gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: pinky am 26. Februar 2016, 11:43
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Hallo, Person A hat bisher GEZahlt, zieht jetzt aber zu Person B, die aktuell Klage vor dem VG eingericht hat. Person B hat jetzt Angst Nachteile dadurch zu haben, dass Person A in der Abmeldung die Beitragsnummer von Person B angibt. Ist das Begründet oder kann A einfach die Beitragsnummer angeben und so der Abgabe entehen?
mfg
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Wer Klagt, übernimmt die Verantwortung für diesen Haushalt. Alle anderen Mitbewohner bleiben verschont, wenn sie dessen Beitragsnummer angeben.