gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: rave am 25. Februar 2016, 22:16
-
Hallo zusammen,
vor Kurzem startete ich eine Anfrage an die Parteien des hessischen Landtags mit folgendem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Sie hier an, da die Kommunalwahlen in Hessen unmittelbar bevorstehen. Mir geht es hierbei darum, einige Informationen zu erhalten, um besser zu entscheiden können, welche Partei für mich zur Wahl steht - und welche jedenfalls nicht.
Derzeit ballen sich die Aktivitäten rund um das Thema "Rundfunkbeitrag". Auch ich werde vom "Beitragsservice
des ARD ZDF Deutschlandradio" und in Verlängerung natürlich auch von den Rundfunkanstalten massiv bedrängt und unter Druck gesetzt. Man könnte sich sogar ernsthaft bedroht fühlen.
Ich werde zu denen gehören, die gegen den Rundfunkbeitrag klagen werden, wie viele andere unserer
Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Ich möchte nun wissen, wie Ihre Partei zu dem Thema steht und ob aus Ihrer Sicht Änderungen geplant sind, oder nicht. Das Thema gehört jedenfalls auf den Prüfstand. Da Rundfunk bekanntlich Ländersache ist, der Beitrag aber die Charakterzüge einer Steuer trägt, trete ich mit Ihnen in die Diskussion.
Meiner Meinung nach ist es eine unzulässige Abgabe oder auch eine europarechtswidrige Beihilfe.
Vernachlässigen Sie das Thema nicht - es wird publik gemacht. Andere Menschen in anderen Bundesländern werden diese Informationen ebenfalls beachten. Ich bin hier längst kein zu typisierender Einzelfall oder gar nur eine Wählerstimme.
Diese Mail geht an alle Fraktionen des Hessischen Landtags aber auch an die dort (noch) nicht vertetenen Parteien.
Ich bin einmal mehr gespannt, wer sich endlich dem Thema mit gebührender Sorgfalt annimmt.
Es grüßt Sie recht freundlich
Fiktive person "V"
+++ In nachfolgenden Posts sollen die Antworten wiedergegeben werden +++
-
Hier die erste Antwort von den "Piraten"
"Hallo Herr "V",
> Ich möchte nun wissen, wie Ihre Partei zu dem Thema steht und ob aus Ihrer
> Sicht Änderungen geplant sind, oder nicht.
Zur Finanzierung des ÖR haben wir zur Zeit nichts im Programm stehen. Aber wir wollen seine Arbeitsweise deutlich ändern.
Die Mediathek des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll alle selbst oder im Auftrag des HR produzierten Sendungen enthalten. Wir PIRATEN sind dafür, dass diese selbst oder im Auftrag produzierten Inhalte dauerhaft zugänglich und unabhängig vom Standort des Nutzers gemacht werden.
Langfristig wollen wir PIRATEN, dass alle eigenen Inhalte des HR unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden, die es jedem Menschen ermöglichen, die Inhalte zu kopieren und selbst zu nutzen.
Außerdem wollen wir den HR demokratischer gestalten. Wir möchten, dass die Bürger selbst durch eine Abstimmung den Programmauftrag konkretisieren.
Ich hoffe, diese Antworten helfen Ihnen ein wenig weiter."
-
Hier nun "Die Linke"
Sehr geehrter Herr "V",
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als Rechtsreferentin der Fraktion in deren Namen gerne beantworte:
Sie werfen die Frage auf, ob es sich bei dem Rundfunkbeitrag in der derzeitigen Form um eine unzulässige Abgabe oder eine europarechtswidrige Beihilfe handelt. Bisher hat der Rundfunkbeitrag jeder gerichtlichen Überprüfung Stand gehalten.
Wir sprechen uns für stabile Rundfunkbeiträge aus. Die Sender müssen, trotz aller berechtigten Kritik an den Sendern im Einzelnen, jederzeit in der Lage sein, ihrem grundgesetzlichen Auftrag nachzukommen. Sie sind für die Demokratie und die politische Kultur des Landes unverzichtbar. Allerdings hat sich unsere Kritik, die wir mit der Einführung 2013 bereits geäußert hatten, als berechtigt dargestellt. In der aktuellen Regelung bestehen eine Vielzahl sozialer Ungerechtigkeiten, die dringend beseitigt werden müssen. Deshalb sprechen wir uns für eine neue Festlegung der sozialen Ausnahmetatbestände aus.
