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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Berlin => Thema gestartet von: abgezockter1984 am 04. Februar 2016, 23:24
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Die fiktive Person A hat mit einer Zurückweisung auf eine Mahnung geantwortet.
Der Schriftverkehr findet seit Anfang 2013 statt. Es gab mehrere Mahnungen und Bescheide.
Allerdings gab es niemals einen Widerspruchsbescheid auf die zahlreichen Widersprüche.
Nun kam eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung", allerdings nicht vom RBB, an den der Widerspruch direkt hinging, sondern von der GEZ-Nachfolgemafia.
Darin wird einem mit der Zwangsvollstreckung gedroht,. Es gibt die Aufforderung, denen innerhalb von fünf Tagen denen das Geld rüberwachsen zu lassen. Der Brief kommt natürlich erst am 4. Tag an. Selbstverständlich als normaler Brief ohne Einschreiben.
Person A will selbstverständlich nicht zahlen, hat sein ganzes Geld am selben Abend komplett vom Konto geräumt und wegen der Angst vor Taschenpfändung "entsorgt".
Ich wollte hier keine Frage stellen, sondern nur den Stand der Dinge dieser ominösen "Person A" erläutern.
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GEt/Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, die können zwar Drohen dürfen aber nicht handeln.
Nur die Stadt oder der GV nach zuspielung des Antrags durch die Behörde.
Dies sollte dann geprüft werden.