gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: sneaker am 03. März 2016, 08:18
-
Verhandlung VG Lüneburg 21.3.2016 um 9:00 Uhr;Sitzungssaal 2;Aktenzeichen 6A 396/15
mit bekanntem RA aus dem kämpferischen Norden
Ort: 21337 Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16 ( Behördenzentrum,)
-
Information zur Anfahrt und Wegbeschreibung:
http://www.verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19501&article_id=71834&_psmand=127
http://www.openstreetmap.org/#map=18/53.25300/10.43054
-
Ich komme aus dem Umfeld. Ich kann anbieten, Flyer zu bestellen aber ich brauche Unterstützung.
-
Werde mir das morgen wohl mal anhören.
-
Ausgang: 3x dürft Ihr raten ...
Richter:bezugnehmend auf Pressenotiz vom BVerwG Leipzig vom Fr. vertrete man eh die obrigkeitshörige Mehrheitsmeinung anderer VG.
Trotz gutem Vortrag durch RA Bölck - war Richter recht einsilbig und klar auf Linie öR genordet
Es kam zu keiner Diskussion. Ein Anwalt vom NDR war vertreten - hat aber außer Abnicken auf die Frage des Richters "Klage abweisen ?" auch nicht allzuviel gesagt .
Die 105 € show war nach 25 Minuten beendet.
Mein bereits kaum ausgeprägter Glaube an die Justiz, konnte heute erneut erfolgreich gesenkt werden.
Nun,Gehör verschafft zu bekommen hat eben nichts mit - sich den Argumenten stellen - zu tun.
-
Vielen Dank für den Bericht und für das "Durchführen"
dieses K.........T......... ::)
War nicht anders zu erwarten, war in Leipzig genauso. 8)
Was ich mich frage, warum müssen eigentlich die Instanzen/Gerichtsstufen
des Verwaltungsgerichts alle durchschritten werden, wenn es sich letztendlich
um verfassungsrechtliche Fragen handelt?
Warum kann nicht gleich beim Bundesverfassungsgericht geklagt/vorgelegt werden?
-
Es heißt: ...man muß den Rechtsweg erschöpft haben.
Es ist ja nicht wie in der realen Welt:
Wenn der Maurer erkennt, hier muß der Klempner ran, dann wird der sinnvollerweise weitermachen
Im letzten Satz ist ein Ziel zu erkennen und das Wort "Sinn" kommt vor - beides wird in der Justiz m.E. bestenfalls zufällig erreicht.
-
Gegen ein Gesetz kann nur binnen eines Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden:
http://www.flegel-g.de/Verfassungsklage-voraussetzungen.html
Vor das Verfassungsgericht kann ein Bürger nur dann ziehen, wenn er direkt von einem neu verabschiedetem Gesetz betroffen ist und Gründe anführen kann, warum er diese Gesetz als nicht konform mit der Verfassung empfindet. Sein Einspruchsrecht richtet sich nach der Fristenregelung (bei Hartz, Gesundheitsmodernisierungsgesetz oder Rentenreform 1 Jahr). Dabei sollte man immer eine Reihe von Begründungen, also verschiedene Artikel des Grundgesetzes ansprechen können. Die Interpretation der Verfassungsrichter zu den Artikeln des Grundgesetzes unterscheidet sich nämlich sehr von denen des normalen Bürgers.
Wenn also ein neuer RBStV erlassen wird, können wir gegen diesen sofort "Verfassungsbeschwerde" erheben.
Hier das Merkblatt dazu:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html
Der Rechtsweg muss ausgeschöpft sein, vor Gericht sind alle gleich, der RBStV könnte ja durch Verwaltungsgerichte gekippt werden. Das wir es mit einem mafiaähnlichem, verfilztem System zu tun haben, ist ja nur Vermutung/Meinung = nicht bewiesen.