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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Rumpel Stilzchen am 06. Januar 2016, 13:48
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nur mal kurz überlegt:
Der BS verlangt rückwirkend Gebühren von fiktiver Person R, räumt jedoch ein, dass der Rückstau deshalb angefallen sei, weil der BS im letzten Jahr wegen zu hohem Arbeitsaufkommen nicht in der Lage gewesen sei, sich zu melden (tatsächlich hatte R über ein Jahr lang keine Belästigungen zu ertragen)
Nun hält R auf dem Standpunkt fest sich freundlich zu weigern, rückwirkend den durch den BS entstandenen Gebührenrückstand zu entrichten.
Hat jemand dazu Ideen oder eigene Erfahrungen?
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Im gewerblichen Bereich:
Leistung wurde erbracht, Rechnung wurde vergessen.
Drei Jahre nach dem 31.12. des Jahres in dem die Leistung erbracht wurde, entfällt der Anspruch.
Bei Dir ist es noch nicht soweit.
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aha nicht schlecht....
na gut ich glaub ich probiere es mal mit freundlicher Bitte...... 8)
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Es wird keine Leistung in Rechnung gestellt.
Es ist aus Sicht einer LRA auch keine Rechnung, sondern eine Beitragsforderung.
Wann diese Forderung verjährt wird unterschiedlich beurteilt.
Aber bevor überhaupt geprüft werden kann, ob dieses Forderung verjährt oder nicht, müsste zuerst geklärt werden ob es überhaupt eine zulässige Grundlage für diese Forderung gibt, welche mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Solange eine Person A der Meinung ist, dass diese Grundlage fehlt, kann diese Person A auch einen entsprechenden Unterlassungsanspruch gelten machen und die versendende Partei auffordern diesen Nachweis entsprechend zu erbringen.
Eine Person A müsste ja nicht erst auf einen Bescheid warten, sondern könnte nach dem Text Muster des Links
ein Schreiben aufsetzen.
Der Link führt zu einem Beispiel für ein Schreiben, welches eine "Aufforderung zur Darlegung der gesetzlichen Grundlage hoheitlichen Handelns" enthält:
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/
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ja, das ist theoretisch möglich, aber nicht ohne 2 Tage der Woche daran zu verlieren. Regelmäßig.
Der BS hat Person A bereits gefühlte 20 DinA4 Seiten zur Klärung der "Rechtslage" übersandt.
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Und das Ganze ohne Bescheid?
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Das ist "Faktisches Vollzugsdefizit".
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Ein Vollzugsdefizit macht einen rechtswidrigen Rundfunkstaatsvertrag zu was? Noch rechtswidriger?
Jeder Bürger hat es in der Hand zu erklären, dass dieser Vertrag und die Umsetzung als Gesetz keine Gültigkeit besitzt. Dann wende sich Bürger A zu Bürger B bis Z und erklärt warum, damit sie es ebenso fortführen. Unaufgeklärte Bürger denken nicht darüber nach, sondern zucken mit den Schultern und zahlen aus Bequemlichkeit oder falsch verstandener Staatshörigkeit.
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Ein Vollzugsdefizit macht einen rechtswidrigen Rundfunkstaatsvertrag zu was? Noch rechtswidriger?
[...]
...sozusagen ja ;)
SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12009.msg81726.html#msg81726
Alle Angaben ohne Gewähr, ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Hervorhebungen/ Anmerkungen nach meinem Verständnis der Gewichtung.
Zusammenfassung des Vortrages von Herrn Dr. Hermann Eicher
[...]
Bei Vollzugsdefiziten wird eine Regelung möglicherweise verfassungswidrig.*
[...]
*Hierzu u.a. auch die Pressemitteilung von Rossmann zu deren eigenem Gutachten ;)
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag.html
[...] Werden jedoch Mehreinnahmen in dieser Höhe tatsächlich nicht erzielt, ist dies ein Beweis dafür, dass die Reform in der Praxis nicht umgesetzt werden kann. Entweder ist die Reform aufgrund der Mehreinnahmen oder aufgrund eines Vollzugsdefizits verfassungswidrig.