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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Februar 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 19. Februar 2016, 11:15

Titel: 87-Jährige bedürftig: Sozial-Stromtarif für Arme läuft bei uns nur über die GEZ
Beitrag von: Uwe am 19. Februar 2016, 11:15
(http://www.wochenblatt.de/images/WB-logo-neu-2013.png)
Quelle Logo:http://www.wochenblatt.de/images/WB-logo-neu-2013.png
87-Jährige ist bedürftig: Sozial-Stromtarif für Arme läuft bei uns nur über die GEZ

Quelle: Wochenblatt 19.02.2016.

Eine 87-jährige Regensburgerin lebt von Grundsicherung. Ihr Sohn versucht, für sie einen Sozuialtarif bei der Rewag zu bekommen. Den gibt es - freiwillig vom Stromanbieter. Doch man muss eine GEZ-Befreiung vorlegen. Die gibt es aber nur, bis die Frau 107 ist.

„Es ist richtig, dass als Voraussetzung die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht vorgelegt werden muss; wir wollen hier eine einheitliche und transparente Lösung anbieten, die für alle, die den Rabatt auf die Grundversorgungspreise in Anspruch nehmen möchten Gültigkeit besitzt.“

weiterlesen auf:

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/87-Jaehrige-ist-beduerftig-Sozial-Stromtarif-fuer-Arme-laeuft-bei-uns-nur-ueber-die-GEZ;art1172,353075

Edit Uwe:
Was ist da mit Datenschutz???
Titel: Re: 87-Jährige bedürftig: Sozial-Stromtarif für Arme läuft bei uns nur über die GEZ
Beitrag von: pinguin am 19. Februar 2016, 18:38
Zitat
Doch man muss eine GEZ-Befreiung vorlegen. Die gibt es aber nur, bis die Frau 107 ist.
Wer wird heute schon 107?

Darüberhinausgehend darf man hier fragen, ob ein jeder von denen wirklich kein Geschirr vermisst. Ein echtes Unding, GEZ mit Sozial-Stromtarifen zu verknüpfen.
Titel: Re: 87-Jährige bedürftig: Sozial-Stromtarif für Arme läuft bei uns nur über die GEZ
Beitrag von: ellifh am 19. Februar 2016, 19:01
Zitat
„Es ist richtig, dass als Voraussetzung die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht vorgelegt werden muss; wir wollen hier eine einheitliche und transparente Lösung anbieten, die für alle, die den Rabatt auf die Grundversorgungspreise in Anspruch nehmen möchten Gültigkeit besitzt.“
weiterlesen auf:[/b]
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/87-Jaehrige-ist-beduerftig-Sozial-Stromtarif-fuer-Arme-laeuft-bei-uns-nur-ueber-die-GEZ;art1172,353075

Nicht zu glauben. Das wird ja immer besser.

Rundfunkbeitragspflicht als Voraussetzung für Fairness, Transparenz und Wahrscheinlich noch Vereinfachung. So gibt's Rabatte für Menschen, die wenig Geld haben. Pfui!!
Titel: Re: 87-Jährige bedürftig: Sozial-Stromtarif für Arme läuft bei uns nur über die GEZ
Beitrag von: anne-mariechen am 19. Februar 2016, 19:03
Das üble an dem Fall ist doch nicht das Alter von 107 Jahre, denn solange ist die Person angeblich befreit. Nein die Rewag als Energielieferant vertraut den GEZ-Befreiungen als Behördliche Anerkennung. Das muss man sich mal vorstellen. Die GEZ hat hier mehr Behördenfunktion als das Finanzamt.

Diese Fälle kennen wir doch von hier, dass Personen die unter den H-4 Leistungen leben und zufrieden sind, werden trotzdem von den GEZ-Scherken zum RF-Beitrag gezwungen, weil dieser Personenkreis keinen Bescheid wie er für H4-Empfänger ausgestellt wird vorliegt.

Und dann Bedarf es also keiner Behördlichen Bestätigung z.B. Sozialamt, sondern es Bedarf einer durchlaufenen Zwangsmaßnahme, wie Sie der GEZ-RF-Beitragservice vornimmt um als Sozialhilfeempfänger anerkannt zu werden. Dabei interessiert es die Rewag nicht, ob der BS oder eine RF-Anstalt eine Behördliche Legitimation darstellt oder nicht.
Soweit sind wir in diesem Deutschland inzwischen schon gekommen.

Der Fall zeigt aber wiederum auf, dass die RF-Anstalten in Ihrer Funktion durch den BS, die persönlichen Daten der Bürger ohne Zustimmung von Datenschutz benutzt und benutzen darf, zur staatliche Zwangsverwaltung und Kontrolle der Menschen in diesem Land.

Einen herzlichen Danke an die EU für den zugesicherten Persönlichkeitschutz.
Titel: Re: 87-Jährige bedürftig: Sozial-Stromtarif für Arme läuft bei uns nur über die GEZ
Beitrag von: pinguin am 20. Februar 2016, 00:12
Einen herzlichen Danke an die EU für den zugesicherten Persönlichkeitschutz.
Worin besteht hier die Schukld der EU?