Beispielhaft wäre dies die Möglichkeit einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus sozialen Gründen auch für Menschen mit niedrigem Einkommen wie z.B. Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Geringverdienende. Eine Befreiung für gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, gemeinnützige Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, insbesondere Heime, Ausbildungs- oder Werkstätten, gemeinnützige Einrichtungen für Suchtkranke, der Altenhilfe, für Nichtsesshafte und Durchwandererheime, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
-
Außerdem wollen wir den HR demokratischer gestalten. Wir möchten, dass die Bürger selbst durch eine Abstimmung den Programmauftrag konkretisieren.
Ich finde diese Idee gar nicht mal so schlecht, schließlich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 RStV für die Allgemeinheit bestimmt. Die Idee, die Bürger den Programmauftrag durch Abstimmung konkretisieren zu lassen, ist meiner Ansicht nach eine logische Folge aus dem Grundsatz, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Allgemeinheit bestimmt ist. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten haben die Bürger auch in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit, den Programmauftrag zu konkretisieren. Die Frage, was mit denen geschieht, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erst gar nicht nutzen wollen, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
-
Die "AfD" antwortet wie folgt:
Sehr geehrter Herr "V",
die AfD hat sich in dieser Frage bereits klar positioniert. Die Rundfunkgebühren in der jetzigen Form werden klar abgelehnt.
Stellungnahmen zu dem Thema finden Sie hier:
(2 links)
Mit freundlichen Grüßen
Auf der Webseite finden sich unter Suche mit dem Stichwort "Rundfunk" dazu einige Treffer.
-
Von den "Grünen" gab es eine kurze Nachricht. Weiteres habe ich noch nicht von dort.
Sehr geehrter Herr "V",
vielen Dank für Ihre Mail an unseren Fraktionsvorsitzenden Herrn "W".
Wir haben diese an unsere Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet.
Von dort erhalten Sie eine Antwort.
Viele Grüße
-
Auch die "FWG" hält sich noch eher kurz gefasst. Auf Weiteres darf ich also gespannt sein:
Sehr geehrter Herr "V",
vielen Dank für Ihre mail.
Wir haben Ihre Anfrage an unseren Landesverband weitergeleitet.
Die öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sind Länderangelegenheit, wir hier vor Ort beziehen uns auf kommunalpolitische Themen.
Zu Ihrer Information über Ziele und Aufgaben unserer Wählgemeinschaft finden Sie anbei unser Wahlprogramm.
Bei evtl. Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
-
Die "SPD" meint:
Sehr geehrter Herr "V",
Ihre Mail an die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion wurde mir zugeleitet.
Für eine unzulässige Abgabe halten wir den Beitrag jedenfalls nicht, und die Möglichkeit, dass sie gegen EU-Beihilferecht verstößt, ist nach meiner Kenntnis abschließend geprüft worden. Deshalb gehen wir von der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages aus.
Trotzdem würde ich gerne wissen, gegen welchen konkreten Aspekt des Rundfunkbeitrages Sie zu klagen beabsichtigen?
Mit freundlichen Grüßen
Mein Kommentar:
*Na da kann "V" ja mal seine Klagepunkte breittreten. Es sind halt AspektE. (mit vielen "E")
-
Der SPD reicht anscheinend die "Rechtmäßigkeit", also wenn der Beitrag aus irgendwelchen Paragraphen hergeleitet werden kann dann ist alles OK. Ich würde lieber eine Partei wählen, die auf den Wähler hört und auf Paragraphen pfeift.
