gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: grimmlin am 29. Januar 2016, 12:10
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Hallo,
ich habe heute auf der Seite der GEZ folgendes gefunden zur Rechtsgrundlage.
Scheinbar gibt es einen Rechtsgrundlage??
Kann mir das jemand erklären?
Beste Grüße
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Gemeint ist sicherlich der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Der ist die Rechtsgrundlage, aber wir sehen uns durch dieses absurde Gesetz in unseren Rechten eingeschränkt, so dass wir uns weigern, aufgrund dieser Rechtsgrundlage Zwangsbeiträge zu zahlen.
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Informationen zu der/ den (Un-)Rechtsgrundlag/n u.a. auch unter
Rundfunkstaatsvertrag RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4640.0.html
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Wobei hier wohl doch noch zu unterscheiden ist zwischen einer
"Rechtsgrundlage der GEZ"
und einer
"Rechtsgrundlage des Rundfunkbeitrags"
oder auch einer
"Rechtsgrundlage des Beitragsservice"
Denn wenn auch im ursprünglichen sog.
"RundfunkGEBÜHRENstaatsvertrag" die damalige "GEZ" wohl namentlich mit erähnt war(?),
so ist im "neuen" sog.
"RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag" der sog. "Beitragsservice" nrigendwo namentlich erwähnt.
Da dieser wohl auch in den Satzungen nicht namentlich erwähnt ist, bleibt die Frage, wo genau eigentlich der "Beitragsservice" rechtlich geregelt ist.
Allerdings ändert die Beantwortung dieser Frage NICHTs an der grundsätzlich per sog. "RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag" (RBStV) bestehenden "Beitragspflicht", sondern hätte allenfalls (aber immerhin) Auswirkungen auf die Erhebungs- und Beitreibungspraxis.
Notfalls wird aber einfach was am Gesetzestext gedreht...
In diesem Zusammenhang bitte auch die themenverwandten Threads beachten wie u.a. diese... ;)
Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.0.html
Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.0.html
Rechtsbeziehung zwischen Landesrundfunkanstalt und Bürger
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12860.0.html
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Hallo Bürger,
danke ich werde mich mal einlesen. Ich bin auch gegen die GEZ oder Beitragservice oder wie man das auch nennen mag. Zumindest die gebühren von ca. 18 € im Monat ist absolut übertrieben. Ich wäre gerne bereit mit 5€ jeden Monat beizusteuern aber 18 € das ist zu viel.
Welche Wege könnte es denn noch geben Radio und Fernsehen zu unterstützen.
Ich würde gerne mal Vorschläge sammeln. Weil vielleicht kann man so einen Kompromiss gehen. Ich denke 5€ ist doch ein faires Angebot auf beiden Seiten, oder nicht?
Beste Grüße
Grimmlin
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Hallo Bürger,
danke ich werde mich mal einlesen. Ich bin auch gegen die GEZ oder Beitragservice oder wie man das auch nennen mag. Zumindest die gebühren von ca. 18 € im Monat ist absolut übertrieben. Ich wäre gerne bereit mit 5€ jeden Monat beizusteuern aber 18 € das ist zu viel.
Welche Wege könnte es denn noch geben Radio und Fernsehen zu unterstützen.
Ich würde gerne mal Vorschläge sammeln. Weil vielleicht kann man so einen Kompromiss gehen. Ich denke 5€ ist doch ein faires Angebot auf beiden Seiten, oder nicht?
Beste Grüße
Grimmlin
Versuchen Sie doch einmal mit dem Beitragserive in Köln zu verhandeln, ob sie mit Ihren 5 Euro einverstanden sind.
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Versuchen Sie doch einmal mit dem Beitragserive in Köln zu verhandeln, ob sie mit Ihren 5 Euro einverstanden sind.
Ich würde mein Erstgebot eher bei 1 € ansetzen, man hätte so mehr Verhandlungsspielraum ;)
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Welche Wege könnte es denn noch geben Radio und Fernsehen zu unterstützen.
Die einzige, ehrliche (!) Variante läuft via echter Steuer auf Basis der individuellen Einkommensverhältnisse. Noch spitzer geht's auf basis der individuellen Lohn- bzw. Einkommensteuer, analog zum Solibeitrag.
Übrigens; der Solibeitrag heißt nicht "Steuer", wird aber auf Basis der individuellen Lohn- bzw. Einkommenssteuer ermitttelt.
Im europäischen Recht ist das legitim, darf der Staat doch seinen ÖRR via Steuern unterstützen.
Will man perfekte Gerechtigkeit für alle, nimmt man alle Medien in ein Boot und unterstützt dieses auf Steuerbasis aus dem allgemeinen oder auch speziellen Staatshaushalt; daß gerechte Gegenteil wäre, -> keine Unterstützung für alle Medien.
Nicht gerecht ist es, die einen Medien, (Presse via bewegter Bilder,auch "ÖRR" genannt), zu bevorzugen, und die anderen, (Presse via unbeweglicher Darstellung, auch Zeitung oder Zeitschrift genannt), erheblich zu benachteiligen.
Entweder müssen also alle sehen, wo sie bleiben, oder keiner.
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Ich würde mein Erstgebot eher bei 1 € ansetzen, man hätte so mehr Verhandlungsspielraum ;)
Nö, eher bei -1 Euro; die dürfen Dich gerne dafür bezahlen, daß Du Dir ihren von Dir unbestellten M**t reinziehst.
Edit "Bürger":
Thread mindestens vorübergehend geschlossen, da die Eingangsfrage nach der
Rechtsgrundlage der GEZ
vorerst beantwortet (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17310.msg114102.html#msg114102) zu sein scheint bzw. auf entsprechende Infos verwiesen wurde.
Die nachfolgenden Antworten haben leider nichts mehr mit dem Thema zu tun, sondern behandeln die Frage alternativer Finanzierungsmodelle oder -höhen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung der Thementreue...
...der Übersicht des Forums und der Kapazitäten der Moderatoren wegen.
Wer "Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung" diskutieren möchte, der möge sich bitte erst einmal eingehend in das gleichnamige Board einlesen unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,2.0.html
...denn dort ist dies schon mannigfaltigst behandelt.