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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 16. Februar 2016, 18:12

Titel: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: ChrisLPZ am 16. Februar 2016, 18:12
Ich poste hier einmal einen User-Kommentar mit Kurzberichterstattung über das genannte Verfahren aus dem Heise/Telepolis-Artikel
"Braucht schlechtes Fernsehen noch mehr Geld?" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17566.0.html)

Zitat
Komme gerade vom Verwaltungsgericht Dresden A. Stenzel vs. MDR
Der Sachverhalt: Die Klägerin, eine ca. 70 Jahre alte Dame, schaut
seit 17 Jahren kein Fernsehen mehr und zieht es vor ihre Freizeit mit
Büchern, einem Klavier und ihrer Wandergruppe zu gestalten. Weil sie
wegen der ÖR-Beiträge kein Geld für Bücher, kulturelles Leben und
Bildungsmittel mehr übrig habe will sie nicht zahlen. Da sie zwar
Geringverdiener ist aber auch Vermögen hat (vermutlich
Altersvorsorge) bekam sie keinen Zahlungserlass vom Beitragsservice.
Die Klage wurde (vorhersehbar) abgewiesen.

Interessant fand ich eher was da so um die Verhandlung herum alles
passierte. Es waren ca. 30 Zuschauer im Saal, Durchschnittsalter ca.
55 Jahre. Zuerst mal drohte der Richter jedem der nicht auf seinen
Befehl aufsteht ein Ordnungsgeld sowie die Feststellung der
Personalien an. Das führte schonmal so hörbarer Entrüstung unter den
Zuschauern. Als das Urteil verlesen wurde hörte ich um mich herum nur
noch Aussagen wie "das ist eine Farce", eine ältere Frau vor mir
meinte "Wir dürfen das einfach alle nicht mehr zahlen!". Nach dem
Urteil wollte die Klägerin noch eine Frage an den Richter stellen.
Die Antwort: "Fragen sie ihren Anwalt, ich bin nicht ihr
Frage-und-Antwort-Automat". Als ich 20 min später aus dem Saal kam
(auch eine Klage gg. dem MDR) standen bestimmt immer noch 20 Leute
auf dem Flur und führten eine angeregte Diskussion.

Hier der Link zum Kommentar: http://www.heise.de/tp/foren/S-Komme-gerade-vom-Verwaltungsgericht-Dresden-A-Stenzel-vs-MDR/forum-297255/msg-27132679/read/


Es ist an der Zeit für eine hoffentlich positive und richtungsweisende Rechtsprechung des BVerwG im März


Edit "Bürger":
Siehe u.a. auch unter
Dresden Fernsehen > Dresdnerin klagt gegen GEZ-Gebühr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17578.0.html
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden einer 70-jährigen Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: Viktor7 am 16. Februar 2016, 18:36
Hat die Dame einen Anwalt gehabt? Die Äußerung des Richters deutet darauf hin, ist jedoch nicht ganz eindeutig. Wenn ja, was hat dieser vorgebracht? Die Schilderung deutet die Verletzung des Art. 5 GG mit der Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113069.html#msg113069) an. Es riecht nach verfolgbarer Rechtsbeugung eines Richters.
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: Bürger am 16. Februar 2016, 21:09
...siehe u.a. auch unter
Dresden Fernsehen > Dresdnerin klagt gegen GEZ-Gebühr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17578.0.html
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: ohmanoman am 16. Februar 2016, 21:45
Zitat
Zuerst mal drohte der Richter jedem der nicht auf seinen
Befehl aufsteht ein Ordnungsgeld sowie die Feststellung der
Personalien an.
 "Fragen sie ihren Anwalt, ich bin nicht ihr
Frage-und-Antwort-Automat".

Wenn ein Mensch, und hier ein Richter, der es vielleicht gewohnt ist, nach seinem Wissen und Gewissen zu handeln und zu entscheiden, so reagiert, ist es vielleicht auch nicht gewohnt, auf Anweisungen von …..... zu reagieren.

