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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: jeka am 05. März 2016, 01:42
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Hat jemand so was schon mal erlebt? Fiktive Person legt Streitwertbeschwerde beim OVG ein.
Das Justiziariat der LRA stimmt dieser zu und würde den Streitwert für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren
auf 210 € statt 5000 € festlegen. Der Einzelrichter bügelt dies aber ab.
Ist deutsches Recht so kompliziert, das selbst die RA der Beklagten nicht mehr durchblicken?
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Bitte um anonymisierte Einstellung der Dokumente dazu. Wie begründet der Einzelrichter die "Abbügelentscheidung"?
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Es ging fiktiv um einen falsch gestellten Eilantrag. Die Begründung des BE findet PersonK ja selbst plausibel.
Doch wieso sehen die hochbezahlten RA der fiktiven LRA das anders. Das ist doch keine Gutmütigkeit!
Vllt. Taktik fürs Hauptverfahren? Aber warum?
Stellungnahme der Landesrundfunkanstalt
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So noch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts
LG
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Die Funktion des Verwaltungsgerichts ist es, dem pösen Pürger, der sich gegen den Staat auflehnt, auf die Finger zu hauen. Den Streitwert möglichst hoch anzusetzen, trifft ihn da, wo es weh tut. Das soll Nachahmer abschrecken. Der Richter am OVG möchte gerne seine Mittagsruhe haben. Belästigen wir ihn bitte nicht weiter.