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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: cleverle2009 am 21. Januar 2016, 09:28

Titel: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 21. Januar 2016, 09:28
Person A ist nun auch in der Vollstreckung. Er ließ es darauf ankommen. Nun hat A dem Aufsicht führenden Richter den Auftrag erteilt, die Bescheide zu überprüfen. Person A argumentierte einmal mit der Schriftformerfordernis(Unterschrift) für bestimmende Schriftstücke, der Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte, die nur für Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zuständig sind und der dort tätigen Richter, die die Voraussetzungen des Grundgesetzes nicht erfüllen. A denkt dort sind die Richter Kläger, Beklagte und Richter in Personalunion, das ist grundgesetzwidrig.

Des weiteren führte A an, dass die Rechtsbehelfsbelehrung grob rechts fehlerhaft ist, da der ordentliche Rechtsweg für Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art - seine Widersprüche bezogen sich auf den fehlenden Rechtsgrund - nicht aufgezeigt wurde.

Das was A hier von sich gibt ist seine Meinung und keine Aufforderung es ebenfalls so zu machen.

Der Termin ist am 1.2.2016 zur VA beim Unternehmer Gerichtsvollzieher. Dem A auch das Recht absprach hoheitliche Rechte auszuüben. Er ist kein Beamter mehr. Artikel 98 a wurde noch nicht ins Grundgesetz eingefügt, weil es dazu keine Mehrheit für diese Verfassungsänderung gab.


Person A hat sich im Vorfeld selbstverständlich abgesichert. Hat das Geld auf die Seite gelegt um noch im letzten Augenblick zahlen zu können.

Dem Intendanten meiner Rundfunkanstalt, dem Gerichtsvollzieher und dem Beitragsservice kündigte A Zahlung an unter dem Vorbehalt der Rückforderung wenn der Rundfunkstaatsvertrag ganz oder in Teilen grundgesetzwidrig sei.

Das Schreiben des sogenannten Gerichtsvollziehers übermittelt A der Staatsanwaltschaft zur Prüfung, ob hier eine Erpressung oder ein Betrug vorliegt, weil aus dem Schreiben die wahre Identität des Verfassers nicht hervorging.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 24. Januar 2016, 18:18
Der Beschluss des Amtsgerichtes
Ist das nicht eine merkwüedige Gläubigerin?
Die restlichen Seiten kommen demnächst.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 24. Januar 2016, 18:41
Vielleicht hilft die sofortige Beschwerde, mit der Begründung, daß es die im Beschluß genannte Gläubigerin überhaupt nicht gibt? Sofortige Beschwerde ist auch nicht so teuer.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: anne-mariechen am 24. Januar 2016, 19:06
Der Beschluss des Amtsgerichtes
Ist das nicht eine merkwüedige Gläubigerin?
Die restlichen Seiten kommen demnächst.

Diese Gläubigerin gibt es rechtlich gar nicht. Diese Gerichte und alle Beteiligten einsließlich aller Verwaltungsorgane können Namen und Adresse beliebig austauschen und trotzdem anwenden.

Wo gibt es denn sowas? Ich würde ja nichts sagen, wenn diese LRA's und der Beitragservice eine saubere gleichbleibende Regelung anwenden würden.

Diese Schreiben muss man alle Sammeln und den Richter vorlegen. Wie hier die Bevölkerung verarscht wird ist nicht zu glauben.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 24. Januar 2016, 20:34
Bei einem Verwaltungsgericht würde Person Z glauben zu wissen aus welchen Gründen solch wundersame Urteile entstehen könnten.
Was fällt euch bei folgenden zwei Seiten auf?

http://www.vgh.bayern.de/

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/verwaltungsrat-mitglieder112~_image-6_-e6eafdd02d017f47d2a63b6fede3a4cac227b7eb.html

Stephan Kersten hätte Person Z gerne als "Richter" in einer öffentl. Verhandlung in Sachen Rundfunkgebühren... >:D

 
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 24. Januar 2016, 20:43
Fest verfilzt. Hier kriegt nur einer Recht.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: ellifh am 24. Januar 2016, 20:47
Der, der die Kohle hat, oder das vermeintliche  Recht auf Kohle, viel Kohle...
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 24. Januar 2016, 21:00
Trotzdem würde Person µ sofortige Beschwerde einlegen. Mal schaun, wie die Filzokraten den nicht existenten Gläubiger wiederbeleben.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 25. Januar 2016, 09:40
Danke euch allen für die Aufmerksamkeit.

