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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: mickschecker am 10. Januar 2016, 15:29

Titel: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: mickschecker am 10. Januar 2016, 15:29
Der ÖRR rechtfertigt sein obskures Finanzierungsmodell ja gern mit der Begründung, es handele sich bei der Heranziehung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages auf Grundlage der Berechnung pro Wohnung um ein solidarisches Finanzierungsmodell.
Ich frage mich immer wieder, wie man auf solch einen Schwachsinn kommen konnte und doch allen Ernstes behaupten will, es wäre solidarisch.
Was ist denn nun solidarisch im eigentlichen Sinne des Wortes ?
Für mich ist der Rundfunkbeitrag alles andere als solidarisch, er ist einfach nur asozial.
Solidarisch bedeutet doch wohl, dass jeder.... aber auch tatsächlich jeder seinen finanziellen Möglichkeiten/Einkommen entsprechend anteilig, also prozentual am Rundfunkbeitrag beteiligt wird.

http://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Einnahmen-und-Ausgaben-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten108.html#anchor0
Titel: Re: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: LeckGEZ am 10. Januar 2016, 16:33
Schaue ich unter: http://www.duden.de/rechtschreibung/solidarisch

Bedeutungsübersicht:


Jetzt geht es nur noch um die Richtung. Einseitig, also parasitär oder beidseitig, also symbiotisch.

Solidarmodell der örR bedeutet, alle werden herangezogen, um den einen finanziell zu bevorteilen, marktwirtschaftlich gegen andere privatwirtschaftliche Unternehmen zu bevorzugen. Ist im RStV doch demokratieabgebend geregelt. Über Dritte wird gerichtet. Diese werden zur Zahlung zwangsverpflichtet für eine nicht konkret geregelte Gegenleistung, die heissluft-marketingmässig, selbstbestimmend und selbstkontrolliert abgegollten wird.

Übrigens ein bewährtes Prinzip in allen Diktaturen.

Titel: Re: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: 907 am 10. Januar 2016, 16:56
Echte Solidarität ist freiwillig. Ohne Freiwilligkeit ist es Zwang.

keine Solidarität für Missbrauch von gemeinschaftlichen Leistungen
Der Soziologe Alfred Vierkandt (1969) lieferte folgende Definition von Solidarität: "Sie ist die Gesinnung einer Gemeinschaft mit starker innerer Verbundenheit."

Erzwungene Solidarität für ÖRR schadet der Fähigkeitenvielfalt und dem Individualismus (Art 5 GG und das Völkerrecht, der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2))

der Zwangsrundfunkbeitrag in Höhe von 52,50 € pro Quartal stellt eine Hinderung der freien eigenen Wahl der Informationsbeschaffung dar
daraus resultiert: ein Mangel an Fähigkeitenvielfalt innerhalb der Gruppe
Titel: Re: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: Knax am 10. Januar 2016, 18:17
Der ÖRR rechtfertigt sein obskures Finanzierungsmodell ja gern mit der Begründung, es handele sich bei der Heranziehung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages auf Grundlage der Berechnung pro Wohnung um ein solidarisches Finanzierungsmodell.
Ich frage mich immer wieder, wie man auf solch einen Schwachsinn kommen konnte und doch allen Ernstes behaupten will, es wäre solidarisch.
Was ist denn nun solidarisch im eigentlichen Sinne des Wortes ?

Man sollte bei dieser Diskussion meiner Ansicht folgende Überlegungen berücksichtigen:

Die Landesrundfunkanstalten, wie beispielsweise der Hessische Rundfunk, sind verselbständigte Einrichtungen des Landes, beispielweise des Landes Hessen. Das Land Hessen entschließt sich dazu, sich die Aussendung von Rundfunk zur Aufgabe zu machen. Dazu bedient sich das Land der Organisationsform der Anstalt des öffentlichen Rechts.

