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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: tevhid99 am 14. Februar 2016, 22:58
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Hallo,
Person A hat nun ihre Klage abgesandt und muss innerhalb 8 Wochen die Begründung einreichen, jedoch besitzt Person A die Bescheide und den Festsetzungsbescheid nicht mehr. A hat nur noch den Widerspruchbescheid.
Person A muss doch dem Gericht auch die Bescheide einreichen oder reicht der Widerspruchbescheid aus?
Ich bedanke mich für eure Hilfen im Voraus.
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Person A muss doch dem Gericht auch die Bescheide einreichen oder reicht der Widerspruchbescheid aus?
Diese Frage könnte Person A vermutlich in einem kurzen Telefonat mit dem zuständigen Verwaltungsgericht unkompliziert lösen.
Sollten (wie zu vermuten steht) auch die Beitrags- bzw. Festsetzungusbescheide beigefügt werden müssen, so könnte Person A vermutlich einfach eine Zweitanfertigung/ Kopie von ARD-ZDF-GEZ erbitten.