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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: dreamliner am 19. Januar 2016, 17:18
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Hallo Mitstreiter,
hier mal eine ausführliche Erklärung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und was die Änderungen im einzelnen bedeuten.
http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F17%5F5000/4501-5000/17-4928.pdf
Die Erläuterung beginnt ab Seite 21.
Besonders die Seiten 31-36 sind der pure Wahsinn. Hier will man sich sämtliche Rechte einräumen und im Gesetz verankern um an die Daten der Bürger zu bekommen.
Damit wird sich keiner mehr dem "System" entziehen können.
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@dreamliner
Hallo dreamliner,
die Meldedatenverordnung 30.9.2015 wurde zum Bund verschoben und dort ist zu lesen:
unter § 35 Datenübermittlungen an den Bayerischen Rundfunk - das dürfte in allen Ländern gleich sein.
(1) 1Die Meldebehörden der Haupt- und Nebenwohnung können dem Bayerischen Rundfunk oder der gemeinsamen Verwaltungsstelle nach § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 7. Juni 2011 (GVBl. S. 258, BayRS 2251-17-S) in der jeweils geltenden Fassung bei einer Anmeldung, Abmeldung oder einem Todesfall folgende Daten volljähriger Einwohner
http://bayrvr.de/2015/09/30/gvbl-112015-meldedatenverordnung-melddv-verkuendet/ (http://bayrvr.de/2015/09/30/gvbl-112015-meldedatenverordnung-melddv-verkuendet/)
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2015/heftnummer:11/seite:357 (https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2015/heftnummer:11/seite:357)
Das heißt, dass für die Übermittlung kein Zwang besteht und damit kann der Bürger widersprechen.
Ich habe bei meiner Meldebehörde beantragt, keine Datenübermittlung vorzunehmen.
Ich musste allerdings ein weiteres Schreiben verfassen, dass ich das auch in Bezug auf den Bayerischen Rundfunk verhindert haben möchte. Für dieses zweite Schreiben habe ich allerdings noch keine Antwort erhalten.
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Für dieses zweite Schreiben habe ich allerdings noch keine Antwort erhalten.
Na dann: Vielleicht mal den Parlamentariern - und solchen die es bleiben / werden wollen - davon erzählen und fragen?
Vor den Landtagswahlen in BW, NRW, RP Kandidaten anschreiben zum Thema ÖRR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17205.msg113411.html#msg113411
Und ich erlaube mir hier die Querverweise zu
16., 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, was ist mit denen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16527.msg113332.html#msg113332
und
19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.msg107828.html#msg107828
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(§ 14) Im neuen Satz 9, der im Wesentlichen dem bisherigen
Satz 6 entspricht, wird der Begriff der Auskunftssperre durch einen Verweis auf § 51 des Bundesmeldegesetzes konkretisiert.
Heißt das, erst wenn eine Sperrung nach § 51 BMG eingerichtet ist werden keine Daten mehr an den Beitragsservice übermittelt?
Durch die Bezugnahme auf das Bundesmeldegesetz erhält die Vorschrift einen höheren Bestimmtheitsgrad, der mehr Klarheit für die Bürger schafft.
"Mehr Klarheit für den Bürger" Ja nee, is klar! :D