gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Kurt am 30. Januar 2016, 18:36
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Hallo zusammen,
irgendwann - irgendwo ...?
Hier hatte ein Mitstreiter sinngemäss geschrieben dass die im Rahmen des einmaligen Datenabgleichs übermittelten Melde(rechts)daten ja nicht unbedingt identisch mit denen im Rundfunkrecht benötigten/geltenden Daten sein können/müssen.
Es ging wohl um die ungeprüfte Übernahme bzgl. der Wohnungsinhaberschaft bzw. um die Verwendung zur auf die Vermutungsregel gestützte Direktanmeldung!?
Wer kann helfen ?
Gruß
Kurt
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** gefunden **
Also: nur Wohnung, die nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Wohnung definiert ist, ist beitragspflichtig: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-Wohnung
Die Wohnung, in der man aber nach Meldegesetz gemeldet ist, hat andere Definition. Und die hat keine Beitrags-Pflicht. Sog. Meldegesetz-Wohnung
hier gefunden: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg104691.html#msg104691
Gruß
Kurt