-
Zu dem Thema kann ich auch etwas beitragen:
Sehr geehrter Herr ....,
die Frage lässt sich einfach beantworten: Die AfD, als Bundespartei, ist gegen die GEZ-Abgabe und fordert deren Abschaffung. Da ist zum einen die Tatsache, dass auch Menschen den Beitrag zahlen müssen, die gar keine Empfangsgeräte haben. Das System des zwangsfinanzierten öffentlichen Rundfunks hat sich selbst überlebt, private Sender können ohne die Zwangsabgabe auch sehr gut überleben und kommen ihrer Informationspflicht häufig besser, mindestens aber schneller, nach als die ÖR.
Mit freundlichen Grüßen
......
Stellv. Sprecherin Landesverband Hessen
Alternative für Deutschland
-
und die Möglichkeit, dass sie gegen EU-Beihilferecht verstößt, ist nach meiner Kenntnis abschließend geprüft worden.
Eine diesbezügliche, abschließende Prüfung darf nur der EuGH vornehmen; in Punkto Rundfunkbeitrag hat sich der EuGH noch nicht damit befasst.
-
Die "SPD" meint:
Sehr geehrter Herr "V",
Ihre Mail an die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion wurde mir zugeleitet.
Für eine unzulässige Abgabe halten wir den Beitrag jedenfalls nicht, und die Möglichkeit, dass sie gegen EU-Beihilferecht verstößt, ist nach meiner Kenntnis abschließend geprüft worden. Deshalb gehen wir von der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages aus.
Trotzdem würde ich gerne wissen, gegen welchen konkreten Aspekt des Rundfunkbeitrages Sie zu klagen beabsichtigen?
Mit freundlichen Grüßen
***************
Mein Kommentar:
*Na da kann "V" ja mal seine Klagepunkte breittreten. Es sind halt AspektE. (mit vielen "E")
Schreib doch dem SPD Mann dem D**** er soll Dir die Stelle nennen, wo geprüft wurde dass der RF-Beitrag gegen EU-Beihilferecht verstößt.
Jede andere Aussage ist eine Lüge .... bei einem Politiker ja eh normal.
-
So, hier kommt nun die Stellungnahme von Person "V" an die "SPD" (siehe #7)
Sehr geehrter Herr…
Sie baten noch um Mitteilung des Klagegrundes, den ich vor Gericht anführen werde. Die Klagegründe kann ich allerdings erst bestimmen, wenn mir der Widerspruchsbescheid vorliegt, wobei davon auszugehen ist, dass der Widerspruchsablehnungsbescheidersteller (=hr oder Beitragsservice) nur unwesentlich auf meinen Widerspruchsinhalt eingeht. Das ist zwar bedenklich, aber nicht unüblich. Gleichfalls wird der hr/BS den Antrag an das Gericht stellen, die Klage abzuweisen, obwohl weder Gericht noch hr/BS zu diesem Zeitpunkt den Klageantrag kennen. Das ist genauso bedenklich, aber ebenfalls nicht unüblich. Dies zeigt aber deutlich, wie das System tickt.
Die Klagegründe müssen sich in der Hauptsache auf die Themen richten, die ein Verwaltungsgericht eben nicht entscheiden kann. Da bleiben Europäisches Recht, Grundgesetz und natürlich noch der Datenschutz. Damit kommt man zumindest über die nächsten Instanzen; die Argumente sind dabei wenig entscheidend; wohl aber die Taktik und der Sachvortrag vieler Klagepunkte in umfangreichem Schrifttum. Den Klageumfang legt zumindest noch immer der Kläger fest. Nicht unerheblich dazu scheinen die noch zu erlangenden Erkenntnisse der am 16./17.03.2016 zu verhandelnden Fälle beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Sie schreiben in Ihrem e-mail (Zitat):„Für eine unzulässige Abgabe halten wir den Beitrag jedenfalls nicht, und die Möglichkeit, dass sie gegen EU-Beihilferecht verstößt, ist nach meiner Kenntnis abschließend geprüft worden. Deshalb gehen wir von der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages aus.“
Dazu führe ich wie folgt aus:
Die Rundfunkgebühr mag wohl überprüft worden sein. Für den Rundfunkbeitrag gilt das leider nicht. Das ist ein ganz neuer, anderer Sachverhalt. Da selbst die Befürworter des Rundfunk-beitrags schon erhebliche europarechtliche Bedenken zur Einführung einer Rundfunkabgabe in der derzeit vorliegenden Art sahen, wird man genau an dem Thema ansetzen müssen. Da die Änderung ab 01.01.2013 nicht aufkommensneutral geschaffen wurde und das Mehraufkommen deshalb auf dem „Sperrkonto“ lagert, gibt es beihilferechtlich genau da ein Problem. Eine funding-basierte Finanzierung einer Klage genügt dann bereits. Das sollte sich doch einrichten lassen.
