gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Faker007 am 02. Februar 2016, 17:57
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Hallo liebes Forum.
Bin froh ein Mitglied dieses Forums zu sein um uns nicht nur gegenseitig helfen zu können, sondern um auch gemeinsam gegen diese Zwangsabzocke zu kämpfen und schon bald auch zu gewinnen :police:
Ich habe für meinen Vater (gleicher Haushalt) am 14.10.2015 meinen ersten Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid eingereicht. Diesen habe ich hier aus dem Forum... und einige Sachen wurden ergänzt bzw. angepasst. (siehe Anhang 1. Widerspruch vom 14.10.2015)
Am 11.01.2016 habe ich die Antwort auf mein Widerspruch erhalten. (Anhang Antwort auf Widerspruch 07.01.2016)
Etwas komplex/verwirrend... benötige nun eure Hilfe. Wie könnt ihr mir Raten fortzufahren und was sollte mein nächster Schritt sein? Habe Angst etwas falsches zu machen.
Wäre nett wenn die Erfahrenen unter uns mir helfen könnten, schließlich haben wir alle den selben Feind und kämpfen alle für das gleiche.
Danke schon mal im Voraus.
Gruß Marco
Ps: Ich bekomme die Antwort der GEZ auf meinen Widerspruch nicht als Anhang hochgeladen... haut mit der 300 Kb Grenze nicht hin -.- wie soll ich das machen?
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Generell sind Briefe vom BS ohne Rechtsbehelfsbelehrung nur Infopost ohne rechtliche Wirkung. BS will natürlich den zahlungsunwilligen Bürger mit einseitigen Informationen zur Zahlung nötigen. Wenn ein Festsetzungsbescheid kommt, muss immer mit Widerspruch reagiert werden, jedesmal, binnen einem Monat, so wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung gefordert wird. Alle Schreiben sammeln und abheften. Wenn ein Widerspruchsbescheid zugestellt wird, ist wieder entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung vorzugehen, also Klage einreichen. Dazu finden sich hier im Forum Musterklagen.
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Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Hier kann niemand etwas raten, denn Rechtsberatung ist nicht erlaubt.
Gruß
Kurt