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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Erbsenpaul am 02. Februar 2016, 09:24

Titel: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Erbsenpaul am 02. Februar 2016, 09:24
Hallo liebe Gemeinde,

erstmal ein Dank an alle, die sich so engagiert dafür einsetzen, diese Geisel loszuwerden !

Auch Person P ist schon lange vom Glauben abgefallen und der Verzweifelung nahe....

Folgende Situation:

Person P wohnt bei jemendem der zahlt auch GEZ,sie darf aber dort nicht gemeldet sein.
Das wurde der GEZ auch mitgeteielt, interssiert die aber nicht.

Dort wo P gemeldet ist , befindet sich keine Wohnung.
Es ist ein Keller. Ein Keller von einem Miethaus, ohne Möglichkeit dort zu schlafen,
geschweige denn zu wohnen. Kein separater Eingang, kein Wasser, keine Heizung.
Ein muffiger Keller in einem Miethaus eben.  Eindeutig keine Wohnung im Sinne des
Rundfunkstaatsvertrages!

Alles mit Mietvertrag und Einverständnis der Verwaltung, seit rund 15 Jahren.
Irgendwann kam mal eine Anfrage der GEZ, woraufhin sogar jemand kam und sich
alles vor Ort angesehen hat. Dann war über 10 Jahre Ruhe.

Seit der Neuregelung jedoch wird Person P ständig mit Rechnungen, und Bescheiden penetriert.
P hat zwar jedesmal Widerspruch eingelegt und versucht die Situation zu erklären,
gebeten sich die Sache vor Ort nochmals anzuschauen- zwecklos.

Die sind der Meinung es handelt sich um eine Wohnung, das ist aber nicht der Fall.
Jetzt hat P ein Schreiben bekommen, worin sinngemäß steht, das jetzt keine Schreiben mehr
beantwortet werden, "für das Innehaben von Wohnungen,Betriebstätten und nicht privat genutzten
KFZ sind Rundfunkgebühren zu zahlen"
Man bietet mir Ratenzahlung an.
Dafür hat P jetzt drei Wochen Zeit sich zu entscheiden.
Anbei eine fiktive, detaillierte Rechnung für 36 Monate für eine WOHNUNG!!!

Wenn jemand eine Idee hat, wäre ich echt dankbar....

LG. Erbsenpaul

Anm. Mod. seppl: Beitrag wurde anonymisiert. Bitte auf Forenregeln achten!
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: noGez99 am 02. Februar 2016, 12:39
Zitat
Eindeutig keine Wohnung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages!
na ja, ne Tuer ist da und ein Penner kann da sicher auch mal schlafen ....
als Wohnung.

Aber sind in dem Keller noch mehr Verschlaege?

Dann ist es eine Gemeinschaftsunterkunft: Jemand dort finden der bezahlt und alles ist gut (hoffentlich ... ).
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 02. Februar 2016, 14:11
Zitat
§2 im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend
§ 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von
einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner
für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder
nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der
Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4
Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.
(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern,
die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener
Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen
(BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte
genießen.
§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.

Da der Kellerraum nicht zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist und auch nicht dafür genutzt wird, ist es wohl keine Wohnung.
Ich würde den Bescheiden immer fleißig widersprechen, immer mit der Begründung daß es sich nicht um eine Wohnung handelt. Wenn der Widerspruchsbescheid kommt klagen. Dem Richter kann man ja vielleicht Fotos des Kellers vorlegen oder Ihn zu einem Vororttermin einladen.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: boykott2015 am 02. Februar 2016, 15:22
Zitat
Dort wo P gemeldet ist , befindet sich keine Wohnung.
Es ist ein Keller. Ein Keller von einem Miethaus, ohne Möglichkeit dort zu schlafen,
geschweige denn zu wohnen. Kein separater Eingang, kein Wasser, keine Heizung.
Ein muffiger Keller in einem Miethaus eben.  Eindeutig keine Wohnung im Sinne des
Rundfunkstaatsvertrages!

