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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: linkER am 29. Februar 2016, 17:07

Titel: Bekanntmachung Landtag NRW - Bewerbung zum WDR Rundfunkrat
Beitrag von: linkER am 29. Februar 2016, 17:07
Landtag NRW   29.02.2016   Bekanntmachung:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2016/02/2902_Bekanntmachung_Rundfunkrat.jsp (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2016/02/2902_Bekanntmachung_Rundfunkrat.jsp)
Zitat
Der Landtag beschließt gemäß § 15 Abs. 4 Satz 5 des WDR-Gesetzes mit Zwei-Drittel-Mehrheit, welchen der gesellschaftlich relevanten Gruppen für die neue Amtsperiode des Rundfunkrats ein Sitz zusteht. Einzelheiten des Wahlverfahrens kann der Landtag in seiner Geschäftsordnung regeln. Gegen die Entscheidung des Landtags ist der Rechtsweg gegeben (§ 15 Abs. 4 Sätze 8 und 9 des WDR-Gesetzes). Die Entscheidung soll allen Gruppen, die sich um einen Sitz beworben haben, spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Amtsperiode des Rundfunkrats bekannt gegeben werden (§ 15 Abs. 4 Satz 6 des WDR-Gesetzes).

Die Einzelheiten des Wahlverfahrens werden also in einer Geschäftsordnung und nicht im WDR-Gesetz geregelt.

Zitat
Vor diesem Hintergrund können sich Verbände und sonstige nicht öffentlich-rechtliche Organisationen, die nicht bereits nach § 15 Abs. 3 des WDR-Gesetzes entsendeberechtigt sind, beim Landtag NRW als gesellschaftlich relevante Gruppe (§ 15 Abs. 4 des WDR-Gesetzes) um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben.

Entsprechende Bewerbungen sind schriftlich (nicht per E-Mail) bis zum 1. Juni 2016 (Ausschlussfrist) an folgende Postadresse zu richten:

                                   Die Präsidentin des Landtags NRW                                   
                                    Referat I.1
                                    Stichwort „Bewerbung WDR-Rundfunkrat“
                                    Postfach 10 11 43
                                    40002 Düsseldorf

Bewerbungen können auch während der üblichen Bürozeiten beim Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf, abgeben werden.

Ob unsere Politiker die Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunk als gesellschaftlich relevante Gruppe zulassen würden?
Titel: Re: Bekanntmachung Landtag NRW - Bewerbung zum WDR Rundfunkrat
Beitrag von: Roggi am 29. Februar 2016, 18:53
Es wurde schon bescheinigt, dass wir keine Organisation oder Gruppe sind, deshalb werden wir zur Wahl nicht zugelassen.

PRESSEMITTEILUNG: Novum – Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15277.msg104347.html#msg104347
Titel: Re: Bekanntmachung Landtag NRW - Bewerbung zum WDR Rundfunkrat
Beitrag von: ellifh am 29. Februar 2016, 21:50

"Rundfunkbeitragsfreies Wohnen und Wirtschaften e.V."

...wäre das nichts für den neu gegründeten Verein??

Aber das eine ist NRW, das andere ist Hamburg, ist das Ausschlußkriterium??

Sollte der Verein eine Mindestgröße haben müssen, bin ich sowieso (als neues Mitglied) dabei ;)

Titel: Re: Bekanntmachung Landtag NRW - Bewerbung zum WDR Rundfunkrat
Beitrag von: linkER am 01. März 2016, 17:29
Es wurde schon bescheinigt, dass wir keine Organisation oder Gruppe sind, deshalb werden wir zur Wahl nicht zugelassen.

Der Sächsische Landtag hat euch nicht zur Wahl zugelassen.
Man könnte aus der Gruppe der Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Gruppe der Rundfunkbeitragzahlungsverweigerer machen und es im Landtag NRW für den Rundfunkrat des WDR noch mal versuchen.

Dass die Gruppe der Rundfunkbeitragzahlungsverweigerer mindestens 4,5 Mio. Mitglieder hat, wurde am 22.01.2016 offiziell festgestellt:
Der SWR und die Zahlungsverweigerungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17648.0.html
Titel: Re: Bekanntmachung Landtag NRW - Bewerbung zum WDR Rundfunkrat
Beitrag von: Bürger am 02. März 2016, 05:09
Es bedarf bei der Bewerbung um einen von 2 Sitzen im WDR_Rundfunkrat offenkundig keiner Verbands-, Vereins- oder Gruppenzugehörigkeit - es ist die Rede von "Einzelpersonen"... ;)

WDR-Rundfunkrat schreibt zwei ehrenamtliche Mitgliedschaften [..] aus
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17742.0.html

KANDIDATEN?!? ;)
Titel: Re: Bekanntmachung Landtag NRW - Bewerbung zum WDR Rundfunkrat
Beitrag von: linkER am 02. März 2016, 17:25
WDR-Rundfunkrat schreibt zwei ehrenamtliche Mitgliedschaften [..] aus
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17742.0.html

Die Bewerbung zum WDR-Rundfunkrat für Verbände und Gruppen über den Landtag NRW ist ja schon untransparent und kaum nachvollziehbar.
Als Einzelperson muss man sich bei dem Gremium WDR-Rundfunkrat direkt bewerben und man kann die Abläufe überhaupt nicht mehr nachvollziehen.
Es ist schon erstaunlich was sich unsere Volksvertreter alles einfallen lassen, nur um zu verhindern das die Bürger Interessengemeinschaften bilden und gemeinsam an Lösungen arbeiten.