Der angebliche Schuldner hat über das Wochenende die sofortige Beschwerde verfasst. diese geht heute dem Amtsgericht zu.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 25. Januar 2016, 09:48
Die Ausreden des Gerichts interessieren mich sehr!
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 25. Januar 2016, 11:40
Die Ausreden des Gerichts interessieren mich sehr!

Ich bin gerade dabei die restlichen Seiten aufzubereiten.
Diese werde ich dann dem Forum zur Verfügung stellen.

Vielleicht kann mir ja mal jemand helfen, ich suche
den Beitrag in dem das Dokument beschrieben ist,
mit dem Gerichte, Gerichtsvollzieher und Beitreibungsstellen
der Kommunen vom Beitragssevice beeinflusst werden sollen.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 25. Januar 2016, 11:57
zum Beispiel diese:

Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 25. Januar 2016, 12:23
Erst mal Danke an Geiz ist geil für die Infoblätter.

Nun die komplette Dokumentation des Beschlusses in anonymisierter Form.
Die erste Seite
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 25. Januar 2016, 12:24
Die zweite Seite
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 25. Januar 2016, 12:25
die dritte Seite
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 25. Januar 2016, 12:26
die vierte Seite
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 25. Januar 2016, 12:26
die fünfte Seite
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 25. Januar 2016, 12:27
die sechste Seite
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 25. Januar 2016, 12:36
Der Prüfauftrag von Person A an den Richter bezog sich auf die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung mit Androhung der VA auf die der Richter nicht einging.
Die Beschwerde von Person A behandelt nun explizit diesen Punkt. Denn das Amtsgericht ist ausschließlich für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und nicht zwischen Verwaltungen und Bürgern zuständig.

Die Anzeige von Person A gegen den Gerichtsvollzieher bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges hatte noch keine Antwort zur Folge.

Der Werdegang des fiktiven Richters von Person A
Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof (ab 01.03.2011, ..., 2014)
ab 01.06.2008 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg
01.03.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof
ab 01.03.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof
Der Beschluss war als Richter gleichen Namens unterzeichnet.

Der Beamteneid, den Staatsanwälte zu leisten haben
Zitat
§ 64
Eidespflicht, Eidesformel

(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.

(4) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Abs. 1 Nr. 1 zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.


Der Richtereid
Zitat
Deutsches Richtergesetz
§ 38 Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

    "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

http://rechtsstaatsreport.de/staatsanwaelte/

Hier wird auf die Rechtswirkung reflektiert.

Wer allerdings beide Eide geleistet hat, kann schon mal irre werden, welchem Eid er nun zu gehorchen hat.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 26. Januar 2016, 20:20
Zitat
in Kraft ab: 01.05.2015
Ergänzungsvorschriften zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
JMBl 1980 39
Datenbank BAYERN-RECHT 3101-J
...
§ 9
Durchsuchung
(zu § 61 GVGA)

1.
    Der Gerichtsvollzieher soll zunächst versuchen, den Auftrag auch ohne richterliche Durchsuchungsanordnung auszuführen. Er kann davon absehen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Schuldner der Durchsuchung widersprechen oder der durch einen vergeblichen Vollstreckungsversuch gewarnte Schuldner pfändbare Sachen beiseite schaffen wird oder wenn sonstige Schwierigkeiten zu erwarten sind.
2.
   Eine Belehrung des Schuldners darüber, dass er dem Gerichtsvollzieher ohne richterliche Anordnung die Durchsuchung verweigern kann, ist nicht erforderlich.
3.
    Gefahr im Verzug kann in der Regel dann angenommen werden, wenn Eilfälle zu erledigen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Grund eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung vorzunehmen sind.

http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV263715?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
...

Es kann durchaus sein, dass manche Gerichte von der Änderung nichts mitbekommen haben.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: Kurt am 28. Januar 2016, 20:38
OT - und/oder doch passend !?

