Datum | Titel | Absender |
15.04.2015 | Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag | Beitragsservice |
13.05.2015 | Bestätigung der Anmeldung | Beitragsservice |
05.06.2015 | Zahlung der Rundfunkbeträge | Beitragsservice |
01.08.2015 | Zahlungserinnerung | Beitragsservice |
02.10.2015 | Festsetzungsbescheid | Südwestrundfunk + Beitragsservice |
02.11.2015 | Festsetzungsbescheid | Südwestrundfunk + Beitragsservice |
03.01.2016 | Mahnung | Südwestrundfunk + Beitragsservice |
Dies am besten schnellstmöglich per FAX vorab mit Sendeprotokoll nachweislich versenden...ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Mahnung" vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Mahnung" [...] erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch die in der "Mahnung" enthaltene/n Mahngebühr/en in Gänze zurück.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Mit freundlichen Grüßen