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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Blitzbirne am 13. Februar 2016, 16:54
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Person B*itzbirne hat heute eine Antwort auf seine Zurückweisung des letzten Beitragsbescheids erhalten.
In den üblichen Textbausteinen ist folgender Absatz zu finden:
Soweit die Rechtsgrundlagen für Ihre Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung entfallen, werden wir Ihre geleisteten Rundfunkbeiträge auf Antrag im Rahmen der dreijährigen Verjährung erstatten (§ 10 Abs. 3 satz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in verbindung mit § 195 BGB).
Da kommen mir zwei Gedanken:
- KEF fordert eine Beitragssenkung, da Überschüsse "erwirtschaftet" wurden. Die ARD/ZDF & Co. plädieren jedoch dafür, Rücklagen zu bilden. Womöglich wird schon mit einer Niederlage gerechnet, worauf an 40 Millionen Haushalte die verfassungswidrig erhobenen Beiträge der letzten 3 Jahre zurückgezahlt werden müssten. Das sind Kosten, grob überschlagen, von ca. 25 Milliarden Euro!
- Wenn der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig erachtet wird, warum werden dann nur die letzten 3 Jahre zurückgezahlt? Heisst das, dass der Beitrag die Jahre davor in Ordnung war? Das wüsst`ich wohl! Ausserdem verjährt bei mir gar nichts, da ich Klage eingereicht habe und daher die Verjährung gehemmt wurde, richtig? (Bekomme wieder Hals! >:()
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Textpassagen ähnlich dieser meine ich, im Forum bereits gelesen zu haben.
Meiner Erinnerung nach tauchte da auch eine ähnliche These auf, ob die denn schon "wüssten, dass dies verfassungswidrig sei" o.ä.
Im Zuge dieser Diskussion wurde meiner Erinnerung nach auch darauf hingewiesen, dass die Floskel keinerlei Aussage darüber trifft und auch nicht "Indiz" gewertet werden könnte, dass ARD-ZDF-GEZ mglw. bereits "etwas wüssten"... ;)
...und außerdem der erwähnte "Erstattungsanspruch" im Falle einer Erklärung der "Verfassungswidrigkeit" oder "Unvereinbarkeit mit der Verfassung" eben leider NICHT so ohne weiteres greift oder dann zur Geltung käme und dies insofern eher als Nebelkerze zu interpretieren wäre.
Hauptgrund:
Die Regelung würde wohl nicht rückwirkend als "nichtig" beurteilt, sondern mit einer "Weitergeltungsanordnung" und einer "Änderungs-Aufforderung" an den Gesetzgeber versehen.
Ob/ wenn/ wie man dann an unter welchen Umständen auch immer gezahlte Beträge tatsächlich noch herankommt, das steht insofern in den Sternen.
So wie die Anstalten mit den Finanzen umgehen, steht zu befürchten, dass da ohnehin nichts zu holen sein wird. Das sollte wohl auch der Hauptgrund sein, einem solch unlauter agierenden und geldverprasserischen Konsortium nicht mal unter Vorbehalt etwas zuzugestehen.
MEINE MEINUNG - Keine Rechtsberatung!
Ich verweise hier immer auf die Ausführungen unter
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56596.html#msg56596
"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger*
> Erstattung fragwürdig!
Wirksamer:
Zahlungsverweigerung + Widerspruch mit
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"!
Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."
Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme" dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".
Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.
Weitere Fundstellen zu diesem Thema u.a. auch unter
Ab wann garantierte Erstattung Beiträge infolge Verfassungswidrigkeit
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6946.0.html
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Soweit die Rechtsgrundlagen für Ihre Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung entfallen, werden wir Ihre geleisteten Rundfunkbeiträge auf Antrag im Rahmen der dreijährigen Verjährung erstatten (§ 10 Abs. 3 satz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in verbindung mit § 195 BGB).
