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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: linkER am 13. Januar 2016, 15:20
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Jeder von uns kennt die Schreiben des Beitragsservice die auf einen Sonntag datiert sind.
Dabei dürfen Arbeitnehmer an Sonntagen doch eigentlich nicht beschäftigt werden.
§9 ArbZG Sonn- und Feiertagsruhe :
https://dejure.org/gesetze/ArbZG/9.html (https://dejure.org/gesetze/ArbZG/9.html)
§22 ArbZG Bußgeldvorschriften :
https://dejure.org/gesetze/ArbZG/22.html (https://dejure.org/gesetze/ArbZG/22.html)
Laut §22 ArbZG ist dies Ordnungswidrig und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Wie könnte man die Sonntagsschreiben des Beitragsservice am besten verwenden?
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Jeder von uns kennt die Schreiben des Beitragsservice die auf einen Sonntag datiert sind.
Dabei dürfen Arbeitnehmer an Sonntagen doch eigentlich nicht beschäftigt werden.
Das interessiert mich auch.
Wer wirklich solch ein Sonntagsschreiben bekommen hat, hätte ja direkt einen Nachweis.
Für Verstöße des Beitragss. gegen das Arbeitszeitgesetz könnte vielleicht diese Behörde zuständig sein ( ? ) :
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Auf deren Seite gibt es bspw. auch ein Online-Formular "Arbeitsschutzbeschwerde"
( https://www.mais.nrw/ansprechpartner-und-beratung-zum-arbeitsschutz-nrw )
Persönlich hatte ich bei meinen Briefdaten kein Glück. Nach Durchsicht meiner Post waren es leider nur Wochentage.
Hätte wer solch einen Nachweis für Sonntagsarbeit,
wäre das doch vielleicht mal einen Versuch wert.
Markus
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In meiner Region in NRW sind aktuell Schreiben des Beitragsservice vom Sonntag den 03.01.2016 unterwegs.
Zwei Sonntagsschreiben des Beitragsservice an unterschiedliche Adressen habe ich in den Händen gehalten. Ein Sonntagsschreiben ist Info-Post. Das andere Sonntagsschreiben ist mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Für Verstöße des Beitragss. gegen das Arbeitszeitgesetz könnte vielleicht diese Behörde zuständig sein ( ? ) :
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Auf deren Seite gibt es bspw. auch ein Online-Formular "Arbeitsschutzbeschwerde"
( https://www.mais.nrw/ansprechpartner-und-beratung-zum-arbeitsschutz-nrw )
Die wären ja "nur" für NRW zuständig.
Sind diese Sonntagsschreiben auch in anderen Bundesländern unterwegs?
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Jup,
der von der Schwester, wo der Bruder erkrankt ist, und sie ihn in geschäftlichen Angelegenheiten betreut, der hat auch einen Festsetzungbescheit vom 03.01.2016 für Niedersachsen bekommen! Und einen, einen Monat davor, der widersprochen wurde. Am Tag der Absendung des Widerspruch vom 1. Festsetzungsbescheit, kam genau der zweite!! :) :D :laugh: ;D
Ooohmanoman
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Servus ich habe auch ein Schreiben vom 3.1 :D
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@Amaining
Servus ich habe auch ein Schreiben vom 3.1 :D
aus Polen? ;D
Ohmanoman
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Bei MR. XYZ ebenfalls am 03.01.2016 erstellt und am 11.01.2016 erhalten...am 09.01.2016 aber schon ein Schreiben der Stadtkasse bekommen und 7 Tage Zeit zum Zahlen.
MR. XYZ wundert sich, das man Sonntags auch eine Zwangsvollstreckung einleiten kann.
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Das darf dann im Sinne der Automatisierung verstanden werden, deswegen haben die Schreiben auch keine Unterschriften, wahrscheinlich wurden diese auch nicht am 3.1. erstellt, sondern nur auf dieses Datum datiert, aber keiner wollte unterschreiben, wahrscheinlich macht es auch keinen großen Unterschied ob es ein Montagsschreiben oder ein Montagsschreiben mit falschem Datum ist.
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MR. XYZ wundert sich, das man Sonntags auch eine Zwangsvollstreckung einleiten kann.
Steht in dem Schreiben der Stadtkasse ein Datum?
Eine Anfrage an die Gewerkschaft zu dem Sonntagsschreiben des Beitragsservice habe ich heute morgen gesendet.
https://rundfunk.verdi.de/sender (https://rundfunk.verdi.de/sender)
Bei Verdi freuen die sich ganz bestimmt über jede E-Mail oder Anruf!