Alles durcheinander: Mietrecht, Rundfunkrecht,...
Welches Dokument dokumentiert, dass Person P diesen Keller benutzen darf?
Mietvertrag?
Mietvertrag löst keine Beitragspflicht aus. Mietvertrag gibt Person P das Recht, Raum (definiert nach Mietrecht) im Mietrecht zu nutzen.
Näheres kann man hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17174.msg114172.html) durchlesen.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 02. Februar 2016, 15:29
P ist dort gemeldet, also wird sie als Inhaber einer Wohnung "vermutet". Diese Vermutung muß man entkräften. Wenn die Blödelfunker nichts glauben wollen, muß dies das Gericht tun.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: DavidGegenGez am 04. Februar 2016, 07:52
Vielleicht hilft auch dieser Beitrag, der aufklärt welche Wohnung nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Meldeamt es gibt:

Zitat
Re: Direktanmeldung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg104691.html#msg104691

Aber gibt es dort nicht jemanden der schon zahlt? Da Person P ja dort einen Briefkasten hat (gemeldet), leert den doch jemand.
Person P kann doch dessen Beitragsnummer angeben oder von sonst jemanden im Mietshaus.
Das passt dann in das Weltbild vom BS.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Erbsenpaul am 04. Februar 2016, 13:43
Hallo,

na ja, ne Tuer ist da und ein Penner kann da sicher auch mal schlafen ....
als Wohnung.


Der Keller ist abgeschlossen, da kommt keiner rein, außer die die einen Schlüssel haben.

Aber gibt es dort nicht jemanden der schon zahlt? Da Person P ja dort einen Briefkasten hat (gemeldet), leert den doch jemand.
Person P kann doch dessen Beitragsnummer angeben oder von sonst jemanden im Mietshaus.
Das passt dann in das Weltbild vom BS.



Person P hat nur den Briefkasten, sowie den Keller gemietet, hat mittels Schlüssel Zugang zu allem,
deswegen kann der Briefkasten von P geleert werden. Da die anderen Mitbewohner für P fremd sind,
können diese auch schlecht gefragt werden, wegen der Beitragsnummer....
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 05. Februar 2016, 08:48
Dann muß es P halt ausfechten und hat erst vor Gericht die Gelegenheit, die Sachlage zu beweisen.
Im übrigen ist eine Brieffreundschaft mit dem Beitragsservice irgendwie immer sinnlos.
Also auf den Bescheid warten, ihm mit diversen Argumenten widersprechen und auf die Nichtbeitragspflicht des Kellerverschlages hinweisen, den nächsten Bescheiden ähnlich oder anders widersprechen und auf den Widerspruchsbescheid klagen wäre eine zu bevorzugende Option.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. Februar 2016, 08:54
Zitat
auf den Widerspruchsbescheid klagen wäre eine zu bevorzugende Option.

Achtung, auf den Widerspruchsbescheid klagen geht nicht. Man muss dann schon direkt gegen die Beitragspflicht in Form des Beitragsbescheides klagen, wenn innerhalb drei Monaten kein Widerschpruchsbescheid kommt.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 05. Februar 2016, 09:03
Ach so, ich vergaß, daß es in einigen Bundesländern erforderlich ist, gleich zu klagen...
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. Februar 2016, 09:07
Nein, das meinte ich nicht. Wenn die RA innerhalb von drei Monaten keinen Widerspruchsbescheid erstellt, kann man nicht auf Erstellung des Widerspruchsbescheides klagen, sondern nur direkt gegen den Beitragsbescheid.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 05. Februar 2016, 09:14
Dann haben wir uns mißverstanden, wer sich in die Materie eingearbeitet hat, der weiß, daß er nach Erteilung des Widerspruchsbescheides klagen kann/muß, logo, daß sich die Klage gegen die Beitragsbescheide richtet.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. Februar 2016, 09:21
Genau so, wenn nach drei Monaten kein Widerspruchsbescheid da ist, dann auch.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Wolfman am 05. Februar 2016, 11:54
Hört sich so an, als ob Person "P" weniger als € 1000,-- Netto im Monat verdient.
Selbst wenn die Gauner dann Recht behalten, und allein durch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt die "Pflicht" gilt,
wovor sollte "P" dann Angst haben - is doch eh nix zu holen.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. Februar 2016, 12:02
Zitat
Selbst wenn die Gauner dann Recht behalten, und allein durch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt die "Pflicht" gilt,

Nein, nein. Das behaupten nur die Nichtsnutze vom Rundfunk und Beitragsservice. In Staatsvertrag steht das anders drin. Da steht:

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.