Eher zahlt Griechenland seine Schulden auf Euro und Cent zurück, als dass der ÖRR etwas zurückerstattet. Wovon auch, das Beitragsgeld ist augegeben und noch mehr Geld, das als Kredit aufgenommen und aus verkauftem Tafelsilber finanziert wurde.
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Egal wie und was da passiert: es wird eh' aus Steuerzahlers Geldbeutel geholt:
Ebenfalls nicht insolvenzfähig sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten (§ 32 Deutschlandradio-Staatsvertrag, § 1 Abs. 3 Staatsvertrag über den Südwestfunk);
wo derartige ausdrückliche Regelungen fehlen (etwa beim WDR), hat das BVerfG diese Lücke geschlossen und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt für insolvenzunfähig erklärt.
„Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden. Notfalls muss das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen.“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzunf%C3%A4higkeit
Gruß
Kurt
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Notfalls muss das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen.“
Das beißt sich aber mit der vorgeschriebenen Staatsferne? Und, übrigens, der Staat hat die eu-rechtliche Pflicht, die Finanzen jener Unternehmen zu kontrollieren, die er mit staatlichen Mitteln unterstützt.
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Meiner Auffassung nach werden Plünderer wie ARD/ZDF & Co. niemals etwas zurückgeben.
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@Kurt: Das bedeutet, falls der ÖRR insolvent wird, daß die Bundesländer einspringen müssen? Immerhin haben die Ministerpräsidenten der Länder den RBStV unterschrieben, und die Abgeordneten der BundesLänder haben abgestimmt und den Vertrag paraphiert.
Als Anna Terschüren, Mitarbeiterin des NDR ihre Dissertation zum Thema Finanzierung von Radio und Fernsehen präsentierte, argumentierte der NDR: "Weder sehe man "neue Erkenntnisse", noch sei die Autorin mit dem Thema Rundfunkbeiträge im Hause befasst. Nun ist die Arbeit verteidigt (bewertet mit der Bestnote summa cum laude) und kann online abgerufen werden (Universität Ilmenau)."
http://www.spiegel.de/kultur/tv/ndr-mitarbeiterin-anna-terschueren-klagt-ard-und-zdf-in-dissertation-an-a-902943.html
Das heißt für mich im Klartext, daß den Verantwortlichen des ÖRR von Beginn an klar gewesen ist, daß der RBStV (möglicherweise) verfassungswidrig ist.
Aber man macht einfach weiter, schließlich spült jeder Tag 20 Millionen Euro auf das Konto des Beitragsservice. Da nimmt man ein wenig Verfassungswidrigkeit in Kauf, denn die Sache mit der Rückzahlung ist ja, wie oben argumentiert wurde, zweifelhaft (fehlende Insolvenzfähigkeit; fehlende Rechtsfähigkeit).
Es ist nicht zu fassen, und der ÖRR ist nicht zu fassen.
Hier noch einmal eine Zusammenfassung der Argumente von Anna Terschüren:
"Die Grundlage der ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO BEITRAGSSERVICE, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) greift mit den § 10 Vollstreckung und § 12 Ordnungswidrigkeiten unter anderem in Art. 14, und Art. 2 (2) Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland (GG) ein. Somit ist hier die Einhaltung der Zitierpflicht des Art. 14 und des Art. 2 (2) GG zwingend erforderlich.
Im RBStV sind keine Grundrechtseinschränkung der Art. 14 und Art. 2 GG aufgeführt. Damit weist der RBStV einen unheilbaren Gültigkeitsmangel (Art. 19 Abs. 1 Satz 2) auf.
Daher sind Handlungen des Beitragsservice und der Gerichtsvollzieher und auch Ihrige in Ermangelung eines gültigen Gesetzes nichtig und gegenstandslos, verfassungswidrig, denn wo kein Gesetz ist, ist keine Zuständigkeit und wo keine Zuständigkeit ist, ist auch kein Sachverhalt.
Zur weiteren Erhellung wird die Entscheidung des BVerfG vom 27. Juli 2005 in 1 BvR 668/04 wie folgt zitiert:
Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG muss ein Gesetz dasjenige Grundrecht unter Angabe seines Artikels benennen, das durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes eingeschränkt wird.