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Nein, Datum der Stadtkasse ist der 08.01.2016. Das Schreiben des BS bezieht sich auf den 03.01.2016
"...Für Rückstände, die bereits in vorangegangenen Bescheide festgesetzt wurden, haben wir am 03.01.2016 die Zwangsvollstreckung eingeleitet... so heist es im Schreiben vom BS.
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Jeder von uns kennt die Schreiben des Beitragsservice die auf einen Sonntag datiert sind.
....Wie könnte man die Sonntagsschreiben des Beitragsservice am besten verwenden?
Anm. zu der interessanten Idee vom linkEN:
Mittlerweile gibt es tatsächlich die Information, dass eine Vollstreckung auch wegen eines auf einen Sonntag datierten Bescheides gestoppt worden sein soll !
Unter
Bescheiderstellung am Wochenende: Stadt Salzkotten stellt Vollstreckung ein
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17471.msg114825.html#msg114825
schreibt seppl:
Die Bekanntgabevermutung wurde laut Auskunft des beteiligten Anwalts u. A. dadurch widerlegt, dass das Erstelldatum eines Bescheides laut LRA auf einen Wochenendtag gefallen sein sollte. Behörden arbeiten nicht am Wochenende und können daher dann auch keine Bescheide erstellt haben.
Das Vollstreckungsersuchen wurde zurückgewiesen.
Wenn das stimmt, müssten Sonntagsschreiben dann wirklich gegen sie verwendet werden können
Markus
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Habe auch ein Schreiben vom 03.01. E-Mail an den zuständigen Verdi Verantwortlichen ist raus.
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Mittlerweile gibt es tatsächlich die Information, dass eine Vollstreckung auch wegen eines auf einen Sonntag datierten Bescheides gestoppt worden sein soll !
Unter
Bescheiderstellung am Wochenende: Stadt Salzkotten stellt Vollstreckung ein
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17471.msg114825.html#msg114825
schreibt seppl:
Die Bekanntgabevermutung wurde laut Auskunft des beteiligten Anwalts u. A. dadurch widerlegt, dass das Erstelldatum eines Bescheides laut LRA auf einen Wochenendtag gefallen sein sollte. Behörden arbeiten nicht am Wochenende und können daher dann auch keine Bescheide erstellt haben.
Das Vollstreckungsersuchen wurde zurückgewiesen.
Wenn das stimmt, müssten Sonntagsschreiben dann wirklich gegen sie verwendet werden können
Achtung! Mit dem aus den Vollstreckungsunterlagen hervorgehenden angeblichen Erstelldatum (Wochenendtag) wurde lediglich die Bekanntgabevermutung des betreffenden Bescheids ergänzend widerlegt zur Angabe des Betroffenen, den jeweligen Bescheid überhaupt "nicht erhalten" zu haben - siehe Anmerkungen unter
Bescheiderstellung am Wochenende: Stadt Salzkotten stellt Vollstreckung ein.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17471.msg114907.html#msg114907
Inwiefern erhaltene Wochenend- oder Feiertagsschreiben mit der genannten Begründung ebenfalls "angefochten" werden könnten, bliebe Thema der weiteren hiesigen Diskussion bzw. unter oben verlinktem Thread.
Zur Frage, ob an Wochenend- oder Feiertagen erstellte Bescheide Einzelfälle sind oder gehäuft vorkommen, gibt es eine Umfrage, an der sich Betroffene bitte rege beteiligen mögen...
Umfrage: Bescheide, deren Erstelldatum auf Wochenend- oder Feiertage fällt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17490.0.html
Danke ;)
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Das darf dann im Sinne der Automatisierung verstanden werden, deswegen haben die Schreiben auch keine Unterschriften, wahrscheinlich wurden diese auch nicht am 3.1. erstellt, sondern nur auf dieses Datum datiert, aber keiner wollte unterschreiben, wahrscheinlich macht es auch keinen großen Unterschied ob es ein Montagsschreiben oder ein Montagsschreiben mit falschem Datum ist.
Nein, das Schreiben hatte keine Unterschrift, weil am Sonntag keiner da war zum Unterschreiben... ;D
Da alle Schreiben vom Beitragsservice kommen, dürfte NRW doch zuständig sein.
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Da läuft eine Bescheid-Ausdruck-Maschine in Conti-Schicht |-.....rund um die Uhr.
