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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Michael Nickles am 02. Februar 2016, 16:24

Titel: Das Urteil zur Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag
Beitrag von: Michael Nickles am 02. Februar 2016, 16:24
Hallo Euch,

Meine Klage ist in der ersten Instanz erwartungsgemäß gescheitert. Das Urteil enthält allerdings interessante Anmerkungen. Kernbestandteile meiner Klage waren die Verfassungswidrigkeit des ZDF, das Gutachten des Bundesfinanzministeriums, Schleichwerbung bei den öffentlich rechtlichen Sendern und deren verlorene Vertrauenswürdigkeit. Alle diese Dinge schert ein Verwaltungsgericht natürlich einen Dreck, aber man muss durch diese Instanz halt durch.

Meine Klagebegründung und das Urteil sind hier ausgiebig dokumentiert und stehen auch als PDF zum Download bereit: http://www.nickles.de/c/s/report-ard-zdf-das-urteil-zur-nickles-klage-gegen-den-zwangsrundfunkbeitrag-733-1.html

Ich habe in dieser Runde (!) darauf verzichtet in die zweite Instanz zu gehen, da Einzelkampf meines Erachtens nach aktuell recht sinnlos ist. Auch stehen aktuell interessante Verfahren in oberen Instanzen an, die uns neuen Stoff für Widerstand liefern werden. Mein Widerstand gegen den Zwangsrundfunkbeitrag geht selbstverständlich weiter, der Runde Tisch in München findet unverändert jeweils am ersten Mittwoch des Monats statt.

Wichtig: Sämtliche meiner Klagebegründungen und von mir verfassten Anlagen dazu, gebe ich ausdrücklich für alle frei, die dieses Material für eigene Klagen verwenden möchten.

Viele Grüße aus München,
Mike
Titel: Re: Das Urteil zur Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag
Beitrag von: anne-mariechen am 02. Februar 2016, 17:23
Michael vielen Dank für die Freigabe des Urteiles.

Gegen die Ausführungen des Gerichtes ist nicht viel zu widersprechen. Für mich stellt sich die Frage, ist die Popularklage dann noch bindend, wenn in einem neuen Verfahren begründete Klagepunkte eingebracht werden die im Verfahren der Popularklage nicht geklärt wurden?

Dann ergibt sich jetzt das Barzahlungsmodell nach der Barzahlmethode von Norbert Häring, den offenen Betrag bei Gericht bar hinterlegen und schauen,
ob Ihn der BR persönlich durch Herrn Ulrich Wilhelm abholt.
Titel: Re: Das Urteil zur Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag
Beitrag von: EvaA am 02. Februar 2016, 18:11
Hey Mike,

danke!
Titel: Re: Das Urteil zur Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag
Beitrag von: wanderfalke am 05. Februar 2016, 06:02
[ . . .]
Ich habe in dieser Runde (!) darauf verzichtet in die zweite Instanz zu gehen, da Einzelkampf meines Erachtens nach aktuell recht sinnlos ist. Auch stehen aktuell interessante Verfahren in oberen Instanzen an, die uns neuen Stoff für Widerstand liefern werden. [ . . . ]


Heißt das, dass du jetzt erstmal zahlst - oder wie darf ich diesen Verzicht verstehen?
Titel: Re: Das Urteil zur Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag
Beitrag von: Michael Nickles am 05. Februar 2016, 11:18
Heißt das, dass du jetzt erstmal zahlst - oder wie darf ich diesen Verzicht verstehen?
Am Ende meines verlinkten Beitrags steht

"Gezahlt habe ich übrigens bislang außer den Gerichtskosten keinen Cent! Dafür habe ich seit Ende September 2015 einen negativen Schufa-Eintrag. Wie man damit lebt, was das genau ausmacht und welche Vorteile das sogar bringen kann, berichte ich in Kürze."

Ich werde also kurz über lang entscheiden müssen, ob ich mit dem negativen Schufa-Eintrag leben kann oder nicht. Im Zweifelsfall werde ich zahlen müssen, so es keine konkreten alternativen  Ideen gibt, die über "probier doch mal..." hinausgehen.

Grüße,
Mike
Titel: Re: Das Urteil zur Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag
Beitrag von: wanderfalke am 05. Februar 2016, 12:31
Danke für die Erläuterung.

Ging dem Schufa-Eintrag denn der Versuch einer Zwangsvollstreckung voraus?
Titel: Re: Das Urteil zur Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag
Beitrag von: Michael Nickles am 05. Februar 2016, 12:41
Zitat
Ging dem Schufa-Eintrag denn der Versuch einer Zwangsvollstreckung voraus?

Ja. Siehe: http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-widerstand-gegen-zwangsvollstreckung-endgueltig-gescheitert-539153270.html

Am Ende dieses Beitrags findest Du auch eine  chronologische Liste meiner Berichterstattung seit 2013.

Grüße,
Mike
Titel: Re: Das Urteil zur Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag
Beitrag von: kritzel300 am 08. Februar 2016, 10:05
Zitat
Dafür habe ich seit Ende September 2015 einen negativen Schufa-Eintrag. Wie man damit lebt, was das genau ausmacht und welche Vorteile das sogar bringen kann, berichte ich in Kürze."

Einem Bekannten von mir hat die Kassler Bank ein Girokonto verweigert, weil er mal eine Rechnung zuspät bezahlt hatte und das stand auch so in der Schufa drin.
In diesem Fall hat die Schufa wohl ihren Sinn verfehlt und brandmarkt Leute, die für ihr Recht kämpfen.
Titel: Re: Das Urteil zur Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag
Beitrag von: jasonbourne am 15. Februar 2016, 13:13
Zitat
Dafür habe ich seit Ende September 2015 einen negativen Schufa-Eintrag. Wie man damit lebt, was das genau ausmacht und welche Vorteile das sogar bringen kann, berichte ich in Kürze."

Einem Bekannten von mir hat die Kassler Bank ein Girokonto verweigert, weil er mal eine Rechnung zuspät bezahlt hatte und das stand auch so in der Schufa drin.
In diesem Fall hat die Schufa wohl ihren Sinn verfehlt und brandmarkt Leute, die für ihr Recht kämpfen.

Ist eigentlich der naechste Skandal, das ein privates Unternehmen wie die Schufa so eine Deutungshoheit ueber die eigene Kreditwuerdigkeit hat.

Die Schufa prueft ja nicht einmal, ob die Forderung rechtsgueltig ist, und das gibt einer Instituation wie dem BS natuerlich einen Hebel - Schufa Eintrag ist ein Druckmittel.