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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 13. Januar 2016, 22:16

Titel: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 13. Januar 2016, 22:16
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Bahnhofsvorplatz 3
(also direkt am Bahnhof)

45879 Gelsenkirchen

Dienstag, 26.01.16

13.15 Uhr


googlemaps.
https://www.google.de/maps/search/verwaltungsgericht+gelsenkirchen/data=!4m2!2m1!4b1?hl=de&dg=dbrw&newdg=1

Ein sehr aktiver Mitstreiter wird an diesem Termin seine Verhandlung haben.

Also alle, die irgendwie können, hingehen. 8)

Ich würde supergerne auch daran teilnehmen, kann es aber leider  :( nicht.

Wer also Zeit hat und/oder in der Nähe ist, es tut einfach unheimlich gut, Verstärkung zu haben. :)
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 25. Januar 2016, 22:28
Lieber Mitstreiter,

wünsche denn mal für morgen gutes Gelingen. :)

Wäre super gerne auch dabei, vor allem, um zu sehen/hören wie deine Argumente ankommen werden,

dies würde ich gerne hautnah erleben wollen.

(bin zumindestens im Gedanken dabei 8))

Aber du wirst ja sicher berichten, dafür schon mal ein dickes Danke Schön :)
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 25. Januar 2016, 23:32
Viel Glück und Richter, die sich an Recht und Gesetz halten.
Ein statistisch abweichendes Urteil würde der Glaubwürdigkeit der Justiz gut zur Gesicht stehen und die Hoffnung auf unabhängige Richter stärken.
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: democratic am 26. Januar 2016, 00:38
Ich werde mein Bestes geben, ich rechne mit 3-5 Leuts im Publikum.
Habe mich vorbereitet und werde den Richter gezielt und freundlich um Beurteilung der Rechtsverstösse in den Bereichen GG, Gleicheitsgebot, Typisierung und Freistellung bei Nichtnutzung bitten. Grundlagen: Eigene Klageschrift, Ergänzung der eigenen Klageschrift, Klageerwiderung des WDR und bisherige Urteile
Ziel: Aufhebung der Bescheide wegen Nichtnutzung der ÖR-Medienoption. Behelfsweise Angriff über die Grundrechtsverletzungen.

Wird wohl abgewiesen, aber der Versuch ist es allemal wert

Kämpferische Grüße und Danke für euren Beistand!
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: Sebastian am 26. Januar 2016, 16:49
Gibt es schon Infos zu der Verhandlung?
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: democratic am 26. Januar 2016, 18:13
Liebe Mitstreiter!

Heute lief meine Verhandlung beim VG Gelsenkirchen.

Doch zu allererst möchte ich mich für die tatkräftige Unterstützung bei meinem begleitenden Publikum bedanken! Für mich wurde protokolliert, die Jugend war vertreten, die Familie, der runde Tisch und unser  8) Hero Maxkraft24  8) waren auch dabei.

Und mein Dank gilt auch  – und da mag sich mancher die Augen reiben -  dem Richter! Man kann nur sagen: Fair, sachlich, verbindlich mit Herz und Verstand. Was natüüüühhhrrrlich fehlte war ein mündliches Urteil oder Vorab-Einschätzung des Ausgangs meiner Klage. :-[

Ich habe für die Aufhebung der Beitragsbescheide wegen Nicht-Nutzung der ÖR-Option (nutze schon seit über 20 Jahren weder Radio noch TV) geklagt. Zu Beginn habe ich erweiterte Klagebegründungen in Schriftform nachgereicht und um Aufnahme in die Akten gebeten. Aus diesen Unterlagen habe ich vorgetragen.

Fazit: (Noch) kein Urteil, sondern nur die Zusicherung, dass die Kammer meine Argumente diskutieren und mir das Urteil in wenigen Wochen zustellen wird.

