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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: linkER am 22. Februar 2016, 17:53
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Landtag Baden-Württemberg Drucksache 15/7851 22.01.2016
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7851_D.pdf (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7851_D.pdf)
Mit Schreiben vom 22. Januar 2016 Nr. III – 3472.70 beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt:
Der Landesregierung selbst liegen keine Daten zu den Rundfunkbeitragserträgen
vor. Sie ist deshalb auf eine entsprechende Zulieferung seitens des Südwestrundfunks
(SWR) angewiesen. Nach Angaben des SWR ist es allerdings nicht möglich,
alle vom Fragesteller erbetenen Informationen in vollem Umfang zu liefern,
da die Daten entweder nicht unterjährig erhoben und/oder nur auf Bundesebene
ausgewiesen würden.
4. Wie viele Zahlungsverweigerungen wurden registriert?
Der SWR hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
„Der weitaus überwiegende Teil der Beitragszahlenden (Unternehmen, Institutionen,
Einrichtungen des Gemeinwohls, Bürgerinnen und Bürger) entrichtet den
Rundfunkbeitrag regelmäßig und pünktlich. Nur wenige zahlen nicht oder nicht
rechtzeitig. Werden fällige Rundfunkbeitrag nicht oder nicht in voller Höhe entrichtet,
verschickt der Beitragsservice zunächst eine Zahlungserinnerung. Wird
auch daraufhin nicht gezahlt, folgen weitere Schreiben, wie ein Beitragsbescheid
oder eine Mahnung. Die letzte Stufe des Mahnverfahrens ist die Vollstreckung.
Das Vollstreckungsersuchen stellt die jeweilige Landesrundfunkanstalt bei den
zuständigen kommunalen Behörden. Zum 31. Dezember 2014 wiesen von den
insgesamt rund 44,5 Mio. Beitragskonten knapp 4,5 Mio. Beitragskonten (4,3 Mio.
aus dem privaten Bereich und 0,2 Mio. aus dem gewerblichen Bereich) einen sogenannten
Mahnstatus auf. Bei dieser Zahl von Zahlungsverweigerern zu sprechen,
wäre jedoch falsch. In dieser Zahl sind viele Bürgerinnen und Bürger enthalten,
die den Rundfunkbeitrag – ohne diesen grundsätzlich zu verweigern – lediglich
nicht pünktlich zum fälligen Termin entrichtet haben, aber an sich regelmäßig
und problemlos zahlen.“
Kollektiver Realitätsverlust bei Politikern und öffentlich-rechtlichem Rundfunk?
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Zitat
Mit Schreiben vom 22. Januar 2016 Nr. III – 3472.70 beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt:
Der Landesregierung selbst liegen keine Daten zu den Rundfunkbeitragserträgen
vor. Sie ist deshalb auf eine entsprechende Zulieferung seitens des Südwestrundfunks
(SWR) angewiesen. Nach Angaben des SWR ist es allerdings nicht möglich,
alle vom Fragesteller erbetenen Informationen in vollem Umfang zu liefern,
da die Daten entweder nicht unterjährig erhoben und/oder nur auf Bundesebene
ausgewiesen würden.
Lüge! Natürlich wissen die genau, wieviel Zwangserträge unter dem Strich zum gewählten Stichtag im Hause SWR sind. Wer soll das im heutigen Zeitalter der Datenverarbeitung noch glauben? Da spielt Unterjährigkeit keine Rolle, es werden einfach die gewünschten Werte entsprechend verändert/angefordert.
ICH GLAUBE DAS NICHT! |-
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da die Daten entweder nicht unterjährig erhoben und/oder nur auf Bundesebene ausgewiesen würden.
Wieso verweisen die jetzt auf den Bund? Wenn Rundfunkrecht Landesrecht sein soll, gilt hier die jeweilige Landesebene als Berechnungsgröße, nicht der Bund.
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Faule Ausrede!
Und die Nichtnutzer sind nur säumige Zahler...die NUR den Termin zur Zahlung verbummelt haben ja,ja...
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@ellifh
Mit Schreiben vom 22. Januar 2016 Nr. III – 3472.70 beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Der Landesregierung selbst liegen keine Daten zu den Rundfunkbeitragserträgen vor. Sie ist deshalb auf eine entsprechende Zulieferung seitens des Südwestrundfunks (SWR) angewiesen. Nach Angaben des SWR ist es allerdings nicht möglich, alle vom Fragesteller erbetenen Informationen in vollem Umfang zu liefern, da die Daten entweder nicht unterjährig erhoben und/oder nur auf Bundesebene ausgewiesen würden.
1. Landesregierung hat keine Daten.
2. Die Daten sind nur auf Bundesebene.
Wie kann eine Landesregierung die Aufsicht über LRA üben?
Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (http://www.swr.de/-/id=12673462/property=download/nid=7687068/l3e12x/staatsvertrag_ueber_den_suedwestrundfunk.pdf)
§ 37 Rechtsaufsicht
(1) Die Regierungen der Länder führen die Rechtsaufsicht über den SWR. Sie nehmen diese Aufgaben in zweijährigem Wechsel wahr. Die jeweils aufsichtführende
Regierung beteiligt die andere Regierung vor der Einleitung von Maßnahmen und bemüht sich um ein Einvernehmen.
(2) Rechtsaufsichtliche Maßnahmen sind erst zulässig, wenn die zuständigen Organe des SWR die ihnen obliegenden Pflichten in angemessener Frist nicht oder nicht hinreichend erfüllen. Die rechtsaufsichtsführende Landesregierung ist insbesondere berechtigt, dem SWR im Einzelfall eine angemessene Frist zur Wahrnehmung seiner Pflichten zu setzen.
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Wie nicht anders zu erwarten: vertuschen so gut es geht
Leider wurde die Frage nach der Zahl der klagenden Nichtzahler und der Durschnittlichen Anzahl der Unterschriften der Petitionen nicht gestellt.
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Wers glaubt, wird selig ...