gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Maxworms am 29. Januar 2016, 11:14

Titel: Hilfe vollstreckungsankündigung von 2009-2010
Beitrag von: Maxworms am 29. Januar 2016, 11:14
Gude

Was sollte Person A hier tun?
Vollstreckungsankündigung (fremderersuchen)
RundfunkBeiträge 07/09-12/10 Fälligkeit 02.06.2012 364,53€

Wohnte zu dem Zeitpunkt bei ihren Eltern nach Trennung von ihrer ex..war azubi und kündigte vorher da Person A sich damals von ner alten Dame glaube 2007 den mist andrehen ließ...Kündigungsgrund war das ihre Eltern bereits zahlten und Person A keinen tv selbst besitzt (offiziell)

Danke im voraus

Lg
Titel: Re: Hilfe vollstreckungsankündigung von 2009-2010
Beitrag von: PersonX am 29. Januar 2016, 18:35
in diesem fiktivem Fall fehlen alle wichtigen Daten

diese sollten mal so aufgelistet werden, in welcher Reihenfolge diese passiert sein könnten oder fiktiv passieren sollen,
denn auf diese Frage wird ohne zu wissen,
welche Aktion Schreiben von
A nach BS oder BS nach A oder  LRA nach A oder A nach LRA nicht beantworten können

dem Text zu folge gab es fiktiv

xx.xx.xxxx Anmeldung durch Dame (Außendienst Mitarbeiter LRA?)
xx.xx.xxxx Unterschrift durch A
xx.xx.xxxx Umzug von A
xx.xx.xxxx Abmeldung A bei LRA bzw. BS wegen wohnen bei Eltern -> aber keine Meldung das diese Abmeldung erfolgreich war? Nachweise vorhanden?
xx.xx.xxxx Bescheide, die an Adresse X gesendet wurden, aber nie bei A angekommen sind
xx.xx.xxxx ca. 1.1.2013 bis heute  -> Meldedatenabgleich
Person A wurde wieder gefunden
xx.xx.xxxx Post von BS an A's aktuelle neue Adresse? Inhalt unklar
xx.xx.xxxx Bescheide an A's neue aktuelle Adresse? Inhalt unklar
xx.xx.xxxx Vollstreckungsankündigung durch GV Stadtkasse Finanzamt?

also irgendwie wäre so eine Auflistung besser

xx.xx.xxxx immer ein fiktives Datum, aber richtige Reihenfolge
Titel: Re: Hilfe vollstreckungsankündigung von 2009-2010
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 01. Februar 2016, 13:08
Oder ganz simpel: Ist ein Gebührenbescheid zugestellt worden?
Kann das die Rundfunkanstalt oder wer immer nachweisen?
Wenn nein dann könnte man sich auch auf die Einrede der Verjährung berufen...