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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: noGez99 am 17. Januar 2016, 11:11
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Rundfunkanstalt stellt Kostenausgleichungsantrag
Von einer Person A wurde ich gefragt wie das gehandhabt wird:
Eilantrag: Rundfunkanstalt will Kostenpauschale von ca 20 Eur nach §106 ZPO.
Es gibt keine Aufstellung der Kosten.
Person A kann ggf. eine Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag abgeben.
Was kann da Person A schreiben? Person A findet 20 Eur für Porto zu hoch.
Edit DumbTV:
Siehe dazu auch:
NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23513.0
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9799.0
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Das ist die übliche pauschale Kostennote für Porto, Telefon, Briefpapier.
Die wird aber erst mit Urteil fällig.
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Person A hat die Pauschale nicht bezahlt, weil sie aus Gewissensgründen jegliche Zahlung an die Landesrundfunkanstalt verweigert. Dies wurde der LRA so auch offen schriftlich mitgeteilt. Die LRA hat, trotz gerichtlicher Festsetzung, bisher nicht versucht die Kosten beizutreiben.
Ansonsten ist die pauschale Summe korrekt. Es wird aber vom Gericht festgelegt, wieviel an wen zu zahlen ist.