Am morgigen Samstag (27.02.2016) wird übrigens wieder wertvolle Aufklärungsarbeit zum Rundfunkbeitrag (keine Beratung) betrieben. Ein Infostand wird in Frankfurt, Nähe Hauptwache (Biebergasse) von 12-16 Uhr eingerichtet. Da kann sich jeder unverbindlich informieren, da ist jeder herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
-
Hier kommt noch die Antwort der "CDU" (als .pdf) im Anhang.
-
Hallo zusammen,
aus dem Programm der Partei > " Deutsche Mitte"
Quelle: http://www.deutsche-mitte.de/wp-content/uploads/2015/07/DM-Flugblatt-2015-1.pdf
" Große Investitionen in Bildung und Forschung machen Deutschland wieder
zur führenden Nation in diesem Bereich.
Tatsächlich unabhängige öffentliche Medien
–Schluss mit Gebührenzwang! "
-
Mensch, es heißt Beitragszwang, oder Zwangsbeitrag!
Nicht genügend informiert für die bürgerfreundliche Wahlparole??
-
Zitat von: rave am 25. Februar 2016, 23:09
"und die Möglichkeit, dass sie gegen EU-Beihilferecht verstößt, ist nach meiner Kenntnis abschließend geprüft worden."
"Eine diesbezügliche, abschließende Prüfung darf nur der EuGH vornehmen; in Punkto Rundfunkbeitrag hat sich der EuGH noch nicht damit befasst."
Mit anderen Worten, es wird gelogen, daß sich die Balken biegen.
Dieser Spruch "es wurde abschließend geprüft" hält fast nie einer näheren Überprüfung stand.
Stefan Niggemeyer von bildblog und SPON hat sich vor ein paar Monaten die "belegten" politischen Aussagen von Udo Ulfkotte vorgeknöpft, alle angeblich vollständig belegt.
Er konnte bei seinen Recherchen keine Belege finden.
So bleibt die Behauptung "alles belegt" eine reine Schutzbehauptung. und was wir geschützt?
Der "nervus rerum" oder der Zugang zu den Penunzen (pecunia non olet, auch wenn es die Gebühren für die Pissoirs sind)
Greetz
Karl M.
-
Hier kommt noch die Antwort der "CDU" (als .pdf) im Anhang.
Sicher das das durch den Landtag ging?
Hat da die Staatskanzlei nicht alleine entschieden?
-
@hessischer-verweigerer:
Sicher. Jede Partei hat hier separat geantwortet.
Der Absender im Brief "CDU" trägt als Absender die "CDU Landtagsfraktion in Wiesbaden".
Ich bezweifle allerdings, dass das Thema auf Grund meiner Anfrage im Landtag besprochen wurde.
Die Staatskanzlei könnte ich aber auch mal wieder anschreiben.
VG rave
-
Hier kommt noch die Antwort der "CDU" (als .pdf) im Anhang.
PDF "überflogen": Ein weiterer Fall fürs GuttenPlag_Wiki
Irgendwie mangelt es fast vollständig an eigenen Gedanken. Alle kopieren ohne zu prüfen was ein anderer bereits vorher geschrieben hat.
Und wenn es richtig betrachtet wird, passt die Antwort wenig zur Frage.
Ich möchte nun wissen, wie Ihre Partei zu dem Thema steht und ob aus Ihrer Sicht Änderungen geplant sind, oder nicht.
Auch wenn dort scheinbar das "?" fehlt ;-).
Zudem mangelt es an kritischer Betrachtung. Es werden einfach ungeprüft die Behauptungen übertragen ohne diese zu belegen.