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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Kurt am 11. Februar 2016, 18:26
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Hallo zusammen,
suche die "Satzung des Bayerischen Rundfunks".
Also nicht die "Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Rundfunkbeitragssatzung)" - sondern die Satzung über den BR selbst.
Finde im Netz nichts ?
Auszug aus dem Bayerischen Rundfunkgesetz:
(1) 1 Aufgabe des Bayerischen Rundfunks ist die Herstellung und Verbreitung von Hörfunkprogrammen, Fernsehprogrammen und Telemedien.
2 Es gelten die §§ 11 bis 11f des Rundfunkstaatsvertrags.
3 Zuständiges Gremium der Rundfunkanstalt im Sinn des § 11f des Rundfunkstaatsvertrags ist der Rundfunkrat; das Nähere regelt die Satzung des Bayerischen Rundfunks.
...
(3) 1 Der Intendant vertritt den Bayerischen Rundfunk gerichtlich und außergerichtlich.
2 Er schließt die Anstellungsverträge ab und setzt die Honorare der freien Mitarbeiter fest.
3 Das Nähere bestimmt die Satzung.
Quelle: http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-bayerisches-rundfunkgesetz100.html
Gruß
Kurt
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ich denke, das ist die Satzung
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/ard-satzung.file.html/ARD-Satzung.pdf (https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/ard-satzung.file.html/ARD-Satzung.pdf)
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[...] suche die "Satzung des Bayerischen Rundfunks".
Also nicht die "Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Rundfunkbeitragssatzung)" - sondern die Satzung über den BR selbst.
Finde im Netz nichts ?
[...]
War das nicht schon mal Thema in einem anderen Thread...? ???
Oder betraf das dort eine andere Rundfunkanstalt? Mir war so...