Weiter unten steht noch:

§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.


Da der Keller nicht zum Wohnen geeignet ist und nicht dazu genutzt wird, ist er logischerweise nicht beitragspflichtig. Aber das kann man denen, die davon leben anderen das Geld aus der Tasche ziehen, nicht erklären. Das muss ein Richter denen erklären.

Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: kritzel300 am 05. Februar 2016, 22:29
Zitat
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und

2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.

Hi,

ich würde es auch damit versuchen, daß die "Wohnung" ungeeignet zum schlafen ist.
Aber ich würde auch darauf achten, daß in meinen Briefen nirgendwo das Wort "Wohnung" auftaucht, sondern einfach nur Raum oder Räume, sonst drehen die einen noch die Worte im Munde um und behauten man hätte doch selbst zugegeben, daß es eine Wohnung ist.
Würde auch einen guten Anwalt empfehlen.

Aber ich sehe auch Probleme, denn so wie ich das verstanden habe, ist das als "Wohnsitz" angemeldet, und normalerweise wohnt und schläft man da dann auch.
Keine Ahnung ob das Meldeamt dann Probleme machen kann.

Wenn Person P keine Fahrzeuge hat, könnte sie auch den Wohnsitz einfach abmelden und sich ohne festen Wohnsitz melden, normalerweise juckt das kaum jemanden, dann denen den Abmeldezettel schicken und "dauerhaft ins Ausland" ankreuzen. Aber für ein Auto muß man einen festen Wohnsitz haben, soweit ich weiß.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Erbsenpaul am 10. Februar 2016, 09:15

GEiZ ist geil
Nein, nein. Das behaupten nur die Nichtsnutze vom Rundfunk und Beitragsservice. In Staatsvertrag steht das anders drin. Da steht:

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Weiter unten steht noch:

§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.

Da der Keller nicht zum Wohnen geeignet ist und nicht dazu genutzt wird, ist er logischerweise nicht beitragspflichtig. Aber das kann man denen, die davon leben anderen das Geld aus der Tasche ziehen, nicht erklären. Das muss ein Richter denen erklären.



Erbsenpaul:
Das ist ja das beschränkte, es ist defenitiv keine Wohnung. In sämtlichen Rechnungen und Bescheiden wird jedoch immer eine Wohnung
als Bemessungsgrundlage angegeben.
Sämtliche gegenteilige Aussagen von P wurden einfach ignoriert. Selbst Aufforderungen, sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen, um
den Status zu klären, wurden sämtlichst ignoriert.



kritzel300
Wenn Person P keine Fahrzeuge hat, könnte sie auch den Wohnsitz einfach abmelden und sich ohne festen Wohnsitz melden, normalerweise juckt das kaum jemanden, dann denen den Abmeldezettel schicken und "dauerhaft ins Ausland" ankreuzen. Aber für ein Auto muß man einen festen Wohnsitz haben, soweit ich weiß.

Erbsenpaul:
Wenn das so einfach wäre, hätte P das längst getan...

Ohne Rechtlichen Beistand ist da wohl kein weiterkommen.
Naja, wie immer, Recht haben und Recht bekommen....

Welcher Fachanwalt hat den Ahnung von sowas?
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. Februar 2016, 10:48
Einfach mal in die Materie einlesen. Q würde den Bescheiden widersprechen, mit der Begründung daß es sich um einen Keller handelt, der nicht zum Wohnen geeignet ist und auch nicht dafür verwendet wird. Wenn der Widerspruchsbescheid kommt oder nach drei Monaten Wartefrist Klage vor dem Verwaltungsgericht mit der gleichen Begründung einreichen und dem Gericht den Besichtigungstermin anbieten. Der Fall ist doch eindeutig.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: kritzel300 am 10. Februar 2016, 15:45
Zitat
Q würde den Bescheiden widersprechen, mit der Begründung daß es sich um einen Keller handelt, der nicht zum Wohnen geeignet ist und auch nicht dafür verwendet wird.