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Es scheint so, dass die Maschine des Beitagesservice mittlerweile einen Algorithmus verwendet, der suggeriert, dass Bescheide nicht mehr an einem Samstag oder Sonntag versendet werden. Dennoch gibt es immer noch Festsetzungsbescheide, die angeblich an einem Feiertag versendet worden sein sollen. Ein Bekannter hat mir erlaubt, den folgenden Bescheid vom 1. November 2022 hier im Forum in anonymisierter Form zu veröffentlichen. Der 1. November ist in NRW ein offizieller Feiertag (Allerheiligen), weshalb es wenig glaubwürdig ist, wenn der Beitragsservice in Köln behauptet, er hätte an diesem Tag einen Festsetzungsbescheid erlassen. Eine Maschine kann natürlich an einem Feiertag arbeiten, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass sie dies ganz unbeobachtet tut. Schließlich muss irgendjemand die ganzen Briefe, die diese Maschine stets zum Monatsanfang ausspuckt, auch einsammeln, um sie dann zur Post zu bringen. Dazu kommt bekannterweise nur jemand gegen Mitte des Monats vorbei, um dies dann zu erledigen, was mir immer noch nicht korrekt erscheint, da diese Bescheide mit Frist beladene Vollstreckungsbescheide darstellen, denen aus vielerlei Gründen immer noch widersprochen werden muss.
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[..] Der Vertreter des Beklagten hat das hierzu praktizierte Verfahren in der mündlichen Verhandlung entsprechend der übergebenen Verfahrensbeschreibung der GEZ erläutert, die auch vom Beitragsservice weiter angewandt werde. Danach erstellt der Beitragsservice jeden Monat im Rahmen der Zahlungsüberwachung einen Druckbestand mit Gebührenbescheiden. Dieser wird in mehrere Dateien aufgeteilt und mit Hilfe einer sicheren Datenfernübertragung an einen zertifizierten externen Druckdienstleister zur Weiterbearbeitung übermittelt. Der Druckdienstleister druckt und kuvertiert die Gebührenbescheide und führt die DV-Freimachung gemäß den Anforderungen der Deutschen Post durch. Zu diesem Zweck werden die Entgeltabrechnungsdaten den Druckdaten pro Brief beigefügt. Bei der DV-Freimachung werden die Briefe mit einem DMC (Data Matrix Code) versehen, welcher neben den Abrechnungsdaten auch kundenindividuelle Informationen zur eindeutigen Zuordnung zum jeweiligen Teilnehmerkonto enthält. Der DMC und die weiteren Angaben werden oberhalb der Anschrift im Brieffenster gedruckt. Die produzierten und kuvertierten Bescheide werden als fertiger Brief auf einem Auslageband transportiert. Ein oberhalb des Bandes angebrachter Barcodescanner liest den DMC pro Brief aus dem Brieffenster aus und übermittelt das Datum der Erfassung an das Auftragsmanagement zur abschließenden Vollständigkeitsprüfung. Fehlbearbeitungen im Rahmen der Kuvertierung werden in ein Reject-Fach ausgesteuert. Die fertigen Briefe werden am Ende des Auslagebandes gesammelt und manuell in nach der postalischen Leitregion vorsortierte Briefbehälter eingestellt. Die Briefbehälter ihrerseits werden am gleichen Tag an den im Haus des Druckdienstleisters eingesetzten Postmitarbeiter zur Kontrolle der Entgeltsicherung und Postauflieferung übergeben. Nach erfolgreicher Kontrolle erfolgt eine Abholung durch die Post oder Einlieferung durch den Druckdienstleister im Briefzentrum der Post. Nach Abschluss des Auftrages werden durch die Sendungsverfolgung des Auftragsmanagements die Briefe ermittelt, für die eine Makulaturbehandlung durchgeführt werden muss. Dazu werden die fehlenden Briefe einem neuen Auftrag zugeordnet und zeitnah dem Reprint-Prozess zugeführt. Die Makulaturbehandlung wird solange durchgeführt, bis alle Briefe produziert und postaufgeliefert wurden. Werden die produzierten Briefe nicht am selben Tag der Deutschen Post übergeben, so vermerkt der Druckdienstleister die tatsächlichen Übergabedaten in den Auftragsdaten pro Brief. Nach Abschluss von Auftrag und Vollständigkeitsprüfung werden die vom Druckdienstleister erfassten Daten an den Beitragsservice übermittelt und die plausibilisierten Daten (Postauflieferungsdatum, Sendungsnummer und Entgeltabrechnungsnummer) mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens im Teilnehmerkonto vermerkt. Die übermittelten Daten werden anschließend vom Beitragsservice nochmals auf Vollständigkeit überprüft. [..]