Sachvortrag:

- Typisierung: Nichtnutzer und Nutzer werden in einen Topf geworfen, obwohl Nichtnutzer weit mehr als 10%, Berücksichtigung der Nichtnutzer würde auch keine unüberwindbare Hürde darstellen. Ich bin seit über 20 Jahren Nicht-Konsument der ÖR

- Die ungehinderte Unterrichtung aus allg. Zugänglichen Quellen lt. (Art.5 Abs 2 GG) .ist nicht gegeben. Dieses ungehindert ist nicht eingrenzbar, umdeutbar bzw. einschränkbar, hierfür gibt es klare Regeln, welchen Gerichte&Politik unterworfen sind. Das per GG verbriefte Schutzrecht des Bürgers gegen Staatswillkür wurde ausgehebelt und verletzt.

- Der Rundfunkbeitrag kommt als eine Grundpflicht daher, welche durch das Grundgesetz verboten ist.

- Unversehrtheit der Wohnung: Eine Abgabe auf Wohnraum kann zu deren Verlust führen, wenn die Miete wegen der Abgaben nicht mehr gezahlte werden kann

- Der Rundfunkbeitrag ist völlig überhöht: Ich bezahle Null Euro, da die Berechnung der Beitragshöhe in RbStV nicht, wie zwingend vorgeschrieben, gesetzlich geregelt ist.

- Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum: Wenn jemand mir das Geld aus der Tasche zieht, greift er in mein Eigentum ein.

- Beim Rundfunkstaatsvertrag und den auf ihm beruhenden Gesetzen der Länder zur Erhebung des Rundfunkbeitrags um verbotene Verfassungsdurchbrechungen, denen Art. 79 Abs. 1 Satz 1 GG entgegensteht.

- Der Rundfunkbeitrag ist ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Vereinigungs- und Vertragsfreiheit: Ich werde gezwungen, mit einem Verein einen Vertrag abzuschließen, ohne eine Gegenleistung und Mitbestimmung zu erhalten. Analogon: IHK-Zwangsbeitrag

- Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit

- Ergänzung zu Absatz 6 der Klageschrift (Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Gleichheitsgebot), Anmerkung zur Klageerwiderung des WDR, Absatz 2., Seite 8/19

- Rundfunkbeitrag erscheint wir eine Steuer auf Wohnraum

- Der Rundfunkbeitrag verletzt Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

Weitere Details können meiner Klage-Erweiterung entnommen werden, welche ich bald hochladen werde.

Schlussbemerkung des Richters, Tenor: Grundrechte wären Auslegungssache, sie wären eine „Geisteswissenschaft“. Die Kammer, also er und seine 3 Kollegen wären der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag im Sinne der „Moderne“ mit dem GG vereinbar wäre. Auch Grundrechte wären nicht statisch. Mal sehen, was da noch herauskommt, ab nun ginge es für mich mit RA weiter …

Schlussbemerkung meinerseits, Tenor: Für die Auslegung von Grundrechten wiederum klare Gesetze und Vorschriften, denen sich ALLE zu unterwerfen haben, diametrale Aussagen und Gesetzesumkehrungen wie z.B. beim (Art.5 Abs.2 GG) sind per Gesetz ausgeschlossen. Dies werde ich weiterverfolgen –> Nächste Instanz.

Einschätzung meinerseits: Die Klage wird angewiesen …

Kämpferische Grüße
und
bis zum 13.2. auf'm Infostand in Essen, Ruhrpott
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: Roggi am 26. Januar 2016, 19:16
Danke @democratic, für diesen tollen Bericht. Da der Richter meint, Grundgesetze sind Auslegungssache, kann man schon erkennen, wie es weitergehen könnte. Dazu werden die altbekannten Urteile der Schande zitiert. Warum Grundgesetze plötzlich nicht statisch sein sollen, ist sehr fragwürdig, weil ein Verwaltungsgericht doch gar nicht darüber entscheiden kann. Wenn das Verwaltungsgericht zweifel hat, dass der Rundfunkbeitrag wegen den statischen Grundgesetzen nicht grundgesetzkonform ist, müsste ja eigentlich erst gegen den Rundfunkbeitrag entschieden werden, danach müsste/könnte das Grundgesetz geändert werden, dann erst wäre der Rundfunkbeitrag verfassungskonform in einem neuen Gesetz möglich. Allerdings nicht rückwirkend, so dass die Widersprüche offenkundig sind. Das Grundgesetz in seiner jetzigen, statischen Fassung schützt uns vor solcher Staatswillkür. Leider wird ja verhindert, dass das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung herangezogen wird, sonst wäre der Spuk schon vorbei. Erstaunlich, dass ein Richter, der Recht sprechen soll, plötzlich das Grundgesetz hinderlich findet, weil es statisch ist, also lange Zeit nicht geändert wurde. Der Richter möchte gerne, dass das Grundgesetz geändert wird, um staatliche Willkür zu ermöglichen.  |-  gruselig... :-\
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: anne-mariechen am 26. Januar 2016, 20:17
Schlussbemerkung des Richters, Tenor: Grundrechte wären Auslegungssache, sie wären eine „Geisteswissenschaft“. Die Kammer, also er und seine 3 Kollegen wären der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag im Sinne der „Moderne“ mit dem GG vereinbar wäre. Auch Grundrechte wären nicht statisch. Mal sehen, was da noch herauskommt, ab nun ginge es für mich mit RA weiter …

