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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: linkER am 29. Januar 2016, 18:56

Titel: Einstellungsvoraussetzungen für die Justiz des Landes NRW
Beitrag von: linkER am 29. Januar 2016, 18:56
Landtag NRW  28.01.2016  Drucksache 16/10922
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/10922&quelle=alle (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/10922&quelle=alle)

Zitat
Kleine Anfrage 4348
des Abgeordneten Dirk Wedel FDP

Inwieweit senkt Justizminister Kutschaty die Einstellungsvoraussetzungen für den Beruf des Richters und Staatsanwalts in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen?

Interresante ausführliche Anfrage die eigentlich schon viel über die "Qualität" unseres Rechtssystems aussagt.
Titel: Re: Einstellungsvoraussetzungen für die Justiz des Landes NRW
Beitrag von: LeckGEZ am 29. Januar 2016, 21:12
Masse statt Klasse.

Zitat
Daneben können  auch  solche  Bewerberinnen  und  Bewerber  geladen  werden,  die  in  der  zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte, aber mehr als 7,75 Punkte erreicht haben und sich darüber hinaus durch besondere Eigenschaften auszeichnen.

Erinnert mich an die DDR. Dort wurden auch "Kader" bevorzugt auf wichtige Stellen gesetzt. Noten waren egal. Das Parteibuch war das Kriterium für besondere Fähigkeiten.
Titel: Re: Einstellungsvoraussetzungen für die Justiz des Landes NRW
Beitrag von: linkER am 30. Januar 2016, 14:52
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/01/29/voellig-ueberraschend/ (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/01/29/voellig-ueberraschend/)
Zitat
Auch dieses Jahr ist wieder völlig überraschend am Donnerstag vor Rosenmontag „Altweiber“. Dies hat nun auch das Landgericht Düsseldorf in letzter Minute mitbekommen.

So etwas kommt dann dabei heraus wenn man die Einstellungsvoraussetzungen für die Justiz senkt.