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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: racy am 11. Februar 2016, 12:59

Titel: Antwort Datenschutzbeauftragter vom BS
Beitrag von: racy am 11. Februar 2016, 12:59
Anbei ein Schreiben vom BS über Datenschutz und Datenübermittlung.
Gibt es da Löcher, bei denen man ansetzen kann?
Titel: Re: Antwort Datenschutzbeauftragter vom BS
Beitrag von: G3ztap0 am 14. Februar 2016, 18:10
Faszinierend, wie man inhaltliche Leere geschickt auf zwei gedruckte DIN-A4 Seiten verteilen kann. Die Ausführungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

Die fraglichen Daten werden also von den Einwohmermeldeämtern einmalig an den Beitragsservice übermittelt. Einmalig im Sinne von "es wird jeder Umzug individuell brühwarm weitergepetzt" und "der nächste einmalige Abgleich ist bereits beschlossene Sache" - einmalig, versteht sich.

Man fragt sich ja schon, was so ein Datenschützer den ganzen lieben Tag so macht. Vermutlich schützt er seinen eigenen Browserverlauf während sein Haustier im Homeoffice - ein Zitronenfalter - Zitronen faltet.
Titel: Re: Antwort Datenschutzbeauftragter vom BS
Beitrag von: Kurt am 14. Februar 2016, 18:41
soso...der immer wieder gern hergenommene §14 Abs. 9 aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

guckst Du:
Zitat
Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen,
übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt
Quelle: http://sl.juris.de/sl/RdFunkBeitrStVtr_SL_P14.htm

vergleichst Du mit fiktiven Anschreiben:
Zitat
an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice
Quelle: fiktives Anschreiben


fällt da etwas auf ?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Antwort Datenschutzbeauftragter vom BS
Beitrag von: racy am 14. Februar 2016, 20:39
Interessant finde ich, dass im Rundfunkbeitragstaatsvertrag der Beitragsservice nicht mit einer Silbe erwähnt wird.
Titel: Re: Antwort Datenschutzbeauftragter vom BS
Beitrag von: Person_of_Interest am 14. Februar 2016, 20:57
Person A hatte sich beim WDR (welcher wie immer alles an den BS abgeschoben hat), sowie beim LDI NRW über den Beitragsservice und dessen Datenschutz mehrfach beschwert.

Ein "Datenschutzreferent" des BS schrieb Person A daraufhin, ähnlich wie in diesem Schreiben hier. Tenor, alles okay.

Zum Beitrag:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14755.msg105428.html#msg105428

Zu den Schreiben:
https://img1.picload.org/image/pdrwaoi/img20150923_14114334_seite_1.png
https://img1.picload.org/image/pdrwaow/img20150923_14114334_seite_2.png
https://img1.picload.org/image/pdrwalr/img20150923_14114334_seite_3.png
Titel: Re: Antwort Datenschutzbeauftragter vom BS
Beitrag von: rave am 14. Februar 2016, 23:17

Hallo zusammen,

ich verbinde mal "meinen" Thread mit diesem hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17426.msg115083.html#msg115083

Interessant sind noch folgende Aspekte:
- Wie sehen die Antworten aus von BS vs LRA? Gibt es da Unterschiede, auch insbesondere zum Datenausdruck?
(Man kann ja die Anfrage an beide stellen. Im Falle des HR antwortet der HR selbst mit Briefbogen "hr Beitragsservice")
Vielleicht ist das auch neu und man will demonstrieren, dass der BS Bestandteil des hr ist?

- Gibt es im Datenausdruck einen Nachweis aller Daten die vom EMA übermittelt wurden? Nein? Dann nachhaken!

VG rav