Schlussbemerkung meinerseits, Tenor: Für die Auslegung von Grundrechten wiederum klare Gesetze und Vorschriften, denen sich ALLE zu unterwerfen haben, diametrale Aussagen und Gesetzesumkehrungen wie z.B. beim (Art.5 Abs.2 GG) sind per Gesetz ausgeschlossen. Dies werde ich weiterverfolgen –> Nächste Instanz.

Wenn ein Richter im VG-Verfahren eine solche Aussage trifft: Grundrechte wären Auslegungssache, Grundrechte wären nicht statisch

--- >>> dann müssen die Sachverhalt des RBStV zum jetzigen Zeitpunkt, sofort zum Bundesverfassungsgericht geben werden.

Nur dort kann die gesteuerte Geisteswissenschaft der Richter und der Politiker überprüft wird.

Das gilt für den derzeit gültigen RBStV und für jede folgende Änderung (RÄStV) in der sozusagen die Interessen der RF-Lobby alle paar Jahre neu gesteuert wird. Das würde mir als Richter auch auf den ......... gehen.

Nur durch diese vorgehensweise der Willkür werden Gesetze und Grundrechte nicht mehr statisch. Parteipolitische Interessensanpassung kann nicht von Gerichten toleriert werden.

Die Richter und Ihre Kammer müssen Ihre Aufgabe gegen über dem Klagenden gerecht wahrnehmen.

Sonst klingt das so, als wie wenn den Richtern und der Kammer unser Grundgesetz (GG) gleichgültig und egal ist.
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: maxkraft24 am 26. Januar 2016, 22:11
Ein paar ergänzende Sätze zu dem Bericht von democratic.

Der Richter war sympathisch und verständnisvoll. Er scheute einen Austausch mit dem Kläger nicht. Die Verfassungsfragen seien für ihn diskussionsfähig. Der ÖRR hat lt. BVerfG seine Berechtigung und soll nötig sein. Die Kammer hat sich in der Vergangenheit mit dem Thema befasst und die Richter des VG Gelsenkirchen schließen sich gefühlt der uns bekannten Tendenz an. Der Richter deutete jedoch an, nicht jedem bisherigen Urteilsspruch/jeder Denkweise zuzustimmen und falls sich der Kläger weiter mit dem Thema befassen möchte, wird er gespannt sein, wie es letztendlich ausgehen wird. Damit die nachgereichten Unterlagen/Argumente gewürdigt/berücksichtigt werden, ergeht das Urteil nach Auswertung der Schriftsätze.

Die zuletzt geäußerten Gedanken sind teilweise widersprüchlich, dies scheint dem Richter nicht aufgefallen zu sein. Wozu die in Aussicht gestellte Berufungsmöglichkeit, wenn die nachgereichten Unterlagen/Argumente zum Erfolg der Klage oder einer Vorlage an das BVerfG führen würden.

