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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Kurt am 24. Januar 2016, 09:20

Titel: Erwerb von Nutzungsrechten an nicht-privaten Anschriften (aus 2015)
Beitrag von: Kurt am 24. Januar 2016, 09:20
Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt für diverse Informationsaktionen im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten den Erwerb von Nutzungsrechten an nicht-privaten Anschriften mit korrekter Firmierung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens in 2 Losen aus.

http://ausschreibungen-deutschland.de/242416_NP-Anschriften_2015_Koeln

http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:407088-2014:TEXT:DE:HTML&tabId=1

Gruß
Kurt
Titel: Re: Erwerb von Nutzungsrechten an nicht-privaten Anschriften (aus 2015)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 24. Januar 2016, 09:44
Zitat
Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6

Daß der BS als nicht rechtsfähige Einrichtung niemenden vertreten darf, haben sie anscheinend kapiert.
Die "Geschäftsführung des BS" darf das aber auch nicht, da das in keinem Gestz so geregelt ist.
Die spinnen doch alle.
Titel: Re: Erwerb von Nutzungsrechten an nicht-privaten Anschriften (aus 2015)
Beitrag von: anne-mariechen am 24. Januar 2016, 10:28
Dieser Schnüffelverein ist nicht zufrieden mit Angaben aus der öffentlichen Verwaltung und IHK's. Das sind doch die perfekten Aufträge für die der im Geflecht der Post betrieben Werbeunternehmen.

Tja in Deutschland muss mal alles ordentlich durchgefilzt werden. Jedes Unternehmen, Firma, Organisation bis zur Einzelperson, jeder bekommt eine Kostenstellennummer und wird abkassiert.

Der Staat weis in Zukunft genau wer eine für Ihn lohnende Andresse in Verbindung mit welchen Personen ist.

Die Deutsche Bank macht die größten Verluste und dem Chef sein wichtigstes Ziel ist die Abschaffung des Bargeldes. Warum wohl?

Die staatliche Schnüffelei wird um einvielfaches Schmlimmer als in der DDR. Wir Bürger in der Gesamtheit der deutschen Bevölkerung einschließlich der EU werden da noch Augen machen.
Titel: Re: Erwerb von Nutzungsrechten an nicht-privaten Anschriften (aus 2015)
Beitrag von: seppl am 24. Januar 2016, 10:48
Hier die zwei in der Ausschreibung erwähnten Dienstleister, die den Zuschlag für die Schnüffelei bekommen haben:

http://www.acxiom.de/
http://www.bedirect.de/

Aufgeführt unter der Liste der Geschäftspartner wird der Beitragsservice bei beiden nicht. Warum nur?
Titel: Re: Erwerb von Nutzungsrechten an nicht-privaten Anschriften (aus 2015)
Beitrag von: ChrisLPZ am 24. Januar 2016, 10:51
Zitat
V3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Acxiom Deutschland GmbH
63263 Neu-Isenburg
DEUTSCHLAND

beDirect GmbH & Co. KG
33311 Gütersloh
DEUTSCHLAND
Quelle: http://ausschreibungen-deutschland.de/242416_NP-Anschriften_2015_Koeln

Zitat
beDirect in Gütersloh wurde 2001 als Joint Venture von arvato, dem Outsourcing-Spezialist aus dem Hause Bertelsmann, und Creditreform, der größten Wirtschafts­auskunftei Deutschlands, gegründet. 100 Mitarbeiter an sechs Standorten in Deutschland bieten den Kunden aus Telekommunikation, Handel, Finanzdienst­leistungen, Behörden und anderen Branchen Adressen, Daten und Individual­lösungen für die Kundengewinnung und die Bestands­kundenpflege.

Carl-Bertelsmann-Straße 105–107
33311 Gütersloh
Tel.: +49 5241 - 80 456-00

info@bedirect.de
www.bedirect.de
Quelle: http://www.isogmbh.de/unternehmen/partner/bedirect.html

Zitat
Acxiom Deutschland

Im Jahr 2004 wurde die Acxiom Deutschland GmbH gegründet.

Einen Großteil seiner Informationen bezieht das Unternehmen von öffentlich zugänglichen Registern, von Statistikämtern, aus dem Telefonbuch und vom Umzugsservice der Deutschen Post.

Das Unternehmen teilt Deutschland in 1,46 Millionen Straßenabschnitte ein, um auf Geodaten basierende Angaben über die Bewohner machen zu können.

Das Datenschutzgesetz ist dabei in Deutschland jedoch deutlich schärfer als in den Vereinigten Staaten. So dürfen die Geodaten nicht individualisierbar sein, jeder Datensatz muss mindestens fünf Haushalte umfassen. Das heißt: Hierzulande darf Acxiom weniger individualisierte Daten über einen Bürger speichern als in den Vereinigten Staaten.


Quelle (lesenswerter Artikel auf Zeit.de):
http://www.zeit.de/2013/28/acxiom/seite-2

Wäre einmal interessant zu erfahren, was der (unnötige, da, wie anne-mariechen schon geschreiben hat, Handelsregistereinträge und IHK Datenbestände vorhanden sind) Spass gekostet hat.

(Seppl war wieder einmal schneller am Abzug  ;))
Titel: Re: Erwerb von Nutzungsrechten an nicht-privaten Anschriften (aus 2015)
Beitrag von: ellifh am 24. Januar 2016, 12:25
Da es sich um das Jahr 2015 handelt, wird man den Posten "Adresserweiterung für Datenerhebung" oder ähnlich betitelt/umschrieben in der Bilanz der RA finden können. Mit der erstmaligen Erhebung 2013 war es auch so. Und es handelte sich durchaus nicht um Peanuts.

Die Kosten wurden hier schon einmal benannt, finde es nur gerade nicht.