Landtag Rheinland-Pfalz - 16. Wahlperiode - 13. Sitzung, 10. November 2011

Abg. Frau Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Zitat
Zum Schluss möchte ich noch eine kurze kritische Anmerkung machen.
Mich haben in den letzten Tagen zahlreiche Mails erreicht, die sich nicht auf die GEZ-Gebühr bezogen, sondern auf Verfahren von Staatsverträgen.
Bürgerinnen und Bürger haben mir geschrieben bzw. gefragt, wie sie sich überhaupt in diese Entscheidungsprozesse einbringen können, und bemängelt,
dass die Festlegungen in den Staatsverträgen schon quasi getroffen worden sind, bevor das Parlament unterrichtet wird.
Das sind lauter Fragen, denen wir uns nach meiner Meinung in der Enquete-Kommission stellen müssen, z. B. wie Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz bei
den Staatsverträgen erhalten können.
Danke.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 29. Januar 2016, 08:04
Danke Kurt für diesen wertvollen Hinweis.
Ein weiteres Zeichen dafür, dass Politiker uns eine Scheindemokratie vorspielen
und es allerhöchste Zeit wird, zu lärmen.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 30. Januar 2016, 16:29
Die sofortige Beschwerde von Person A an das Amtsgericht im Anhang
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: cleverle2009 am 30. Januar 2016, 19:37
Wow - arbeitet das Gericht schnell. Meiner sofortigen Beschwerde kann nicht abgeholfen werden und schwups soll sich das Landgericht mit beschäftigen. Aber wie das? Das Landgericht ist ja auch nicht zuständig für Rechtsstreitigkeiten verfassungsrechlicher Art. Das wird bestimmt noch lustig.
Das Landgericht ist grundsätzlich zuständig für Streitigkeiten mit einem Streitwert von über 5.000,-- EUR (mit Ausnahme von Wohnraum-/Mietstreitigkeiten) und in Strafsachen ganz allgemein für schwere Verbrechen und besondere Straftaten. Das Landgericht ist außerdem Berufungsinstanz für Entscheidungen des Amtsgerichts.
Ich habe doch auch keine Berufung eingelegt. Oder überseh ich da was?

Der Besschluss zur Vorlage zum Landgericht des aufsichtführenden Richters.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. Januar 2016, 20:35
Das ist so richtig. Wenn das AG der Beschwerde nicht abhelfen kann, muß sie dem nächsthöheren Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt
Beitrag von: Bürger am 01. Februar 2016, 11:22
@cleverle2009

1) Es mussten leider mehrere der letzten Kommentare angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Es ist nicht Aufgabe der Moderatoren, immer wieder darauf hinzuweisen. Bitte zukünftig konsequent selbst darauf achten.

2) Mir scheint, eine fiktive Person A würfelt hier im gesamten Thread ein paar Dinge durcheinander.
Rechtsfragen (auch die der Verfassungskonformität) sind nach bisheriger Kenntnis NICHT (mehr) Bestandteil im Vollstreckungsverfahren, sondern wären im Widerspruch gegen den Bescheid anzubringen.
Ist dieser nicht zugestellt/ nicht bekanntgegeben worden, so geht es nicht um "Rechtsfragen", sondern um eine "Vollstreckung ohne Bescheid" eigentliche Vollstreckungsgrundlage ("Titel"). Auch da würden Fragen der (Un-)Rechtmäßigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rudnfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) nicht behandelt.
Wurde der Bescheid jedoch zugestellt und Widerspruch incl. Antrag auf AUssetzung der Vollziehung eingelegt, von ARD-ZDF-GEZ kein WiderspruchsBESCHEID erstellt, sondern trotz Widerspruch Vollstreckung eingeleitet, so handelt es sich um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch" / "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID".
Zu all dem existieren bereits mannigfaltige Beiträge im Forum.
Da es sich im vorliegenden fiktiven Fall um letztere Konstellation zu handeln scheint, sei vorsorglich darauf hingewiesen, dass hier nach bisheriger Kenntnis eine weitere Auseinandersetzung allein mit Amts- und Landgericht wenig Aussicht auf Erfolg verspricht, sondern vielmehr weitere rechtliche Schritte beim Verwaltungsgericht eingeleitet werden müssten (oder allenfalls ARD-ZDF-GEZ in einem gesonderten Schreiben dazu aufgefordert werden könnten, erst mal ihre Hausaufgaben zu machen und die Vollstreckung unverzüglich einzustellen).


Kurzum:
Bitte erst mal die Grundlagen verinnerlichen, bevor hier eine Person A mit allem möglichen um sich wirft...
...in der Sache aber nicht weiterkommt.

"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Optionen je nach Werdegang...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html