Das Zitiergebot findet Anwendung auf Grundrechte, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (vgl. BVerfGE 64, 72 <79 f.>).
Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 5, 13 <15 f.>).“
Gesetze, die die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase ihrer Existenz ungültig und somit nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen und somit nichtigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig.
Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind ebenfalls nichtig. Nichtige Verwaltungsakte und / oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber ihrem Adressaten.
Grüße
Karl M.
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Wenn von Rundfunkanstalten nichts zu holen gibt, dann kann man vielleicht von jedem Ministerpräsidenten des Landes holen. Schließlich ist es seine Unterschrift unter dem Vertrag. Aus meiner Sicht haftet er auch. Sonst hat seine Unterschrift keinen Sinn.
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Hier noch einmal eine Zusammenfassung der Argumente von Anna Terschüren:
Während einer Verhandlung am Verwaltungsgericht Gießen, bei der sich der Kläger ebenfalls auf die Argumentation von Anna Terschüren gestützt hatte, hat der Einzelrichter zum Besten gegeben, dass Frau Terschüren ja von Hause aus keine Juristin sei und daher ohnehin zweifelhaft sei, welchen juristischen Stellenwert ihre Argumentation habe.
Daran sieht man, dass die Gerichte überhaupt kein Interesse daran haben, sich sachlich mit der Problematik auseinanderzusetzen.
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Sind in den vergangenen Rundfunkurteilen die Richter jemals auf das Zitiergebot eingegangen? Weiß jemand mehr und kann uns daran teilhaben?
In einigen Urteilen, die ich gelesen habe, war nicht mal eine Silbe dazu gesagt worden.
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Wenn von Rundfunkanstalten nichts zu holen gibt, dann kann man vielleicht von jedem Ministerpräsidenten des Landes holen. Schließlich ist es seine Unterschrift unter dem Vertrag. Aus meiner Sicht haftet er auch. Sonst hat seine Unterschrift keinen Sinn.
Darauf wird es letztlich hinaus laufen. So wie bei Bankenrettung, Abwrackprämie, Soli, Finanzierung der Staatspleiten anderer EU-Länder, Kriegseinsätze, Politiker in Aufsichtsräten bei planmäßig gegen die Wand gefahrene Großbauprojekten, wird auch demnächst der örR mit Steuergeldern ZwangsInsolvenzImmunisiert.
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Darauf wird es letztlich hinaus laufen. So wie bei Bankenrettung, Abwrackprämie, Soli, Finanzierung der Staatspleiten anderer EU-Länder, Kriegseinsätze, Politiker in Aufsichtsräten bei planmäßig gegen die Wand gefahrene Großbauprojekten, wird auch demnächst der örR mit Steuergeldern ZwangsInsolvenzImmunisiert.
Wäre das nicht ein gefundenes Fressen für die Presse? Auf Begriffe wie "GEZ, BS, Rundfunkbeitrag" usw. scheinen die ja nicht anzuspringen. Aber wenn unser aller Steuergelder in großem Stil verpulvert werden, dann stürzen die sich doch wie die Heuschrecken drauf! (Obwohl ich hier jetzt keinen Unterschied zwischen beiden Sachverhalten sehe)
Wer schreibt mal die großen Zeitungen an und warnt schon jetzt, dass in zwei Jahren der Steuerzahler ein 40-Milliarden schweres Loch in der Staatskasse stopfen muss? So wie ich es erkenne, wird aus Schäubles schwarzer Null wohl doch nix!
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Wenn von Rundfunkanstalten nichts zu holen gibt, dann kann man vielleicht von jedem Ministerpräsidenten des Landes holen. Schließlich ist es seine Unterschrift unter dem Vertrag. Aus meiner Sicht haftet er auch. Sonst hat seine Unterschrift keinen Sinn.
da müsste man doch mal `ne schadensersatzklage anstreben.