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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Uwe am 21. Februar 2016, 18:36

Titel: Amtsgericht Lehrte: Friseurin muss Gema zahlen, Zahnarzt nicht!
Beitrag von: Uwe am 21. Februar 2016, 18:36
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Amtsgericht Lehrte: Friseurin muss Gema zahlen

Quelle:Neue Presse 17.02.2016

Wieso strengte die Anwältin diesen gewagten Vergleich an? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass Dentisten in den Wartezimmern Radiomusik abspielen dürfen, ohne Gema Gebühren zu bezahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil 2015 bestätigt.

weiterlesen auf:

http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Region/Lehrte/Nachrichten/Amtsgericht-Lehrte-Friseurin-muss-Gema-zahlen
Titel: Re: Amtsgericht Lehrte: Friseurin muss Gema zahlen, Zahnarzt nicht!
Beitrag von: pinguin am 21. Februar 2016, 19:42
Und wo ist das Az des angeblichen EuGH-Urteils? Das im Link ist nicht das des EuGH.
Titel: Re: Amtsgericht Lehrte: Friseurin muss Gema zahlen, Zahnarzt nicht!
Beitrag von: pinguin am 21. Februar 2016, 21:16
Ich zitiere mich mal selber:

Und wo ist das Az des angeblichen EuGH-Urteils? Das im Link ist nicht das des EuGH.
Das müsste das Urteil des EuGH sein: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=Zahnarzt%252C%2BGema&docid=120443&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=215589#ctx1

C?135/10 vom 15. März 2012; darin dreht es sich nämlich um einen Zahnarzt und die Wiedergabe von Rundfunksendungen in seiner privaten Praxis.
Titel: Re: Amtsgericht Lehrte: Friseurin muss Gema zahlen, Zahnarzt nicht!
Beitrag von: Roggi am 21. Februar 2016, 22:14
Bei dem Zahnarzt und der Frisöse geht es um GEMA-Gebühren. Das ist doch eine ganz andere Baustelle :P

Rundfunkbeiträge müssen beide zahlen, egal was die hier genannten Urteile besagen.
Wobei mir noch einfällt, dass Zahnschmerzen leichter zu ertragen sind als das Radioprogramm   :'(

Das Radioprogramm ist zum Haareraufen  (#)
Titel: Re: Amtsgericht Lehrte: Friseurin muss Gema zahlen, Zahnarzt nicht!
Beitrag von: pinguin am 21. Februar 2016, 22:26
Freilich geht es um GEMA-Gebühren; es geht aber auch um die "öffentliche Wiedergabe". Wieso braucht ein Zahnarzt in seiner privaten Praxis keine GEMA zu bezahlen, eine Friseur muß es aber in seiner privaten Praxis? In beiden Fällen ist doch der Kreis der Kunden begrenzt und erfülllt damit nicht das Kriterium "Allgemeinheit"? Zudem in beiden Fällen das Radiohören in der Praxis wohl kaum dazu dient, weitere Kunden zu bekommen?

Der Übergang zum Rundfunkbeitrag gelingt bei Betrachtung des Begriffes "Allgemeinheit".
Titel: Re: Amtsgericht Lehrte: Friseurin muss Gema zahlen, Zahnarzt nicht!
Beitrag von: tokiomotel am 21. Februar 2016, 22:41
Das Radioprogramm ist zum Haareraufen  (#)
Nanana, man kann es nun aber auch langsam mal übertreiben. :-\
Welches Radioprogramm, ÖRR oder privat, oder grundsätzlich sowieso Radio.
Wenn irgendwo nebenher Dudelmusikradio läuft ist das wohl Geschmackssache.
Wem es nicht passt, der kann ja davon laufen oder sich über Ohrklappen von der Umwelt abschotten.
 Würde da einer nur ständig eintönig plappern, würde dem im hektischen Alltag eh keiner nebenbei zuhören.
Und wie seltsam. Bei der Nutzung des Internets ist man der Nutzung der Technik durchaus aufgeschlossen und macht davon rege Gebrauch. Nur Rundfunk scheint irgendwie ein rotes Tuch zu sein.
Radioprogramm ist halt auch nur eine Kunst die man niemand recht machen kann.