PS.:
Es hat mich gefreut die anwesenden Unterstützer kennen zu lernen.
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 26. Januar 2016, 23:39
@ democratic
Vielen Dank für deinen Einsatz und dein Engagement

und natürlich für Deinen tollen und ausführlichen Bericht. :) 8)
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: Bürger am 27. Januar 2016, 00:46
Vielen Dank auch von mir für den sehr lesenswerten Bericht und meine Anerkennung für diese augenscheinlich "reife Leistung"!

Die zuletzt geäußerten Gedanken sind teilweise widersprüchlich, dies scheint dem Richter nicht aufgefallen zu sein.

Bestünde denn auch nach der Verhandlung noch die Möglichkeit, einen Schriftsatz nachzureichen, der eben diese Widersprüchlichkeit noch einmal aufgreift?
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: democratic am 27. Januar 2016, 14:04
Liebe Mitstreiter!

anbei meine Klageerweiterung zum Download aus der Dropbox: https://www.dropbox.com/s/q5fx6wcq5jpjc4g/160126-Nachreichung%20Klageargumente%20%26%20Widerspr%C3%BCche-anonymisiert.docx?dl=0

Teile, welche die Grundrechtsverletzungen ansprechen, stammen von www.rundfunkbeitragsklage.de, einem Projekt der Grundrechteparteil www.grundrechtepartei.de.

@bürger & @maxkraft24: An die Widersprüche kann ich mich kaum noch erinnern, @maxkraft24, kannst du mir auf die Sprünge helfen?

Kämpferische Grüße
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: maxkraft24 am 27. Januar 2016, 15:47
Der Richter deutete jedoch an, nicht jedem bisherigen Urteilsspruch/jeder Denkweise zuzustimmen und falls sich der Kläger weiter mit dem Thema befassen möchte, wird er gespannt sein, wie es letztendlich ausgehen wird.

Der Richter deutete mehrmals zwischen den Zeilen das Fortführen (Berufung) der Klage während der mündlichen Verhandlung an. Das ist widersprüchlich zum zweiten Satz:

Damit die nachgereichten Unterlagen/Argumente gewürdigt/berücksichtigt werden, ergeht das Urteil nach Auswertung der Schriftsätze.

Wozu die im Verfahren mehrfach angedeutete Fortführung (Berufung) deiner Klage, wenn die nachgereichten Argumente zum Erfolg der Klage oder einer Vorlage an das BVerfG durchaus führen können? Deshalb gab es das Urteil nicht sofort am Verhandlungstag. Der Richter hätte hier eine klare Aussage machen sollen: Die Berufung wird zugelassen, wenn die nachgereichten Argumente nicht zum Erfolg der Klage reichen. Der mögliche Erfolg der Klage wurde nicht bekräftigt. Für mich klingt es nach einer höflichen Formulierung, um das bereits feststehende Urteil nicht sofort aussprechen zu müssen.

Bürger meint doch sicherlich, man könnte hier nachhaken. Wozu die Fortführung nötig, wenn die Argumente zur Verfassungswidrigkeit führen?
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: Kokoloriker am 27. Januar 2016, 17:26
 :'(

... dem Streiter K hatte der Richter des VG vorgestern auch gesagt, das er vollstes Verständnis für seine Argumente sowie für die Widerspruchs- und Klagepunkte hat, er persönlich auch 3-fach zum Pflichtbeitrag herangezogen würde und das alles wirklich gut nachvollziehen kann ...  ??? :laugh:

... die aufkeimende, gedankliche Freude  :angel: währte jedoch bei K nur kurz ...  :(

da ja bereits der Gegner aus Köln sein Erscheinen abgesagt hatte, weil das Ergebnis und die Vorgehensweise am VG tausendfach bekannt und so ein Termin mittlerweile nur noch lästig ist ...  >:(

... und der Richter dann hinzufügte: Er kann sich nicht über geltendes Recht (er meinte die bereits ergangenen höherrangigen Urteile) hinwegsetzen ...

K müsse dann halt "ein Haus" weitergehen ...  :-\

Seine letztmögliche Frage, ob, wie bereits ja mehrfach geschehen, das Verfahren auch ruhend gestellt werden könne, wurde ebenso negativ beantwortet: "Sowas machen wir hier nicht" !  :P

K würde also, trotz "netter Richter", keine große Hoffnung auf auch nur ein Ansatzweise bekömmliches Urteil legen ...