Quelle: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2017 - 2 S 114/17
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=22878 Rn30
https://openjur.de/u/2249082.html
Druckdienstleister: PAV Card GmbH; Hamburger Straße 6; D-22952 Lütjensee
Ausschreibung:
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML
Vergabe:
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML
Auftragsbekanntmachung:
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML
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Ich glaube, die Diskussion entgleist zu sehr in Richtung Bescheidversand.
Das Grundproblem der Sonntagsarbeit besteht aber nur darin, dass das auf dem Bescheid aufgedruckte Datum ein gesetzlicher Feiertag ist. Nichts weiter.
Zum Bescheidversand folgendes: Wir wissen mittlerweile, dass die Festsetzungsbescheide in der Regel erst 1 Woche nach dem aufgedruckten Datum überhaupt erst ausgedruckt und dann versandt werden. Das steht ganz offen und unverblümt in der Beitragshistorie. (Diese ist bei der Akteneinsicht vorfindlich.) Dadurch wird dem Beitragszahler regelmäßig 1 Woche von der vierwöchigen Widerspruchsfrist scheinbar*** geklaut. Das ist aber eine andere Baustelle.
Ziel dieses Threads ist aber eine rechtliche Würdigung von Bescheiden, die an einem gesetzlichen Feiertag erlassen wurden.
***Edit "Bürger": ...mit der Betonung auf "scheinbar" (im Gegensatz zu "tatsächlich"), denn für die Widerspruchsfrist (sofern überhaupt ein zweifelsfrei und widerspruchsfrei geregeltes Widerspruchsverfahren existieren sollte, was diesseits bestritten wird) ist und bleibt allein der tatsächliche Zugangszeitpunkt/ Bekanntgabezeitpunkt maßgeblich - und nicht ein irgendwie aufgedrucktes Erstelldatum. Dies ist bereits in anderen Threads hinlänglich ausgeführt - und sollte von allen Betroffenen verinnerlicht werden, um sich seiner Rechte bewusst zu sein. Wie geschrieben: andere Baustelle... :-\
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Ziel dieses Threads ist aber eine rechtliche Würdigung von Bescheiden, die an einem gesetzlichen Feiertag erlassen wurden.
Was sagen die betreffenden Tarifverträge? Feiertagsarbeit, soweit zulässig, ist ja im Regelfalle zugschlagspflichtig? Für die Automaten wird das zwar nicht gelten, aber für jene Mitarbeitenden des BS, die die Automaten überwachen?
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
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[..] Wir wissen mittlerweile, dass die Festsetzungsbescheide in der Regel erst 1 Woche nach dem aufgedruckten Datum überhaupt erst ausgedruckt und dann versandt werden. [..]
Ziel dieses Threads ist aber eine rechtliche Würdigung von Bescheiden, die an einem gesetzlichen Feiertag erlassen wurden.
Habe das deshalb detailliert eingefügt, damit jeder versteht, wie es überhaupt zu solch einem - wann auch immer vorgeblich "erlassenen" Bescheid kommt:
[..] Danach erstellt der Beitragsservice jeden Monat im Rahmen der Zahlungsüberwachung einen Druckbestand mit Gebührenbescheiden. Dieser wird in mehrere Dateien aufgeteilt und mit Hilfe einer sicheren Datenfernübertragung an einen zertifizierten externen Druckdienstleister zur Weiterbearbeitung übermittelt. Der Druckdienstleister druckt und kuvertiert die Gebührenbescheide [..]
Mag sein, dass das "eine andere Baustelle" ist/wird - gehört jedoch zusammen:
Es drängen sich weitere, unangenehme Fragen auf, die rechtlicher Würdigung bedürfen:
Wann (ganz genau) wird denn dieser (rein elektronische!) "Druckbestand mit Gebührenbescheiden" überhaupt erstellt?
Andersrum:
Kann es sein, dass dieser Druckbestand von Haus aus (EDV-Programm "Bescheiderstellung" ist in einem EDV-System fest terminiert!) z. B. erst in der 2ten Kalenderwoche eines Monats erstellt und das "Erlassdatum" (hier: 01.11.2022) da eh' nur eingefügt wird?
Frage 1:
rechtliche Würdigung von Bescheiden, die (vorgeblich) an einem gesetzlichen Feiertag erlassen wurden
Frage 2:
Wann - ganz genau - findet der monatliche Batchlauf des EDV-Programmes statt, welches die Druckdaten der Festsetzungsbescheide erzeugt?