Hi,

ist das alles doch sowieso ziemlich fraglich formuliert, ab wann ist eine Wohnung zum schlafen geeignet?
Im Grunde könnte man schon behaupten, daß eine Wohnung ohne Bett nicht zum übernachten geeignet ist.
Ein Sofa könnte man zum schlafen benutzen, aber dafür ist es nicht gedacht, also ist selbst das eigentlich nicht geeignet.
Die vom Fernsehn werden sicherlich was anderes behaupten, vielleicht sogar erwarten, daß man auf dem Boden schläft.

Jedenfalls würde ich mir eine Rechtschutzversicherung anschaffen, bevor ich mich mit irgendjemanden anlegen würde.
Auf jedenfall bin ich sehr interessiert wie das ganze aus geht.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. Februar 2016, 16:03
Zitat
Jedenfalls würde ich mir eine Rechtschutzversicherung anschaffen, bevor ich mich mit irgendjemanden anlegen würde.

Also die EUR 105,-- für das Verwaltungsgericht, die sowieso der Verlierer bezahlen muss, sind nicht wesentlich mehr als die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung, geschweige denn die zu Unrecht geforderten GEZ-Gebühren. Ob der Keller eine Wohnung ist oder nicht entscheidet doch nicht die GEZ! Das Gericht wird so eine eindeutige Sache schon zurechtrücken. Die Landesbauordnung fordert für Wohnraum eine bestimmte Mindestfensterfläche und eine Mindesthöhe. Das sind objektive Fakten, die weder das Gericht noch die GEZ verdrehen können. Ich würde mir keine Sorgen machen zu klagen, zumal hier die Amtsermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts zum Tragen kommt.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Erbsenpaul am 16. Februar 2016, 18:23
Q würde den Bescheiden widersprechen, mit der Begründung daß es sich um einen Keller handelt, der nicht zum Wohnen geeignet ist und auch nicht dafür verwendet wird.

Tja, dann wird P wohl auf den nächsten Bescheid warten, mal sehn wann der kommt.
Es kamen gerade eine Rechnung und eine Mahnung ( für eine Wohnung )
Ratenzahlung haben sie angeboten -wie freundlich- im übrigen wird man jetzt auch nicht
mehr auf Briefwechsel reagieren, da ja alles gesagt ist. (!)

Auch ne Möglichkeit....

Der Mietvertrag, den P hingeschickt hat, worin auch eindeutig zu erkennen ist, das es
sich um einen Kellerraum handelt, wird alles ignoriert.
 
Es ist zum, na ihr wisst schon....
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 16. Februar 2016, 20:03
Genauso ist es.

Aber der örR ist nunmal unverzichtbar für unsere Demokratie,...HO, HO, HO.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: BMF2209 am 01. März 2016, 17:25
Wollte mal nach dem aktuellen Stand der Dinge fragen.

Hat sich in der Zwischenzeit was neues ergeben?


Gruß

BMF
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Erbsenpaul am 04. März 2016, 17:28
Hallo,

letztendlich wollen die Halsabschneider was von Person P,
also ist es am besten zu warten, bis die sich melden.
Da es sich ja laut Bauordnung um keine Wohnung handelt,
wird es ein Richter entscheiden müssen, ob das stimmt.
Die Rechnungen und Mahnungen beziehen sich ja auf eine
Wohnung und das ist halt eindeutig nicht der Fall.
Da ja Briefwechsel nichts bringen, bleibt ja keine andere
Möglichkeit. Und warum soll Person P anfangen zu klagen,
die wollen ja was.