Nun ist es so, dass das Land Hessen, welches es sich zur Aufgabe gemacht hat, Rundfunk auszusenden, die Finanzierungsverantwortung trägt, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Ihre konkrete rechtliche Ausgestaltung findet die abstrakte Finanzierungsverantwortung des Landes Hessen in den Rechtsinstituten der Anstaltslast einerseits und der Gewährträgerhaftung andererseits. Unter der Anstaltslast ist die Verpflichtung des Landes zu verstehen, ihre Anstalt mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten, damit diese ihrer Aufgabe nachkommen kann. Die Gewährträgerhaftung bezeichnet die Verpflichtung des Landes, eine trotz des Vorhandenseins der Anstaltslast dennoch mögliche Insolvenz der Anstalt abzuwenden. Das bedeutet, die Anstalt ist nicht insolvenzfähig. Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bilden damit ein aufeinander abgestimmtes, vollständiges Haftungssystem.

In Bezug auf den Rundfunk passiert nun aber folgendes: Die Anstaltslast als die Verpflichtung des Staates (beispielsweise des Landes Hessen) zur funktionsgerechten Finanzausstattung ihrer Anstalt (beispielsweise des Hessischen Rundfunks) wird (per Gesetz) auf die Bürger abgewälzt, die Gewährträgerhaftung verbleibt aber beim Landes Hessen. Die große Frage in dieser Diskussion ist doch nun: Ist es überhaupt zulässig, dass der Staat (beispielsweise das Land Hessen) seine Finanzierungsverantwortung für die Einrichtung einfach per Gesetz auf die Bürger abwälzen darf?
Titel: Re: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: mickschecker am 10. Januar 2016, 18:58
Der ÖRR rechtfertigt sein Dasein und seine Finanzierung gern mit dem Vergleich zu den privaten Sendern :
Zitat
In diesem Zusammenhang darf auch nicht vergessen werden, dass selbstverständlich die Bürgerinnen und Bürger auch den privaten Rundfunk finanzieren, nämlich durch die in den Preisen für Waren und Dienstleistungen enthaltenen Aufwendungen für die Werbung, aus der sich der private Rundfunk finanziert.
Nur übersieht der ÖRR dabei, dass es sich bei deren Finanzierung tatsächlich um eine echte solidarische, wenn auch indirekte Finanzierung handelt. Jeder, aber auch wirklich jeder sitzt bei den Privaten seinen finanziellen Umständen entsprechend anteilig gleichberechtigt über die Werbeeinnahmen mit im Boot. Wenigverdiener in geringerem Maße als Vielverdiener, einfacher und gerechter geht's doch gar nicht.
Beim ÖRR ist davon nichts zu spüren, deren kurioses "Wohnungs-Modell" ist einfach einzigartig asozial.
Dabei wäre es doch wirklich so "einfach für alle"....
Vielleicht will man ein ECHTES Solidarmodell beim Rundfunkbeitrag auch gar nicht haben... ;)


Titel: Re: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: ellifh am 10. Januar 2016, 19:28
Ein Solidarmodell möchte man sicher nicht. Die die wenig Geld haben, werden entweder befreit oder zahlen bruchteilig. Diejenigen, die mehr oder viel vom Mammon haben, müssen entsprechend mehr zahlen. Die werden dann, weil das Geld auch locker für Spitzen-Rechtsverdreher reicht, sich mit den entsprechenden Begründungen oder Frisierten Bilanzen aus der Affäre ziehen. Das kennen wir doch schon...
Titel: Re: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: jedi_ritter am 10. Januar 2016, 20:27
Übliche, pure Rhetorik vom ÖRR: Ein Solidarsystem verwendet seine Ressourcen mit Weisheit, Vorsicht sowie Sparsamkeit.

ÖRR verbrennt Millionen öffentlicher Gelder in eklatanten Skandalen (siehe http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/05/28/ard-und-zdf-fifa-bekommt-430-millionen-euro-fuer-russland-und-katar/) und in abgebrochenen, nicht mehr produzierten Shows (siehe http://www.dwdl.de/nachrichten/51076/ard_massive_kritik_an_ueppiger_gottschalkabloese/).
Titel: Re: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: gartieb_weg am 10. Januar 2016, 20:53
Auch im Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen ist in der Tabelle im Anhang II der Internationale Vergleich ganz klar ersichtlich, dass hier viel zu hohe Ausgaben des ÖRR vorzufinden sind.