Terminierungsbeispiele: z. B. "1ter Tag eines Monats", "1ter Arbeitstag eines Monats", "3ter Tag nach Monatsultimo" usw.
Frage 3:
Ist es rechtlich statthaft, am (tatsächlichen) Erzeugungstag des Druckdatenbestandes ein in der Vergangenheit liegendes Erlassdatum einzusetzen?
Frage 4:
Wann - ganz genau - nach Erstellung des Druckdatenbestandes wird der Druckdatenbestand mittels sicherer Datenfernübertragung an den zertifizierten externen Druckdienstleister zur Weiterbearbeitung übermittelt?
Darauf aufbauend dann Folgefragen/rechtlicher Klärungsbedarf:
"Dadurch wird dem Beitragszahler regelmäßig 1 Woche von der vierwöchigen Widerspruchsfrist scheinbar*** geklaut. Das ist aber eine andere Baustelle."
Gruß
Kurt
(PS: arbeite in einem Rechenzentrum - von daher kenne ich EDV-Abläufe)
***Edit "Bürger" - vorsorglich auch hier: ...mit der Betonung auf "scheinbar" (im Gegensatz zu "tatsächlich"), denn für die Widerspruchsfrist (sofern überhaupt ein zweifelsfrei und widerspruchsfrei geregeltes Widerspruchsverfahren existieren sollte, was diesseits bestritten wird) ist und bleibt allein der tatsächliche Zugangszeitpunkt/ Bekanntgabezeitpunkt maßgeblich - und nicht ein irgendwie aufgedrucktes Erstelldatum. Dies ist bereits in anderen Threads hinlänglich ausgeführt - und sollte von allen Betroffenen verinnerlicht werden, um sich seiner Rechte bewusst zu sein. Wie geschrieben: andere Baustelle... :-\
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Zu Threadfrage "Sonntagsarbeit" trage ich nichts bei. Verfahrensanfechtung ist nicht mein Streitstil, obgleich durchaus eine scharfe Waffe.
Verwertet habe ich aber aus diesem Thread für die zukünftige Fassung des Sammelgutachtens "Metastudie LIBRA" die hier sehr schön dargelegten Fakten. Obgleich auch wieder fast OFF TOPIC, füge ich es einmal hier ein, weil es mittelbar dennoch weiterhilft:
- Wesentliche IT-Systeme müssen immer auch an Feiertagen betreut werden.
- Die weitgehend automatisierten Massenprozesse werden typischerweise als cron jobs ausgeführt, also zu vorher festgelegten Uhrzeiten.
- beispielsweise, wenn im betreffenden IT-Unternehmen immer wenig passiert von 2 Uhr bis 5 Uhr morgens, dann eben zu dieser Uhrzeit.
- Wochenenden könnten ebenfalls dafür gut geeignet sein.
Hier nun die Verwertung von Information aus diesem Thread, um immer zu zeigen, wie unsere Teamarbeit dauerhafte Wirkung auslöst:
*UBFD6. *Bescheiderstellung und Briefe: Wie arbeiten die *Software- *Roboter des doppelt falsch benannten Kölner "Beitrags"-"Service"?
*NEU 2022-11-25 cv!
UBFD6.a) Die rechtliche Zulässigkeit der Schriftstückbearbeitung kann exakt überprüft werden.
Da Kläger gelegentlich die Rechtswirksamkeit der als verschickt behaupteten Mitteilungen anfechten, erfolgte Erörterung im Rahmen von Rechtsprechung. Hier ist ein besonders aussagekräftiges Beispiel:
UBFD6.b) Das Verfahren wird hier detailliert beschrieben:
: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2017 - 2 S 114/17
lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=22878 Rn30
openjur.de/u/2249082.html
(1) " [..] Der Vertreter des Beklagten hat das hierzu praktizierte Verfahren in der mündlichen Verhandlung entsprechend der übergebenen Verfahrensbeschreibung der GEZ erläutert,
die auch vom Beitragsservice weiter angewandt werde.
Danach erstellt der Beitragsservice jeden Monat im Rahmen der Zahlungsüberwachung einen Druckbestand mit Gebührenbescheiden. Dieser wird in mehrere Dateien aufgeteilt und mit Hilfe einer sicheren Datenfernübertragung an einen zertifizierten externen Druckdienstleister zur Weiterbearbeitung übermittelt.