Viele Grüße vom Erbsenpaul
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: alexparty am 14. April 2016, 20:37
Sorry wenn ich hier so reinplatze und Hoffnungen zertrampel.
Eine Wohnung ist eine Wohnung und ein Keller ist ein Keller.
Man darf sich nach Melderecht nur um/anmelden wenn man "dort" wohnt. Seit 1.1.2016 braucht man melderechtlich dazu auch (wieder) eine Bescheinigung des Vermieters. Vermieten zu wohnzwecken darf man nur dazu geeignete Räumlichkeiten.
Die Wohnung muss bauordnungsrechtlich zum wohnen geignet und freigegeben sein. Dazu gibt es ein paar Kriterien wie Größe, Wasser, Kochmöglichkeit etc. Das würde zu weit führen das alles auszuführen.
Kurzfassung: ein Keller ist keine Wohnung, auf einen Keller kann man sich nicht anmelden.
Sie haben sich angemeldet und damit kund getan dort (ungeachtet welche Wohnung/ Raum) zu wohnen.
Als Wohnender sind Sie Inhaber einer (dieser gemieteten und angemeldeten) Wohnung. Das reicht laut Rundfunkstaatsvertrag zur Beitragspflicht aus.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/ehb/senstadt/print/bauobln/2/4032.shtml (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/ehb/senstadt/print/bauobln/2/4032.shtml)

Völlig ungeachtet WO sie im Haus wohnen. Der BS fragt auch nicht danach welche Wohnung. Obwohl er schreibt "Sie haben sich in dieser Wohnung angemeldet". Da fragt man sich in welcher dieser er meint. Das weiß er eben nicht. Er geht davon aus, dass jeder, wenn er nicht einem anderen (Konnto) zugeordnet ist, eigener Bewohner ist. Egal wo. Und wenn sich 5000 Leute an einer Adresse melden, dann machen die da 5000 Konten draus, selbst wenn es so ein riesen Haus nirgends gibt.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 14. April 2016, 21:13
Zitat
Völlig ungeachtet WO sie im Haus wohnen. Der BS fragt auch nicht danach welche Wohnung. Obwohl er schreibt "Sie haben sich in dieser Wohnung angemeldet". Da fragt man sich in welcher dieser er meint. Das weiß er eben nicht. Er geht davon aus, dass jeder, wenn er nicht einem anderen (Konnto) zugeordnet ist, eigener Bewohner ist. Egal wo. Und wenn sich 5000 Leute an einer Adresse melden, dann machen die da 5000 Konten draus, selbst wenn es so ein riesen Haus nirgends gibt.

Was soll der Stuss? Im RBStV ist die Vorgehensweise der RA klar geregelt. Daran hat sie sich zu halten. Wenn die was anderes machen, ist das deren Problem. Lies Dich mal ein.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: seppl am 14. April 2016, 21:14
@alexparty:
Das stimmt so nicht ganz. Theoretisch können 4999 Personen, die in der Wohnung gemeldet sind, den Fünftausendsten, wenn der denn den Beitrag zahlt, in dem Formular "Abmeldung der Wohnung(en)" des Beitragsservice als "ein Mitbewohner zahlt bereits den Rundfunkbeitrag" unter Angabe seiner Teilnehmernummer angeben und werden dann von der Zahlung freigestellt. Wie gesagt, theoretisch!
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: alexparty am 15. April 2016, 00:11
Ja @ seppl, genau so ist das (auch). Deswegen stand auch im Text "wenn er nicht einem anderen (Konnto) zugeordnet ist"

