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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: wern am 08. Januar 2016, 16:45

Titel: Erneute Vollstreckung über Beiträge, wegen denen bereits Eintragung erfolgte
Beitrag von: wern am 08. Januar 2016, 16:45
Habe leider nix im Forum gefunden. Wenn doch schon was darüber steht, bitte ich um Info.

Folgender Fall:

Person A hatte bereits eine Vollstreckung wegen Nichtzahlung von Rundfunkbeiträgen über einen Zeitraum von 01/13 bis 06/14. Inzwischen erfolgte auch die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, obwohl gegen die abgewiesene Erinnerung noch die Beschwerde am LG Leipzig anhängig ist und demnächst zur Entscheidung ansteht - wahrscheinlich wird diese abgeschmettert.

Inzwischen kommt das nächste Vollstreckungsersuchen über nicht gezahlte Beiträge von 07/14 bis 06/15. Zuzüglich zu diesen Beiträgen werden jedoch die alten "Schulden" ebenfalls aufgeführt samt Kosten des Gerichtsvollziehers, Mahn- und Säumnisgebühren.

Meine Frage: Ist es zulässig, alte Forderungen, die bereits vollstreckbar sind, erneut - also doppelt - als vollstreckbar zu benennen?