Unglaublich!  :-[

Ohmanoman
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: Bürger am 16. Februar 2016, 22:58
Zitat
Zuerst mal drohte der Richter jedem der nicht auf seinen Befehl aufsteht ein Ordnungsgeld sowie die Feststellung der Personalien an.

...ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass sich einfach 3...4 Leute bewusst des Aufstehens verweigert habe - und erst *dann* der Richter wortgewaltig wurde (ob er es nun gemusst hätte, oder auch nicht).
Ich entnehme dem "Kurzbericht" jedenfalls nicht zweifelsfrei, dass der Richter diese Äußerungen tatsächlich im "Vorhinein" getätigt haben muss.
Wie auch - denn i.d.R. steht die Frage ja sofort im Raum, sobald er diesen zur Verhandlung betritt. Da gibt es eigentlich kein "Vorhinein".
Nur so eine These... und der Versuch, einen solchen Kurzbericht nicht gleich für bare Münze zu nehmen.

Zitat
"Fragen sie ihren Anwalt, ich bin nicht ihr Frage-und-Antwort-Automat".

Das klingt dann allerdings doch etwas rüde...
...wenn es denn tatsächlich so geäußert wurde.

Eventuell ergeben sich neue Erkenntnisse, wenn sich weitere Teilnehmer der Verhandlung dazu äußern.
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 16. Februar 2016, 23:07
Zitat
Zuerst mal drohte der Richter jedem der nicht auf seinen Befehl aufsteht ein Ordnungsgeld sowie die Feststellung der Personalien an.

Person Z hätte massive Rückenprobleme gehabt

Person Z freut sich schon auf ihre Verhandlung
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: Bürger am 16. Februar 2016, 23:30
Zitat
Zuerst mal drohte der Richter jedem der nicht auf seinen Befehl aufsteht ein Ordnungsgeld sowie die Feststellung der Personalien an.
Person Z hätte massive Rückenprobleme gehabt

...ich denke, die meisten Senioren der Dresdner "Gruppe der Fernsehlosen" hätten entweder anstandslos sitzen bleiben können, oder ächzend und stöhnend aufstehen können - oder beim Aufstehen ohnmächtig werden und kollabieren können ;) ;D
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: faust am 17. Februar 2016, 00:19
... was mich daran beunruhigt:

Ein Teil der Anwesenden kann mit dem Begriff "Herrenmensch" durchaus noch was anfangen.
Was so anfängt, neigt dazu, schlecht zu enden  >:D
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: unGEZiefer am 17. Februar 2016, 11:53
Ein Teil der Anwesenden kann mit dem Begriff "Herrenmensch" durchaus noch was anfangen.
Was so anfängt, neigt dazu, schlecht zu enden  >:D

Könnten Erziehungseinrichtungen für verirrte Richter und ÖR-Juristen helfen?
Habe den Eindruck das die alle in der gleichen Burschenschaft zu Hause sind.
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Februar 2016, 12:01
Mit der nicht steinreichen alten Dame ohne Rechtsanwalt hatte der Richter ein leichtes Spiel. Umso mehr brauchen wir einen Rossmann, Sixt, Netto etc. Deren Rechtsanwälte lassen sich nichts gefallen.
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: Dr. Zorn am 17. Februar 2016, 20:33
Hab zum nicht aufstehen im Gerichtsaal einen guten Bericht gefunden:

lawblog.de, 30.04.2012
Hochmütige Richter

Zitat
Der Angeklagte weigerte sich, bei der Urteilsverkündung aufzustehen. Dafür brummte ihm der Strafrichter fünf (!) Tage Ordnungshaft auf, die der Betroffene absitzen musste. So weit so gut. Bei Amtsgerichten muss man auf schräge Zeitgenossen eingestellt sein – auch auf der Richterbank. Was mich aber nachdenklich macht, ist die Haltung des Oberlandesgerichts Celle zu der Inhaftierung des Angeklagten. Die Richter von der höheren Instanz haben an fünf Tagen Gefängnis für einmal Sitzenbleiben nämlich rein gar nichts zu beanstanden.

