gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: boycott am 29. Januar 2016, 20:39
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Person A hat hier eine Frage bezüglich eines Laufenden Verfahren.
Kurzum:
1. Vollstreckungs Bescheid bekommen
2. Einspruch erhoben und Stellungsnahme der Gläubigerin gefordert - beim Amtsgericht München
3. Letzter Stand ende November: Liegt dem Richter vor und wartet auf Stellungsnahme der Gläubigerin (GEZ) frist war der 2.12.2015
4. Ende Januar 2016 -Nichts mehr gehört vom Amtsgericht
5. (Person A Vermutung: die sind der Frist nicht nachgekommen) ;)
Nun der Wichtige Teil:
letzte Woche kam ein Brief vom Beitragsservice (BR)
Überschrift:
hinsichtlich der Sach- und Rechtslage dürfen wie nach Prüfung des Sachverhalts wie folgt Stellung nehmen:
........
Hier nun Person A Frage bezüglich des letzten Satzes, in dem A ein Vergleich angeboten wird...mit einer WReduzierung des anscheinend offenen Betrags.
Auch natürlich mit der Möglichkeit der Ratenzahlung ::)
Hinzu muss Person A noch sagen, das sein Einspruch durchaus zugelassen werden könnte, da hier grobe Rechtliche Fehler Ihrer Seits daliegen >:D
Person A ist sich nicht sicher ob er diesem Schreiben antworten sollte (rechtliche vorteile) oder ignorieren und auf das Amtsgericht warte.
Hat jemand schon hierbei Erfahrung gemacht?
Irgendwie kommt Person A das wie eine Finte vor, da A bisher vom Gericht nichts bekommen hat und mal ehrlich... seit wann ist der Beitragsservice auf Kulanz aus ;)
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Beitragsservice und Kulanz?
Das geht nicht zusammen >:D
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Person B würde vielleicht mal beim Amtsgericht vorsprechen, den Wisch mitnehmen und um Unterstützung bzw. Aufklärung bitten, wie zu verfahren sei?
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Anm. Mod. seppl: Diesem Thread fehlt leider dringend der Nachweis in Form eines anonymisierten Dokuments. Das Forum bittet darum, dies nachzuliefern. Es werden hier sonst nur unnütze Vermutungen und Ratschläge geäußert.
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Hallo
hier nun das "werte" Informations Schreiben der Beitrags Mafia.
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