Der Druckdienstleister druckt und kuvertiert die Gebührenbescheide und führt die DV-Freimachung gemäß den Anforderungen der Deutschen Post durch. Zu diesem Zweck werden die Entgeltabrechnungsdaten den Druckdaten pro Brief beigefügt.
Bei der DV-Freimachung werden die Briefe mit einem DMC (Data Matrix Code) versehen, welcher neben den Abrechnungsdaten auch kundenindividuelle Informationen zur eindeutigen Zuordnung zum jeweiligen Teilnehmerkonto enthält. Der DMC und die weiteren Angaben werden oberhalb der Anschrift im Brieffenster gedruckt."
(2) "Die produzierten und kuvertierten Bescheide werden als fertiger Brief auf einem Auslageband transportiert. Ein oberhalb des Bandes angebrachter Barcodescanner liest den DMC pro Brief aus dem Brieffenster aus
und übermittelt das Datum der Erfassung an das Auftragsmanagement zur abschließenden Vollständigkeitsprüfung. Fehlbearbeitungen im Rahmen der Kuvertierung werden in ein Reject-Fach ausgesteuert. Die fertigen Briefe werden am Ende des Auslagebandes gesammelt und manuell in nach der postalischen Leitregion vorsortierte Briefbehälter eingestellt. Die Briefbehälter ihrerseits werden am gleichen Tag an den im Haus des Druckdienstleisters eingesetzten Postmitarbeiter zur Kontrolle der Entgeltsicherung und Postauflieferung übergeben."
(3) "Nach erfolgreicher Kontrolle erfolgt eine Abholung durch die Post oder Einlieferung durch den Druckdienstleister im Briefzentrum der Post.
Nach Abschluss des Auftrages werden durch die Sendungsverfolgung des Auftragsmanagements die Briefe ermittelt, für die eine Makulaturbehandlung durchgeführt werden muss. Dazu werden die fehlenden Briefe einem neuen Auftrag zugeordnet und zeitnah dem Reprint-Prozess zugeführt. Die Makulaturbehandlung wird solange durchgeführt, bis alle Briefe produziert und postaufgeliefert wurden.
Werden die produzierten Briefe nicht am selben Tag der Deutschen Post übergeben, so vermerkt der Druckdienstleister die tatsächlichen Übergabedaten in den Auftragsdaten pro Brief. Nach Abschluss von Auftrag und Vollständigkeitsprüfung werden die vom Druckdienstleister erfassten Daten an den Beitragsservice übermittelt und die plausibilisierten Daten (Postauflieferungsdatum, Sendungsnummer und Entgeltabrechnungsnummer) mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens im Teilnehmerkonto vermerkt. Die übermittelten Daten werden anschließend vom Beitragsservice nochmals auf Vollständigkeit überprüft. [..]"
UBFD6.c) Nachweise:
Druckdienstleister: PAV Card GmbH; Hamburger Straße 6; D-22952 Lütjensee
Ausschreibung: ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML
Vergabe: ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML
Auftragsbekanntmachung: ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML
UBFD6.d) Sind unter diesen Mitteilungen auch solche, die nicht automatisiert werden dürfen, sondern einen Verantwortlichen ausweisen müssen und handschriftlich unterzeichnet werden müssen?
Die die Vorgänge bearbeitenden angelernten und laufend wechselnden Mitarbeiter der Callcenter kommen hierfür nicht in Betracht. Wer sonst bearbeitet diese Akten außer solchen Callcenter-Mitarbeitern? Die Vorgänge werden ja mehrheitlich in der nicht-rechtsfähigen Kölner Verwaltungszentrale administriert.
Nun kann argumentiert werden: Für nur rund 20 Euro im Monat und viele Millionen Vorgänge pro Jahr darf aus Gründen der Opportunität von etwaigen Verfahrensgesetzen abgewichen werden. Dem ist entgegenzuhalten: Niemand zwingt den Gesetzgeber, Zwangsbeiträger von Nichtzuschauern vorzuschreiben. Wenn die Beträge zu klein sind für gesetzeskonformes Inkasso, so darf man nicht das Recht für Dennoch-Durchsetzung beugen. Vielmehr muss man ein derart untaugliches Gesetz unterlassen oder aber, wenn leider existent, umgehend in die Verfahren der gesetzgeberische Neuordnung eintreten.
Das muss die Rechtsprechung fordern und müsste sodann die Verfahren beispielsweise bis zu einer Neuregelung aussetzen oder aber sogar das Inkasso untersagen.