weiterlesen unter
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/04/30/hochmtige-richter/


Edit "Bürger":
lawblog.de wird nicht von "irgendwem" betrieben, sondern laut https://www.lawblog.de/index.php/impressum/ von Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, der auch einen eigenen, sehr lesenswerten wikipedia-Eintrag hat unter https://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Vetter und laut dortigen Aussagen als durchaus angesehener und vielzitierter Rechtsexperte gilt.
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: Roggi am 17. Februar 2016, 22:16
Braucht man dann ein ärztliches Attest, wenn man nicht aufstehen kann? Oder ein Hörgerät, wenn man den Befehl nicht hören kann? Zu mir ist die Gerichtsschreiberin einer Kölner Verhandlung gegen den Zwangsbeitrag übrigens höchstpersönlich gekommen, um mich zum Aufstehen aufzufordern und fragte auch noch ganz dummdreist, ob ich es denn nicht aus Fernsehsendungen kennen würde, dass man aufstehen muss???!?  ::) :P :o
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: Bürger am 17. Februar 2016, 22:20
lawblog.de, 30.04.2012
Hochmütige Richter
[...]
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/04/30/hochmtige-richter/

Wie oben schon ergänzt, wird www.lawblog.de nicht von "irgendwem" betrieben, sondern laut https://www.lawblog.de/index.php/impressum/ von Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, der auch einen eigenen, sehr lesenswerten wikipedia-Eintrag hat unter https://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Vetter und laut dortigen Aussagen als durchaus angesehener und vielzitierter Rechtsexperte gilt.

Es lohnt sich in der Tat sehr, diesen Artikel zu lesen... ;)

Dort steht u.a. auch...
Zitat
Wer wann im Gerichtssaal aufzustehen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Richter, die aber Wert auf so was legen, können also gar nicht auf juristische Dos und Dont’s pochen. Vielmehr greifen sie bei renitenten Zeitgenossen auf die sogenannte “Ungebühr” zurück, einen reichlich schwammigen Begriff im Gerichtsverfassungsgesetz. Die Ungebühr kann mit Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Oder eben mit Haft von bis zu einer Woche.

Ungebühr ist aber nicht jedes widerspenstige Verhalten.  [...]

Einer Justiz, die einen Sitzenbleiber fünf Tage ins Gefängnis steckt, scheint es am gesunden Selbstvertrauen zu fehlen. Auch wenn sie dies nach außen hin als Hochmut tarnt.

Dass man sich durch Sitzenbleiben (zumal am Beginn einer Verhandlung) den Richter nicht unbedingt "wohlgesonnen" machen dürfte, steht auf einem anderen Blatt... ;)
Titel: Re: Kurzbericht Verfahren VG Dresden 70-jährige Nichtnutzerin vs. MDR
Beitrag von: mickschecker am 17. Februar 2016, 22:36
Dieses Aufstehen-Gedöns ist doch wohl genau so eine Marotte aus längst verflossenen Zeiten, wie die Daseinsberechtigung des ÖRR auf den Müllhaufen der Geschichte gehört.
Es ist doch eine Anerkennung des Gerichts, wenn man einfach so von selbst aufsteht.
Über jene die sitzen bleiben, sollten sich die ehrenwerten Vertreter von Justitia vielleicht mal Gedanken machen woran es liegen könnte, dass es bei so manchem zunehmend an dem nötigen Respekt vor der deutschen "Recht"sprechung mangelt.
Ein Gericht, welches auf dieses obskure Aufstehen beharrt, kann in Sachen Rundfunkbeitrag auch schlecht ein Urteil im Namen des Volkes fällen. Da prallen halt Arroganz und Vernunft einander...