@ GEiZ ist geil: Auf der Meldebehörde kann man sich für seinen Wohnsitz an/ab/ummelden. Wohnen bedeutet, dass der Ort zum wohnen auch geeignet sein muss (siehe Link oben). Das hat überhaupt nichts mit irgendeinem Staatsvertrag zutun.
Man meldet sich mit Wohnsitz an, man meldet sich an diesem Ort wohnhaft und hat damit automatisch eine Wohnung inne. Nur Wohnungen sind zum Wohnen erlaubt. Wie gesagt muss man seit Januar auch eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen, dass man "dort" wohnhaft ist.
Wenn Sie etwas umbauen oder Umwidmen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. Vermieten Sie einen Keller zu Wohnzwecken und die Behörde bekommt das mit, dann gibts Ärger. Man muss da nämlich unter Umständen ganz andere Sicherheitsauflagen erfüllen wie Fluchtwege, Feuertreppen usw.
Die Wohnung ist dann der Anknüpfungspunkt für die Staatsverträge und die Beitragspflicht.
Ansonsten glaube ich, Sie "lesen" mir nicht zu.
Sie wollen wahrscheinlich auf Keller keine Wohnung und deswegen kein Beitrag weil im Staatsvertrag Wohnung steht beharren.
Ich erkläre, dass man Keller nicht zu Wohnzwecken vermieten darf, woraus folgt, wenn man sich wohnhaft meldet automatisch Wohnung ist.
Was hat das mit Staatsvertrag zutun?
Wenn man nicht einem anderen Konto zugeordnet ist, gilt man als seperater Zahler. Das gilt auch für eine Wohnung mit 2 Personen. Meldet sich einer von Beiden nicht auf das Konto des anderen an, dann müssen beide zahlen. Ich glaube Sie sollten das besser noch mal lesen.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 15. April 2016, 07:32
Zitat
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder

2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Hier steht "vermutet", das ist widerlegbar.

Und das ist laut RBStV der Weg, den die Rundfunkanstalt zu gehen hat, nicht anders:

Zitat
§ 9
Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Erbsenpaul am 19. April 2016, 11:07
Zitat alexparty

Sorry wenn ich hier so reinplatze und Hoffnungen zertrampel.
Eine Wohnung ist eine Wohnung und ein Keller ist ein Keller.
Man darf sich nach Melderecht nur um/anmelden wenn man "dort" wohnt. Seit 1.1.2016 braucht man melderechtlich dazu auch (wieder) eine Bescheinigung des Vermieters. Vermieten zu wohnzwecken darf man nur dazu geeignete Räumlichkeiten.
Die Wohnung muss bauordnungsrechtlich zum wohnen geignet und freigegeben sein. Dazu gibt es ein paar Kriterien wie Größe, Wasser, Kochmöglichkeit etc. Das würde zu weit führen das alles auszuführen.
Kurzfassung: ein Keller ist keine Wohnung, auf einen Keller kann man sich nicht anmelden.
Sie haben sich angemeldet und damit kund getan dort (ungeachtet welche Wohnung/ Raum) zu wohnen.
Als Wohnender sind Sie Inhaber einer (dieser gemieteten und angemeldeten) Wohnung. Das reicht laut Rundfunkstaatsvertrag zur Beitragspflicht aus.



Früher gings und jetzt nicht mehr, oder wie?
Interressanterweise hat es über 15 Jahre funktioniert. Es hat niemanden interressiert, selbst als der von der GEZ vor 10 Jahren vor Ort geschaut hat, hat es kapiert daß es ein Keller ist.
Alles offiziell, es gehört keine Wohnung zu diesem Keller. Ich wohn ja nicht dort.
Muss ich mich darum kümmern, wenn sich ständig Gesetzte ändern? Oder gibt es sowas wie Bestandsschutz?  :o



Zitat

    § 9
    Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

    (1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Hab ich doch vorgeschlagen - Interressiert nur niemanden. [/b]Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.



Die Versuche der GEZ darzulegen wo der tatsächliche Wohnsitz liegt, wo auch Gebühren bezahlt werden, nur eine polizeiliche Anmeldung nicht möglich ist, werden stur ignoriert.

