gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Weilsreicht am 14. Januar 2016, 21:56
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Guten Abend werte Damen und Herren,
Hier sind viele schöne Beiträge zu finden. Doch eine Frage stellt sich mir trotz Suche...
Da Person X nun zu beginn des neuen Jahres 3.01. das erste Widerspruchsfähige Schreiben mit dem Romantitel "Festsetzungsbescheid" vom M D R und seinem Wachhund bekommen hat, hat sie sich auf die Suche im Forum gemacht. Einige schöne Beiträge gefunden. Allerdings mit den Jahren 2014... Nun Hat sich bei diesen etwas Grundlegend geändert oder kann Person X diese schönen Beiträge ohne weiteres nutzen um die Fristen und Richtlinien zu wahren?
Schöne Grüße aus Sachsen
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Ich habe einen neuen Musterwiderspruch hier geschrieben:
Widerspruch 2015, Musterwiderspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15586.0.html