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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Shran am 17. Februar 2016, 20:05
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Also Person X² hat es auf 12 Seiten gebracht.
Alle weiteren waren weniger, aber das kommt aber auch wegen der Schriftgröße "7" >:D
Ich weiß einige haben etwas mehr....
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Es kommt wohl weniger auf die Länge, sondern eher auf den Inhalt drauf an.
Mein "Wiederspruch" schreibt sich im übrigen ohne "e", also Widerspruch. ***
Es kommt also auch auf die richtige Rechtschreibung drauf an, sonst weiß die Gegenseite ja gleich mit wem sie es zu tun hat ...
***Edit "Bürger":
Thread-Betreff wurde entsprechend angepasst.
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@michschecker, du hast recht, aber:
Rechtschreibung hin, Rechtschreibung her, auf den WIDERSTAND kommt es an.
Und da sollte man alle ermutigen, die vielleicht rechtschreibtechnisch nicht so versiert sind. Egal!
Der Sinn und Zweck ist allemal verstanden. Nur Mut! >:D
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Es kommt also auch auf die richtige Rechtschreibung drauf an, sonst weiß die Gegenseite ja gleich mit wem sie es zu tun hat ...
Nun, es gibt Menschen, die das nicht drauf haben können mit Recht"s"schreibung! :-[ Deshalb sollte man (Frau) sich hüten drüber nachzudenken, mit wem man (Frau) es zu tun hat. ;) Die/der muss nicht zwangsweise ....... sein.
Selbst hoch offizielle Schreiben z.B. vom Gericht weisen Recht"ver"schreibfehler auf. :police: 8)
Habe ich mal irgendwo gelesen: "Wenn Sie in diesem Schreiben Fehler finden, dürfen Sie diese gerne behalten" ;D ;D ;D ;D
Also Widerstand auch auf falschdeutsch ist wichtig!
Gruß
Ohmanoman
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Ihr habt ja recht, sollte bitte auch nicht so abwertend aufgefasst werden.
Hatte mich nur über das Thema an sich gewundert. Wozu diese Art Wettbewerb ?
Man "kann" doch am Ende auch mit einem relativ kurzen Widerspruch erfolgreich sein.
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Da sich ja meine Widersprüche im allgemeinen wiederholen empfinde ich die schreibweise Wi(e)derspruch schon auch angemessen, obwohl es im Topic keine Absicht war, die Klammerung zu vernachlässigen. Die länge ist schon auch sehr wichtig, denn wenn der Inhalt einfach gehalten wird, aber man 20 Seiten lesen muss ist der Zweck sicher teiweise erfüllt. Gutes Argument in wenigen Zeilen ist viel schneller gelesen und bewertet. Natürlich sollte man auch das eine oder andere Argument bringen, welches noch juristisch geklärt werden muss um die "Sache" weiter zu verzögern. Allerdings zeigt sich immer mehr wie die Sache behandelt wird. Ich sehe keine Nachteile in der Länge eines Schreibens, für den eigenen Zweck und als Zeichen von "mehr" Widerstand.
Ich finde Wettbewerb im allgemeinen auch amüsant, warum sollte man sich nicht einen Spaß daraus machen so viel zu schreiben, dass die Auswertung des Dokuments bis zur Vergilbung des Papier dauert? Immerhin ist das ja auch ein Teilzweg des Vorhabens. Andererseits auch der Hohn, den man nur wieder zurück gibt. Hat man sich nicht auf Twitter auch darüber lustig gemacht, dass die Bürger vor dem Gericht alle abgeschmettert werden?
Also wer hat den längsten Widerspruch? :)
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Die Wortbedeutung ist hier semi-relevant und sollte nicht thematisiert werden.
Trotzdem, für die "Berichtigung" eine "Danke".
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Wer hat den längsten Widerspruch?
Der Cousin eines verstorbenen Freundes sicher nicht. Er hat den kürzesten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den „Festsetzungsbescheid“ vom TT.MM.JJJJ - mir bekannt gegeben am TT.MM.JJJJ - lege ich Widerspruch ein
und beantrage die Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Nichtsdestotrotz bekam er einen 4 Seiten langen Widerspruchsbescheid - mit Antworten auf Fragen die er ja überhaupt nicht (in Frage) gestellt hatte ;D
Er freute sich: bieten doch diese (Textbaustein-)Antworten eine breite Angriffsfläche für die Klage >:D
Gruß
Kurt
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Moin.
"Wer hat den längsten...?" ;D
2 Widersprüche: jeweils 9 Seiten
Klage: 1 Seite
Klagebegründung: 60 Seiten
Frei 8)
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Nichtsdestotrotz bekam er einen 4 Seiten langen Widerspruchsbescheid - mit Antworten auf Fragen die er ja überhaupt nicht (in Frage) gestellt hatte ;D
aha* ja okay, der negativ-Wettbewerb sei akzeptiert. |-
60 Seiten Klage. Jawoll, so muss das sein...und dann per Paket verschickt?
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60 Seiten Klage. Jawoll, so muss das sein...und dann per Paket verschickt?
Nein, in 2-facher Ausführung persönlich gegen quittierung einer vorbereiteten Empfangsbestätigung 2 Tage vor Ablauf der Frist direkt beim VG abgegeben, ein Fax mit 60 Seiten hätte im Copy-Shop nämlich 18,50 € gekostet...
Frei 8)
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Dann Faxe das doch von Arbeit oder so :D
Also 12 Seiten habe ich schon mal durchgejagt...