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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: McGeifer am 30. Dezember 2015, 12:13

Titel: Nach Festsetzungbescheid & Widerspruch - Fragen zu Bafög und weiterem Vorgehen
Beitrag von: McGeifer am 30. Dezember 2015, 12:13
Hallo!


Zur Vorgeschichte:

Nehmen wir an Person A zahlt seit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag keine Beiträge da er weder TV schaut noch Radio hört und den Beitrag als grundsätzlich überzogen empfindet. Auch war Person A zuvor nicht bei der GEZ angemeldet und hat auch dort keinen Beitrag gezahlt.
Nach den üblichen Anschreiben der Rundfunkanstalten kam am 16.8.2015 der Festsetzungsbescheid mit Datum von 1.8.2015 in dem Person A ein Beitrag von ~500€ +8€ Säumniszuschlag zahlen soll.

Daraufhin hat Person A basierend auf den hier angebotenen Vorschlägen, ein Widerspruchsschreiben aufgesetzt (incl. Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung) und dem Beitragsservice fristgerecht zukommen lassen. Dieser meldetet sich exakt 3 Monate nach versenden des Widerspruches in einem Formlosen Schreiben in dem „Begründet“ wurde warum Person A falsch liegt und zahlen soll/muss (keine Rechtsmittelbelehrung).

Etwa 1 Woche später, am 1.11.2015 erhielt Person A dann eine Mahnung über den fälligen Betrag von ~620€ + einer Mahngebühr von 12,50€.

Am 4.12.2015 erhielt Person A ein weiteres formloses Schreiben mit Zahlungsaufforderung und dem fälligen Gesamtbeitrag von 680,96 incl. aller Gebühren.
Der nächste Schritt wäre also, wenn nötig/sinnvoll eine Klage von Person A gegen den Beitragsservice.

Fragen:


Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Nach Festsetzungbescheid & Widerspruch - Fragen zu Bafög und weiterem Vorgehen
Beitrag von: McGeifer am 13. Januar 2016, 16:13
Hallo!

Die zuvor beschriebene Situation hat sich weiter entwickelt. Person A hat vor kurzem einen zweiten Festsetzungsbescheid über die Beitrage erhalten, welche noch nicht Teil des ersten Bescheids waren. Die üblichen Fristen das übliche bla bla und die "üblichen" Gebühren bzw. Säumniszuschlag.

Person A ist zunehmend verunsichert wie es weiter gehen soll, da sich immer mehr Gebühren und Beitrage anhäufen. Die Frage die sich Person A stellt ist nach wie vor, wie sie die unrechtmäßig erhobenen Beitrage und Säumniszuschläge/ Mahngebühren "abwenden/ einfordern" kann.
Titel: Re: Nach Festsetzungbescheid & Widerspruch - Fragen zu Bafög und weiterem Vorgehen
Beitrag von: McGeifer am 17. Januar 2016, 22:52
Person A hat nun auch pünktlich die erste Infopost am Zweitwohnsitz bekommen.

Ich würde mich sehr freuen wenn sich der eine oder andere Erfahrungsträger zu der genannten Situation äußern könnte.

Mit freundlichen Grüßen