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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: karlalbrecht am 13. Januar 2016, 11:30

Titel: Trotz ALG-2, und obwohl offiziell befreit, es soll rückwirkend gezahlt werden
Beitrag von: karlalbrecht am 13. Januar 2016, 11:30
Person A bezieht seit 1,5 Jahren ALG-2. Die Beiträge innerhalb dieses Zeitraumes muss Person A nicht zahlen, da sie sich hat befreien lassen.

Für den Zeitraum davor ist Person A laut Beitragsservice allerdings in Form einer Beitragsnummer gemeldet gewesen.
Für diesen Zeitraum soll Person A nun als derzeitiger ALG-2 Bezieher auf einen Schlag 368,22 € zahlen. Das kann Person A nicht.
Der Vorgang liegt schon beim Vollstreckungsamt.

Außerdem hat Person A bereits vor geraumer Zeit eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen aufgrund von anderen Schulden, unabhängig von dem Beitragsservice. Person A ist daher bereits in der Schufa etc.

Dies alles wäre ja u.a. auch Teil der Vollstreckung der Stadt wegen des Beitragsservice.

So nun die Frage: Hat Person A unter diesen Voraussetzungen irgendwelche Möglichkeiten die Zahlung nicht, oder erstmal nicht, leisten zu müssen?
Titel: Re: Trotz ALG-2, und obwohl offiziell befreit, es soll rückwirkend gezahlt werden
Beitrag von: Uwe am 14. Januar 2016, 19:07
Aktuelle Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO
Tabelle mit Geltung vom 01.07.2015


Quelle:
http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/