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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Suzanna am 14. Februar 2016, 10:25

Titel: Quittung vom Gerichtsvollzieher
Beitrag von: Suzanna am 14. Februar 2016, 10:25
Huhu!  :)

In § 757 ZPO heißt es:

Übergabe des Titels und Quittung

(1) Der Gerichtsvollzieher hat nach Empfang der Leistungen dem Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung nebst einer Quittung auszuliefern, bei teilweiser Leistung diese auf der vollstreckbaren Ausfertigung zu vermerken und dem Schuldner Quittung zu erteilen.


Person A hat das Geld bereits vor 3 Wochen überwiesen, auf Grund des Gesetzestextes ging A von einer Pflicht/Bringschuld des GV aus.

Muss so ein GV die Quittung automatisch an A verschicken und wenn ja, wie lange darf er sich Zeit lassen?

Ciaoi
Suzanna