 :-\
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 28. Januar 2016, 00:53
Vielen Dank für den Bericht,

war ja leider nicht anders zu erwarten. >:(

"Nach besten Wissen und Gewissen  ???"

OK

Wie war nochmal die Vereidigung........?
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: anne-mariechen am 28. Januar 2016, 08:46
... und der Richter dann hinzufügte: Er kann sich nicht über geltendes Recht (er meinte die bereits ergangenen höherrangigen Urteile) hinwegsetzen ...

Selbstverständlich kann das jeder Richter, solange er sich an das Gesetz hält und auf eine begründete Darlegung im Urteil hinweist. Im Tübinger Urteil ging es doch auch.

Was Recht ist muss Recht bleiben. Da kann kein Richter sagen, hier wurde jemand um 100 Tsd. Euro betrogen im nächsten Fall entscheide ich wieder so.

So eine Antwort von einem Richter ist eine ganz faule Art der Arbeit. Gehorsam sein, sich keine Mühe und Arbeit machen, strikt den Anweisungen von oben urteilen.

Nur so kommt man jeden Tag einen sicheren Schritt weiter zur 5-fachen Rente eines betroffenen Klägers der gegen den RBStV. klagt.

Was hat so eine Tätigkeit eines Gerichtes noch mit Neutralität zu tun?

K müsse dann halt "ein Haus" weitergehen ...  :-\

Ja klar um dem Kläger das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ohne Geld bist Du machtlos und bist kalt gestellt wie 2 Millionen H4-Empfänger beweisen.

Deswegen brauchen wir Zuwanderung, damit wir mit diesen Menschen unser Wirtschaftssystem und den organisierten Menschenhandel weiter betreiben können.

Seine letztmögliche Frage, ob, wie bereits ja mehrfach geschehen, das Verfahren auch ruhend gestellt werden könne, wurde ebenso negativ beantwortet: "Sowas machen wir hier nicht" !  :P

Das kann ja wohl nicht wahr sein. Ein Gericht schließt eine Möglichkeit der Urteilsfindung nach den Gesetzen aus. Ja wo kommen wir denn da hin?

Das ist doch nur mit der Faulheit des Gerichts zu begründet, denn es müsste den Fall wieder aufnehmen, wenn höchst Richterlich entschieden wurde.

K würde also, trotz "netter Richter", keine große Hoffnung auf auch nur ein Ansatzweise bekömmliches Urteil legen ... 

Ja genau das ist die richtige Beurteilung. Nett sind sie alle. Brauchen wir nette Richter? Im Kindergarten sind die Betreuerinnen nett.

Ach übrigens .... ich bin nicht nett. Das will ich mal klar stellen.
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: ohmanoman am 28. Januar 2016, 13:11
Zitat von anne-mariechen:
Zitat
Nett sind sie alle. Brauchen wir nette Richter?
Zitat von anne-mariechen:
Zitat
Ach übrigens .... ich bin nicht nett. Das will ich mal klar stellen.

In Bremen musste ich lernen, das "nett" die Schwester von "Scheiße" ist! ::)  8)

Geld ist die Schärfe des Schwertes! Warum hat man der Gerechtigkeitsfigur mit der Wage in der Hand wohl die Augenverbunden?  :police:

Ohmanoman
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: democratic am 09. Februar 2016, 10:12
Liebe Mitstreiter,

nun ging alles ganz schnell ... gestern fand ich das Urteil im Briefkasten, natürlich "Klage abgewiesen, Berufung zugelassen". Werde bei ein bischen Zeit die Begründung studieren, asnsonsten sehen wir uns auf dem Infostand am Samstag 13.2. Natürlich gehe ich in die nächste Instanz.

Gruß aus Essen
Titel: Re: Verhandlung VG Gelsenkirchen, Di. 26.01.16, 13.15 Uhr
Beitrag von: Shran am 29. April 2016, 07:54
Was und wie wird den gegen

Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

argumentiert???

Wegen Frage hier:
Wer darf feststellen, daß ein Verwaltungsakt von Beginn an nichtig ist?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18617.0.html