gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Pi-Yaus am 16. Februar 2016, 22:04
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Hallo,
Person A hat noch immer keine Rückmeldung auf ihre Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht. Aber der GVO lädt sie zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Dabei hat Person A zum x-ten Mal mitgeteilt, dass sie nie Hauptmieterin einer Wohnung war, sondern ihr Ehemann. Sie hat in der Klage den Mietvertrag beigefügt.
Wie soll sich Person A verhalten?
Danke für Eure Hilfe im Voraus.
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Wäre es hilfreich, unter Vorbehalt zu zahlen und dann das Ergebnis des Verwaltungsgerichts abwarten?
Geht das überhaupt, beim GVO unter Vorbehalt zahlen?