gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: InesgegenGEZ am 21. Januar 2016, 18:06
-
Person X wurde vor kurzem mitgeteilt, das die Verhandlung auf einen Einzelrichter übertragen wird. Obwohl mehrere Gründe vor Monaten dargelegt wurden, wieso die Klage eine grundsätzliche Bedeutung hat. Nicht umsonst gibt es mehrere Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht, die eindeutig eine grundsätzliche Bedeutung aufzeigen. Auf den Brief von Person X wurde allerdings nie geantwortet, es kam vor kurzem nur der Verhandlungstermin, OHNE Begründung und OHNE auf die dargelegten Gründe einzugehen. Die Argumente von Person X wurden einfach ignoriert.
Zudem wurde vor Monaten über das VG an den Beitragsservice ein mehrseitiger Fragenkatalog geschickt, die seitens des BS nie beantwortet wurden.
Person X versucht gerade zu GLAUBEN, das man sich in Deutschland in einem Rechtstsaat befindet. Nun die Frage, wenn die Richter kein Argument bringen, wieso die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Gegenseite scheinbar nicht auf die Argumente der Klägerseite einzugehen braucht, kann man dann nicht schon im Ansatz von Befangenheit und KEINEM FAIREN VERFAHREN ausgehen?
Was wäre hier rechtlich möglich. Die Einzelrichtergeschichte ist ja aufgrund von §6 Abs. 4 VwGO unanfechtbar.
Für Tipps und Hinweise ist Person X dankbar.
-
Sammeln, festhalten, protokollieren.
Wenn es wirklich so krass abläuft darf Person X das BVG anrufen, dieses mahnt zwar nur das VG und Person X darf erneut vorm VG sprechen, aber besser als nix. Die rechtlichen Grundlagen dazu würden mich auch interessieren, um es an anderer Stelle zu dokumentieren.
Sieht wirklich nach Standgericht aus. Klappe halten und am Verhandlungstag die Watsche kassieren, die Urteilsbegründung kann Person X beim Hinausgehen am Kopierer selbst ziehen. Abruf-Code: 0815.
-
Bislang könnte Person X folgendes vielleicht ins Spiel bringen:
Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Verletzung Art. 20 GG
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Verletzung Art. 103 Abs. 1 GG
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass das Gericht die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht ( BVerfGE 47, 182 <187 f.>; 49, 212 <215>; stRspr).
Dem Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG ferner die Pflicht, vor dem Erlass seiner Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör auch tatsächlich gewährt wurde (BVerfGE 36, 85 <88>; 50, 280 <285 f.> ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2006 - 2 BvR 1104/05 -, NJW 2006, S. 2248 <2249>).
Könnte Person X vielleicht auch eine Anhörungsrüge ins Spiel bringen gemäß § 152a VwGO? Wenn ja, wie würde das ablaufen? Vor allem geht dies auch vor einer Verhandlung?
-
Schau auch mal nach im Web, ob Du den Namen des Einzelrichters oder dessen Vorgesetzten in irgend einem Gremium bzw. auf der Gehaltsliste der ÖR findest.
-
Es steht dem Betroffenen frei, es zu rügen und entsprechende Aussagen des BS abwarten zu wollen und um Verschiebung des Termins bis Erledigung zu bitten.
Wurde die Übertragung auf einen Einzelrichter mit leichter Sachlage begründet oder gar nicht?
-
Gibt es etwas neues?
Person A geht es ähnlich: Übertragung auf Einzelrichter ohne Begründung.
FRAGE//Termin APRIL// Ordnungsgemässe Verhandlung? sowie Einzelrichter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18121.0.html
Bisher keine Klageerwiederung, bisher kein Thema der Klage vom BR beantwortet.
Kann explizit aus Bestandteilen der Klage eine Frageliste mit der Bitte um Antwort erstellt werden -oder ist das jetzt zu spät?
P.S: Bitte um Nachsicht für ggf. überschneidende Beiträge- Person A benötigt Unterstützung, Frau wird nächste Woche operiert und Person A hat mittlwerweile vier kleine Kidiis (sie alle mal irgendwann ein WOhnung haben), d.h. die Zeit für mehrere Tage googeln wie zur Zeit der Klageerstellung ist vorbei!
-
FRAGE//Termin APRIL// Ordnungsgemässe Verhandlung? sowie Einzelrichter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18121.0.html
Bisher keine Klageerwiederung, bisher kein Thema der Klage vom BR beantwortet.
Kann explizit aus Bestandteilen der Klage eine Frageliste mit der Bitte um Antwort erstellt werden -oder ist das jetzt zu spät?
wieso sollte das jetzt zu spät sein? Ist ja nicht des Klägers Schuld, wenn sehr plötzlich das Verfahren weiterbetrieben und sogleich terminiert wird. Nur zu, fühlt sich ein Laie versucht zu sagen, nur zu, Anträge stellen, Fragen stellen! Rügen und Terminverschiebung beantragen (s. Antwort #4).