der ARD erhalten seit 1997 einen zweckgebundenen Anteil (25 Cent) des Gebühren- bzw. Beitragsaufkommens.Somit könnte es sein, dass die KEF plant, den zweckgebundenen Anteil auf 50 cent zu erhöhen?! ... Nun, wir werden es lesen, wenn im April der KEF-Bericht 20 erscheint.
LuxusdampferBestimmt einer wie die unsinkbare Titanic.
Und die Kapelle (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14050.msg94259.html#msg94259) spielt bis zum Schluss, damit keiner was merkt.ZitatLuxusdampferBestimmt einer wie die unsinkbare Titanic.
Um beim Vergleich zu bleiben, die Gerichte heizen zurzeit, damit das Licht an bleibt.