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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: J4N am 09. Januar 2016, 14:35

Titel: Vollstreckungsankündigung während des Urlaubs
Beitrag von: J4N am 09. Januar 2016, 14:35
Hallo Forum,

Person J hat bereits auf zwei Festsetzungsbescheide mit Widerspruch reagiert.
Person J ist nun aber demnächst für 29 Tage im Urlaub (in Weitweitweg).
Auf einen weiteren Bescheid könnte sie noch kurz vorher oder kurz nachher per Fax fristgerecht reagieren, aber was soll Person J machen, falls während des Urlaubs eine Vollstreckungsankündigung kommt und ein Antrag auf Eilrechtsschutz notwendig wäre?
Der Briefkasten wird von den Nachbarn geleert.
Kann Person J die Abwesenheit ankündigen? Oder muss Person J den Nachbarn einen Hinweis geben, auf welche Art von Post reagiert werden muss?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung während des Urlaubs
Beitrag von: LeckGEZ am 09. Januar 2016, 17:35
Person J soll sich keine Sorgen machen. Alles was mit einer Frist verbunden ist zählt erst ab Zugang. Wenn Person J nachweislich weitweitweg ist und kommt nach 29 Tagen wieder und im Briefkasten liegt etwas worauf man 1 Monat Zeit hat entsprechend zu reagieren, beginnt die Frist ab diesem Tag.

Eine Vollstreckungsankündigung ist in diesem Stadium unwahrscheinlich, jedoch auch nicht unmöglich. Eilrechtsschutz muss erst dann beantragt werden, wenn die Gefahr der Vollstreckung eminent ist. Falls eine Vollstreckungsaufforderung ins Haus flattert ist es erst einmal eine Ankündigung. Darauf schon mit Eilrechtsschutz reagieren ist falsch. Der Eilrechtsschutz würde vom Gericht abgewiesen werden, da er eben nicht eminent ist und Person J bleibt auf den Kosten sitzen.

Bleib cool. Bisher hat Person J alles richtig gemacht.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung während des Urlaubs
Beitrag von: J4N am 10. Januar 2016, 19:40
Ich soll von Person J ein ganz herzliches Dankeschön ausrichten.  :)