Meiner Meinung nach ist das Solidarsystem verantwortlich, dass sich der ÖRR so hohe Ausgaben überhaupt erlauben kann. Sowas kann sich kein privates Unternehmen leisten, so unwirtschaftlich vorzugehen...
Titel: Re: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: Knax am 10. Januar 2016, 21:19
Meiner Meinung nach ist das Solidarsystem verantwortlich, dass sich der ÖRR so hohe Ausgaben überhaupt erlauben kann. Sowas kann sich kein privates Unternehmen leisten, so unwirtschaftlich vorzugehen...

Unwirtschaftlich ist meiner Ansicht nach, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk schon lange nicht mehr als Medienunternehmen bezeichnen kann, sondern allenfalls als sendende Pensionskasse für einen kleinen, privilegierten Teil von Nutznießern. Dazu braucht man bloß einen Blick in die Bilanzen der Rundfunkanstalten zu werfen. Die Allgemeinheit finanziert solidarisch die Renten der Rundfunkrentner. Das ist mit "Solidar-Modell" gemeint. Hat das jemand etwa falsch verstanden?
Titel: Re: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: LeckGEZ am 11. Januar 2016, 05:10
Nur übersieht der ÖRR dabei, dass es sich bei deren Finanzierung tatsächlich um eine echte solidarische, wenn auch indirekte Finanzierung handelt. Jeder, aber auch wirklich jeder sitzt bei den Privaten seinen finanziellen Umständen entsprechend anteilig gleichberechtigt über die Werbeeinnahmen mit im Boot. Wenigverdiener in geringerem Maße als Vielverdiener, einfacher und gerechter geht's doch gar nicht.

Die privaten finanziere ich nicht. Dem kann ich mich bewusst entziehen. Wenn ich mal zu Besuch bin und mich in Gemeinschaft mit Fernsehen zwangsberieseln lasse, finde ich die Werbung so dümmlich, das es mich nur abschreckt diese Produkte zu erwerben.  Diese Produkte ordnen sich in meinem Untergedächtnisblocker ein, so dass ich eben nicht überteuerte, weil beworbene Produkte kaufe.

Den örR finanziere ich gezwungenermaßen, ich kann mich dem nicht bewusst entziehen, weil Dummfunkbeiträge auf alle Produkte der Betriebsstätten durchgereicht werden.  Die Höhe meiner indirekten Zwangsabgaben werden die monatliche Zwangsgebühr, der ich mich bewusst durch Boykott entziehen kann, bei weitem übersteigen. Die zusätzlichen Betriebsstätteneinnahmen die zu den Mehreinnahmen der örR geführt haben, gehen wie immer zu Lasten der Bürger.

Das ist die beworbene Solidarität der örR. Du zahlst nicht nur deinen persönlichen Zwangsbeitrag, Du zahlst auch für jede Betriebsstättentür für jeden Firmenwagen, für jeden Angestellten!

 
Titel: Re: Solidarmodell - was ist das ?
Beitrag von: gartieb_weg am 11. Januar 2016, 13:01
Das ist die beworbene Solidarität der örR. Du zahlst nicht nur deinen persönlichen Zwangsbeitrag, Du zahlst auch für jede Betriebsstättentür für jeden Firmenwagen, für jeden Angestellten!

Mal abgesehen davon, dass der Zwangsbeitrag auch bei Innehaben mehrerer Wohneinheiten keinen Sondervorteil gewährt. Weder für jeden weiteren Angestellten, noch für irgendeinen weiteren Grund, für den ich die Zwangsabgabe leisten muss. Durch meinen Beitrag hätte ich noch nicht mal die Gewissensreinheit, dass tatsächlich jemand anderem etwas zu Gute kommt, siehe Krankenversicherung und weitere.

Ich frage mich, was passiert, wenn weder Haushalte noch Unternehmen keinen einzigen Cent mehr bezahlen müssen, wenn kein Sondervorteil gegeben ist. Gab es zum Thema schon gerichtliche Auseinandersetzungen?