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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Hasso am 02. Januar 2016, 18:14

Titel: Frage zu §802 l ZPO
Beitrag von: Hasso am 02. Januar 2016, 18:14
Frage is der §802 l ZPO zur Auskunft von Personen gebunden Daten bei anderen Behörden, Versicherungen und Arbeitgeber ... bei Gericht der Einspruch zur Eintragung ins Schuldnerregister oder zur Vermögensabgabe??? oder Versteh ich grad nur Bahnhof  :o