Jetzt flattern die Bescheide in immer kürzeren Abständen in den Briefkasten. Bei den Kosten die Einschreiben mit Rückschein kosten, kann man bald auch Gebühren zahlen. >:(
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: noGez99 am 19. April 2016, 11:51
Tip:
Zitat
Bei den Kosten die Einschreiben mit Rückschein kosten, kann man bald auch Gebühren zahlen

Fax mit Sendebericht kostet fast nichts und ist auch gerichtsfest.
Es reicht wenn auf der ersten Seite das Wort Widerspruch und der entsprechende Bescheid mit Datum auftaucht.
Die Sendeberichte natürlich gut aufheben ...
Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: Erbsenpaul am 27. April 2016, 16:11
Soooooo,

im letzten Brief stand sinngemäß folgendes:

Man beachte den Kontostand in Höhe von....
Man hat P über die rechtlichen Hintergründe informiert und zunächst auf die
Erstellung eines Widerspruchbescheides verzichtet.
Aber wenn P klagen möchte, sagen sie uns bescheid, dann erhalten sie einen
rechtsmittelkräftigen Bescheid.
Sorry, kann aber dauern, haben viel zu tun...
Wenn P innerhalb vier Wochen nix sagt, gehen wir davon aus, das sich das ganze erledigt hat

Mit freundliche Grüßen...

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann wollen die wissen, ob P klagen will oder nicht.

Naja, dann wird sich wohl auf diesem Wege klären müssen, ob man im Keller Fernsehn kann....

Für Tipps und Anregungen bin ich offen...

Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: noGez99 am 27. April 2016, 16:37
Nach der Meinung im Forum hierist der Brief irrelevant.
Nachdem über die Rechtslage aufgeklärt wurde (Keller = keine Wohnung)
würde ich schreiben (wenn man überhaupt schreiben will):

Danke dass Sie mein Beitragskonto auflösen. Wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen
antworten, gehen ich davon aus, das sich das Missverständniss erledigt hat.


Titel: Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
Beitrag von: MMichael am 27. April 2016, 16:53
Danke dass Sie mein Beitragskonto auflösen. Wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen
antworten, gehen ich davon aus, das sich das Missverständniss erledigt hat.

Jenau!
Sehr gut noGEZ99!

Und dann hörte man, dass auch die Kopien des Schreibens (Email) gleich mal an die staatliche Aufsicht in der Landesregierung, an ein/zwei Pressesprecher und an die zuständige (welche es auch immer sein sollte - ist ja im RBStV nicht gesetzlich genau (NORMENKLARHEIT) geklärt) Rundfunkanstalt gingen.
Auch könnte es sich zugetragen haben, dass erzählt wurde von Anschreiben, die nur als Kopie nach Köln und im Orginal an die Landesregierung gesendet wurden mit möglicher Weise folgendem fiktiven Inhalt:
Bezüglich eines Infoschreibens könnte das eine oder andere Zählbare vielleicht folgenden Hinweis an die zuständige (welche das auch sei) Anstalt und/oder staatlich Aufsicht schreiben:
Zitat
Sehr geehrte Menschen, da ich erfahren habe, dass der Absender des beigefügten Schreibens nicht rechtsfähig ist, wende ich mich an Sie und bitte um Beistand und Hilfe. Nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit stelle ich fest, dass für alle (auch die Menschen der nicht rechtsfähigen Firma in Köln) unser Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (s.a. https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/) gilt, das am 23. Mai das Renteneintrittsalter 67 erreicht. Bitte sorgen Sie dafür, dass sich die Menschen der nicht rechtsfähigen Firma in Köln daran halten. Mit den illegal verarbeiteten Daten zu meiner Person beim Absender des o. g. Infoschreibens (und dessen Dienstleister / Postdienst) wollen die Menschen bei der Firma in Köln (dem Absender) mich zu einem Schuldner machen, weil ich mein Menschenrecht auf Wohnen wahrnehme. Dieses Handeln der Menschen bei der Firma in Köln verstößt in vielerlei Hinsicht gegen meine Grundrechte nach unserem Grundgesetz und auch gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ich habe in meinem ganzem Leben nie Schulden gemacht und Rechnungen stets pünktlich bezahlt, und soll mich jetzt auf einmal mit Mahnungen, Fristen, Vollstreckungsandrohungen und anderen Sachverhalten auseinandersetzen, mit denen ich nie etwas zu tun gehabt hatte. Bitte sorgen Sie dafür, dass dieses verfassungs- und menschenrechtswidrige Handeln unterlassen wird und ich nicht weiter bedroht werde! Vielen Dank.
...vielleicht ...